Zunächst begrüsste Norman Gobbi, Regierungspräsident des Kantons Tessin, die rund 150 vor Ort Anwesenden wie auch die ca. 30 online Teilnehmenden. Er hob die zentrale Rolle von Wasser im Tessin hervor und verwies auf das neue Wasserwirtschaftsgesetz. Während früher nur die Wassernutzung geregelt worden sei, befasse sich das neue Gesetz nun umfassender mit dem Wassermanagement.
Anschliessend hiess Tagungsorganisator und -leiter Raffaele Domeniconi (SVGW und VSA) die Teilnehmenden willkommen und dankte Sponsoren und Partnern. Als Einführung ins Programm des Tages machte er einen kleinen Exkurs zur Erfolgsgeschichte des Montreal-Protokolls mit dem Verbot der FCKW, was zeige, dass Lösungen gefunden werden können, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Er hoffte, dass auch im Falle der PFAS bald gute Lösungen gefunden würden, um das Problem einzudämmen.
Michael Schärer vom BAFU gab eine Tour d’horizon zur Schweizer Gesetzgebung und den Aufgaben des Bundes im Bereich Grundwasserschutz. Dabei ging er vertieft auf die neuen Regelungen zu Zuströmbereichen ein, die im revidierten Gewässerschutzgesetz, das sich aktuell in der Vernehmlassung befindet, vorgeschlagen werden. In einer ersten Phase sollten die Zuströmbereiche nun bezeichnet werden. Die Umsetzung gezielter Massnahmen zum Schutz der Wasserqualität soll dann in einer zweiten Phase folgen.
Zunächst erläuterte Lothar Aicher vom Schweizer Zentrum für Angewandte Humantoxikologie (SCAHT) die einzelnen Schritte der Risikobewertung von Chemikalien als Grundlage der Regulierung. Er stellte fest, dass die Regulierung der Wissenschaft zeitweise hinterherhinke. Das sei aber nicht unbedingt schlecht, denn es ermögliche eine verlässliche Überprüfung neuer Erkenntnisse und eine praktikable Umsetzung. Anzustreben sei jedoch, die Risikobewertung zu beschleunigen und effizienter, aber dennoch wissenschaftlich fundiert und möglichst ohne Tierversuche durchzuführen.
Kristin Schirmer, die Leiterin der Abteilung für Umwelttoxikologie der Eawag, stellte anschliessend neue Ansätze in der Ökotoxikologie vor, mit denen mechanistische Daten schneller und ohne Tierversuche gewonnen werden können. Ein solcher Ansatz basiere auf der Verwendung von Zellkulturen von Fischen, sogenannten Fischzelllinien. Die Eawag-Forscherin erklärte: «Wenn wir verstehen, was in den Zellen passiert, sollten Ableitungen auf den ganzen Organismus möglich sein.»
Die Abteilung Hydrologie des BAFU stellt sicher, dass die notwendigen hydrologischen Grundlagen für die Schweiz bereitgestellt werden. Flavio Malaguerra, Leiter der Sektion Hydrogeologische Grundlagen, zeigte anhand von Beispielen auf, wie seine Sektion in Zusammenarbeit mit Partnern diese entwickelt und die Ausarbeitung der Gesetzgebung zum Grundwasserschutz begleitet. Zum einen ging er auf die Methode zur Bezeichnung von Zuströmbereichen ein. Diese basiere auf einem stufenweisen Ansatz. In der ersten Hälfte 2026 soll ein Bericht dazu veröffentlicht werden. Zum anderen berichtete Malaguerra von den Arbeiten zu Wiederkehrperioden der Extremwerte der Grundwasserstände.
Paul Borer vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) sprach über die grossen Herausforderungen bei der Umsetzung des planerischen Grundwasserschutzes, mit den Kantonen und Gemeinden konfrontiert sind: «Bei fünf Schutzzonenrevisionen pro Jahr wird das Vollzugsdefizit ohne zusätzliche Ressourcen erst in ca. 100 Jahren abgearbeitet sein». Ausserdem würden Nutzungskonflikte und die Verfahren immer komplexer. Auch das Ergreifen von Rechtmitteln habe zugenommen. Kurz gesagt: Die Behebung von Schutzzonenkonflikten wie auch das Umsetzen von sichernden Massnahmen sind enorm aufwendig und erfolgen nur sehr langsam. Da sei es keine Seltenheit, dass Trinkwasserfassungen aufgegeben würden.
«Die Aufgaben der Wasserversorgungen werden anspruchsvoller!», stellte Andreas Peter von der Wasserversorgung Zürich fest. Die Beherrschung der Guten Verfahrenspraxis (GVP) sei die wichtigste Voraussetzung für ein sicheres Trinkwasser. Die «Bibel» für jeden Wasserversorger sei deshalb die SVGW-Branchenleitlinie W12. Die GVP müsse bei den Wasserressourcen beginnen und alle Prozesse von der Gewinnung über die Aufbereitung bis hin zur Speicherung und Verteilung überspannen. Um den neuen Herausforderungen (z. B. PFAS) optimal zu begegnen, brauche es massgeschneiderte Lösungen, so Peter weiter. Um zu diesen zu gelangen, sei zweierlei erforderlich: ein umfassendes Systemverständnis sowie Zusammenarbeit und Austausch mit den Behörden und Interessensgruppen.
In urbanen Gebieten steht der Grundwasserschutz in Konkurrenz mit Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Verkehrswegen, wie Adrian Auckenthaler vom Amt fĂĽr Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft ausfĂĽhrte. In den meisten Fällen fĂĽhre die ĂśberprĂĽfung bestehender Schutzzonen dazu, dass diese vergrössert und in ihnen Nutzungseinschränkungen vorgesehen werden mĂĽssten. Die heute fĂĽr den Grundwasserschutz benötigten Flächen seien allerdings in den letzten Jahrzehnten zugebaut worden. Konflikte seien also vorprogrammiert. AuckenÂthaler plädierte dafĂĽr, Fassungsstandorte trotz dieser Schutzzonenkonflikte weiterzubetreiben, wenn sie fĂĽr die Versorgungssicherheit notwendig sind, die Wasserqualität gut ist und die Gefährdungen reduziert werden könnten. Nicht alle Probleme – z. B. Belastungen mit TFA – liessen sich jedoch mit dem planerischen Grundwasserschutz lösen. Um solche Belastungen zu reduzieren, brauche es Massnahmen des allgemeinen Gewässerschutzes.
Die abschliessende Diskussion mit Lothar Aicher (SCAHT), Anna Bozzi (scienceÂindustries), Eva Goldmann (WWF) und Bruno Storni (Nationalrat) auf dem Podium (Moderation: Sharon Bernardi, RSI) drehte sich fast ausschliesslich um die PFAS-Problematik. Einig war man sich darin, dass PFAS-Einträge in die Umwelt so weit wie möglich an der Quelle zu vermeiden sind. Alle Verwendungen von PFAS, die nicht unter «essential uses» fallen, sollten verboten werden. Es mĂĽsste jedoch noch geklärt werden, welche Anwendungen zu den «essential uses» zählten und welche nicht. Das Risiko, das mit dem Fehlen geeigneter Alternativen im Falle eines zu schnellen Verbots verbunden ist, wurde ebenfalls angesprochen.
Die grosse Frage nach dem Wie blieb unbeantwortet. In seinem Schlusswort schlug Michael Meier, Direktor des SVGW, daher vor, eine Tagung zu organisieren, die sich ausschliesslich mit dieser Frage befasst. Bum
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