Im Rahmen eines Monitorings haben die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Zürich die dort produzierte Milch auf das Vorhandensein von PFAS kontrolliert. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden (AR) nahmen 169 Landwirtschaftsbetriebe und in Zürich 732 Betriebe an der Untersuchung teil. Laut der Medienmitteilung des Kantons AR lagen bei 58 Betrieben die Werte bei 0,02 Mikrogramm pro Kilogramm, was der aktuellen Empfehlung in der EU entspricht. Schweizer Höchstwerte für Milch gibt es derzeit nicht. Die Resultate deuten, laut dem Kanton AR, auf lokal begrenzte Belastungen durch den Austrag von Klärschlamm hin.
Im Kanton Zürich lagen von den 732 Proben 650 (89 Prozent) unter oder genau auf dem Richtwert. Die restlichen 11 Prozent (82) der Proben waren auf dem Niveau oder über dem Richtwert. Nach einer Zweitbeprobung lagen nur noch 59 Proben auf oder über dem Richtwert. Bei der festgestellten Belastung handelt es sich gemäss Kanton Zürich ausschliesslich um die in der Schweiz seit 2011 verbotene Substanz PFOS (Perfluoroctansulfonsäure). Diese wurde in der Vergangenheit breit eingesetzt, unter anderem in Feuerlöschschäumen, Verpackungsmaterial oder Oberflächenbeschichtungen.
In beiden Kantonen werden die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, um die Situation zu analysieren und geeignete Massnahmen zu treffen.
Obwohl der Kanton Zürich festhält, dass aus den Resultaten des Monitorings keine akute Gesundheitsgefährdung hervorgeht und der Kanton AR die Lebensmittelsicherheit als gewährleistet betrachtet, hält der der Kanton AR fest, dass PFAS ein nationales Problem mit weitreichenden Folgen darstellt. Aus diesem Grund setzt sich der Regierungsrat gemeinsam mit der Ostschweizer Regierungskonferenz dafür ein, dass der Bund in dieser Thematik die Führung übernimmt und schweizweit einheitliche und praktikable Vorgaben schafft und die Forschung stärkt.
Die Chemiebehörde der EU (ECHA) gab Ende März bekannt, dass sie die derzeitigen Massnahmen gegen das Vorhandensein von PFAS in der Umwelt als ungenügend betrachtet. Darum fordert sie eine EU-weite Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS (vorbehaltlich spezifischer Ausnahmeregelungen). Die Ausschüsse empfehlen zudem, dass jede Ausnahmeregelung durch Risikomanagementmassnahmen zur Minimierung der Emissionen ergänzt werden sollte.
Zu diesen Massnahmen gehören standortspezifische PFAS-Managementpläne für Hersteller und industrielle Anwender (einschliesslich der Überwachung von Emissionen), die Kommunikation innerhalb der Lieferkette über die Verwendung von PFAS, eine klare Kennzeichnung für Verbraucher, Anweisungen für die sichere Verwendung und Entsorgung und die Meldung von PFAS-Emissionen aus Produktions- und Industriestandorten an die ECHA.
Mitteilung des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Bericht Milchmonitoring PFAS Kanton Zürich
«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.
Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.
Kommentare (0)