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18. Juni 2021

Parlament will Massnahmen für ARA

Verunreinigung in ARA soll reduziert werden

Aus Sicht des Parlaments lässt der aktuelle Reinigungsgrad von Abwasserreinigungsanlagen zu viele Stickstoffeinträge und Mikroverunreinigungen in die Gewässer und damit indirekt auch in das Grundwasser zu. Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat drei Motionen zum Gewässerschutz überwiesen.

Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat den Bundesrat damit beauftragt, die Problematik der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in die Gewässer ganzheitlich anzugehen und Massnahmen zur Reduktion zu ergreifen.

Mit diesem Auftrag ist der Bundesrat einverstanden. Es gehe darum, technisch vorhandenes Potenzial noch besser ausschöpfen, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid zur ersten Motion. Umweltministerin Simonetta Sommaruga unterstützte das Ansinnen. Wegen der vielen Trockenperioden werde das Abwasser nur noch wenig verdünnt, die Mikroverunreinigungen seien deshalb deutlich höher und bedrohten Wasserlebewesen.

Eine andere Motion, welche auf die Mikroverunreinigung zielt, lehnte der Bundesrat ursprünglich ab. Der Ständerat nahm sie jedoch in leicht abgeänderter Form ebenfalls an. Nicht mehr alle 740 ARA in der Schweiz sollen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgebaut werden, sondern nur jene, die bei den Ausleitungen die Grenzwerte überschreiten, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Das würde laut Sommaruga rund 100 Anlagen betreffen.

Deshalb könne auch der Bundesrat die Vorlage nun unterstützen. 

Schutz des Trinkwassers verbessern

Nachbessern will der Ständerat nach dem Nationalrat auch beim Schutz des Trinkwassers vor Risiken durch Verunreinigungen durch Pestizid-Rückstände. Gemäss dem angepassten Vorstoss sollen die Kantone verpflichtet werden, bis Ende 2030 Zuströmbereiche für alle Grundwasserfassungen auszuscheiden, die für die Gewinnung von Trinkwasser von öffentlichem Interesse sind. Auch für Fassungen, bei denen die Gefahr einer Verunreinigung besteht, müssen die Zuströmbereiche festgesetzt sein. Mit der Befristung würden die Massnahmen nicht auf die lange Bank geschoben, sagte Schmid.

Im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen dürfen nur noch Pflanzenschutzmittelprodukte eingesetzt werden, die nicht zu Abbauprodukten im Grundwasser mit Konzentrationen von über 0,1 Mikrogramm pro Liter führen. Das hat das Parlament im März beschlossen, mit der Vorlage zur Senkung der Risiken durch Pestizide.

Gemäss der Motion soll sich der Bund an den Kosten für das Ausscheiden der Zuströmbereiche beteiligen. Die Kantone erhalten 40 Prozent ihres Aufwandes aus Bern für jene Arbeiten, die bis 2030 abgeschlossen sind. Der Bundesrat rechnet mit Kosten von rund 20 Millionen Franken über zehn Jahre.

Alle drei von beiden Räten überwiesenen Vorstösse gehen nun zur Konkretisierung an den Bundesrat.

(sda)

 

 

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