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09. Dezember 2022

Gewässerschutz

Nationalrat will besseren Schutz des Grundwassers

Der Nationalrat pocht auf einen besseren Schutz des Grundwassers. Mit Motionen will er den Bundesrat verpflichten, Fristen zu setzen für die Umsetzung der gesetzlichen Massnahmen. Zudem soll der Bund gegenüber den Kantonen Instrumente für Aufsicht und Interventionen erhalten.

In der Motion der Geschäftsprüfungskommission (GPK-N), die die grosse Kammer am Donnerstag oppositionslos angenommen hat, ist die Rede von der Ausscheidung von Gewässerschutzzonen, Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen. Auch mit der Erstellung der Gewässerschutzkarten soll es vorwärts gehen.

Beim Grundwasserschutz gehe es um eine der zentralen Herausforderungen der Schweiz im Umweltbereich, betonte Kommissionssprecher Thomas de Courten (SVP/BL) im Nationalrat. Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne/GE) erinnerte an die grossen Rückstände in diesem Bereich.

Die GPK-N hatte anhand von Angaben der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in einem Bericht festgehalten, dass die Qualität des Grundwassers nicht gewährleistet sei. 25 Jahre nach der letzten Revision werde das Grundwasserschutzrecht noch immer nicht systematisch angewendet.

«Überaus problematisch»

Das ist in den Worten der GPK-N «überaus problematisch». Es brauche rasch verbindliche Fristen im Gesetz - solche fehlten zurzeit - und Interventions- und Sanktionsmassnahmen für den Fall, dass die Vorgaben des Rechts nicht eingehalten werden. Ausserdem will der Nationalrat dem Bund Instrumente in die Hand geben, um gegenüber den beim Grundwasserschutz in der Pflicht stehenden Kantonen durchgreifen zu können. Er nahm zwei von drei Punkten einer zweiten Motion ebenfalls oppositionslos an, die Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten fordert.

Zudem forderte eine Ratsmehrheit mit 135 zu 50 Stimmen bei vier Enthaltungen, die Landesregierung müsse auch prüfen, ob es nicht zweckmässig wäre, den Vollzug der Massnahmen mit Bundesbeiträgen zu unterstützen. Versäumen Kantone ihre Pflichten, solle der Bund eingreifen und Sanktionen anordnen können.

Der Bundesrat war mit den Motionen einverstanden - ausgenommen die Forderung, dass der Bund mit Geldbeiträgen den Vollzug in den Kantonen voranbringen können soll. Es sei nicht nachvollziehbar, säumige Kantone finanziell zu unterstützen, während andere ihre Hausaufgaben gemacht hätten, wehrte sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga vergeblich gegen die Überweisung dieses Punktes.

Mit einem mit 124 zu 62 Stimmen bei drei Enthaltungen gegen den Willen der Regierung überwiesenen Postulat verlangt der Nationalrat schliesslich vom Bundesrat, nach den bereits erfolgten Anpassungen zu prüfen, wie die Attraktivität des Gewässerschutzprogramms erhöht und dessen nachhaltige Wirkung sichergestellt werden kann.

Die beiden Motionen gehen an den Ständerat. (sda/brc)

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