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29. September 2023

Erdgas

Sicherstellung der Lieferkapazitäten

Die im Gefolge des Kriegs gegen die Ukraine vom Bundesrat angeordnete Pflicht zur Haltung einer Wintergasreserve wird verlängert. Der Bundesrat verpflichtet die Gasversorger, bereits auch für den übernächsten Winter Reserven zu sichern. Mit Optionen auf italienisches Gas, das durch die Schweiz fliesst, stärkt er die Schweizer Gasversorgung zusätzlich. Die dazu nötigen Verordnungsänderungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. September 2023 beschlossen.

Der Bundesrat sorgt vor bei der Gasreserve, auf die die Schweiz im Fall einer schweren Mangellage angewiesen wäre. Seit Mai 2022 gilt eine Verordnung, welche die Gasversorger verpflichtet, Winterreserven in ausländischen Gasspeichern anzulegen. Diese entsprechen rund 15 Prozent des jährlichen Gasverbrauchs der Schweiz.

Aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten in der europäischen Gasversorgung verlängert und optimiert der Bundesrat diese vorsorgliche Massnahme und richtet sie zudem auf den Winter 2024/25 aus. Dies ist sinnvoll, da die Speicherkapazitäten für diesen Zeitraum bereits ab Herbst 2023 verkauft werden. Der Auftrag geht an die fünf Regionalgesellschaften, auch für den dritten Winter seit Beginn der russischen Militäraggression Gasreserven anzulegen. Die Schweiz hat keine eigenen Speicher und bezieht ihr Gas fast vollständig aus dem Ausland. Wenn nötig kann die Verordnung für kommende Zeitabschnitte erneut verlängert werden.

Italienisches Gas aus der Schweizer Transitgasleitung

Optionen auf italienisches Gas, das durch die Schweizer Transitgasleitung von Frankreich nach Italien fliesst, stärken die Gasversorgung. Zum Kauf der Optionen beim italienischen Energieunternehmen ENI werden die vier Regionalgesellschaften verpflichtet, die mit der Transitgasleitung verbunden sind. Die Optionen können nur ausgelöst werden, falls die Gasflüsse aus Deutschland in die Schweiz eingeschränkt sind oder ausfallen.

Bei diesem Element der Schweizer Gasversorgungssicherheit entfällt das Risiko, dass dieses Gas von Exportrestriktionen betroffen sein könnte. Zum Zeitpunkt des Bezugs wäre es nämlich bereits in der Transitgasleitung und damit auf Schweizer Staatsgebiet. Die Schweiz und Italien unterzeichneten dazu im Juli 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung. Der Auftrag zum Kauf der Italien-Optionen gilt bereits für den kommenden Winter 2023/24.

An der Möglichkeit der Überwälzung der Kosten auf das Netznutzungsentgelt ändert sich nichts. Der Bundesrat erwartet, dass die Kostenüberwälzung auch weiterhin auf verursachergerechte und diskriminierungsfreie Weise erfolgt.

(Quelle: admin.ch)

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