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30. Juni 2022

Grundwasser

Aufsichtskommission kritisiert Vollzug

Die Qualität des Grundwassers ist in der Schweiz nicht gewährleistet. Ein Grund ist, dass das einschlägige Bundesrecht unzureichend angewendet wird. Eine Parlamentskommission fordert vom Bundesrat Massnahmen.

Der Bundesrat müsse rasch für einen korrekten Vollzug des Rechts sorgen, schreibt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zu einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Verfasst hatte sie ihn gestützt auf eine Auswertung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK). 25 Jahre nach der letzten Revision werde das Grundwasserschutzrecht noch immer nicht systematisch angewendet, kritisiert die GPK-N. Das sei «überaus problematisch».

Möglichkeit für Sanktionen

Für die Ausscheidung der Grundwasserschutzgebiete in den Kantonen braucht es laut der Aufsichtskommission rasch verbindliche Fristen auf Gesetzesstufe. In solchen Schutzgebieten sind bestimmte Aktivitäten, die das Grundwasser gefährden könnten, nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Kommission pocht auf Interventions- und Sanktionsmassnahmen für den Fall, dass die Vorgaben des Rechts nicht eingehalten werden. Sie will geprüft haben, ob der Vollzug des Rechts mit Bundesbeiträgen gefördert werden könnte. Zwei entsprechende Motionen dazu hat sie eingereicht. 

Bafu «viel zu zurückhaltend»

In der Pflicht sieht die GPK-N ferner das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Es soll seine konkrete Aufsicht über den Rechtsvollzug in den Kantonen «deutlich aktiver und konsequenter» wahrnehmen. Kämen die Kantone ihren Pflichten nicht nach, sei das Bafu «viel zu zurückhaltend».

Die Aufsichtskommission plädiert für «eine allgemeine Aufsichts- und Interventionsstrategie des Bundes». Insbesondere müsse das Bundesamt systematisch Kontakt mit den Kantonen aufnehmen, wenn diese ungenügende Daten liefern. Weiter brauche das Bafu vollständige Vollzugshilfedokumente und nicht zuletzt «die nötigen Ressourcen», um seine Aufsichtsfunktion korrekt wahrnehmen zu können.

Gewässerschutzprogramm «nur teilweise zweckmässig»

Grundlegenden Verbesserungsbedarf sieht die GPK-N ausserdem beim Gewässerschutzprogramm, mit dem der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von Verunreinigungen im Wasser in der Landwirtschaft unterstützt. Aktuell bleibe die Nutzung dieses Programms deutlich hinter den Erwartungen zurück und sei «nur teilweise zweckmässig».

Die Zahl der laufenden Projekte stagniert seit zehn Jahren bei landesweit knapp dreissig und die jährlichen Kosten belaufen sich auf fünf bis acht Millionen Franken. Ursprünglich war von Beträgen im Umfang von jährlich sechzig Millionen Franken ausgegangen worden. Der Bundesrat müsse prüfen, wie dieses Programm attraktiver gemacht und mit welchen Instrumenten eine nachhaltige Wirkung sichergestellt werden könne, schreibt die GPK-N. Zu dem Thema hat die Kommission ein Postulat eingereicht.

 

Verwaltung für Thema sensibilisieren

Schliesslich muss in den Augen der Kommission der Grundwasserschutz in der Raumplanungspolitik des Bundes besser berücksichtigt werden. Unter anderem müsse die Bundesverwaltung vermehrt für dieses Thema sensibilisiert werden. Zudem müsse der Grundwasserschutz bei Raumplanungsprojekten früher berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat bis zum 30. September Zeit, zu den Feststellungen und Empfehlungen der GPK-N Stellung zu nehmen.

Erste Entscheide getroffen

Der Grundwasserschutz war in den vergangenen Jahren immer wieder Thema in der Öffentlichkeit. So schätzte das Bafu im Jahr 2018, dass schweizweit rund eine Million Personen aus Trinkwasserfassungen versorgt werden, deren Grundwasserschutzzonen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Parlament reagierte im vergangenen Jahr mit der Überweisung einer Motion von Roberto Zanetti (SP/SO). Sie verlangt unter anderem, die Kantone per Gesetz zu verpflichten, bis 2035 die Zuströmbereiche für die Grundwasserfassungen zu bestimmen, und dafür allenfalls auch finanzielle Unterstützung durch den Bund vorzusehen.

Der Bundesrat startete im April 2022 eine Vernehmlassung, die Gewässerschutzverordnung dahingehend zu ändern, dass die Kantone gezwungen werden, in den kommenden zehn Jahren alle auf ihrem Gebiet befindlichen Grundwasserschutzzonen und -areale auszuscheiden. Die Kantone haben dem Bundesrat bis spätestens Ende 2024 einen Bericht zu diesem Thema vorzulegen.

Die GPK-N bezeichnet die laufenden Arbeiten als richtig, diese alleine genügten jedoch nicht. (brc/sda)

 

 

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