PFAS, sehr langlebige chemische Substanzen, die in zahlreichen Industrie- und Konsumgütern verwendet werden, reichern sich in der Umwelt an und können in die Nahrungskette gelangen. Mit einer Regelung will der Bundesrat Konsumentinnen und Konsumenten schützen und belasteten Betrieben eine Produktionsumstellung ermöglichen. Im Zentrum der Kritik steht die für drei Jahre vorgesehene Möglichkeit, Lebensmittel, welche die Höchstwerte für PFAS überschreiten, mit weniger belasteten Lebensmitteln zu vermischen. Das Endprodukt müsste die Höchstwerte einhalten und mit einem Hinweis versehen sein. Die Revision sieht gleichzeitig neue Höchstwerte für Trinkwasser vor.
Die Fédération romande des consommateurs, die Stiftung für Konsumentenschutz, Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT), der WWF Schweiz und die Parteien der Grünen, der SP und der FDP lehnen diese vorgesehene Vermischung ab. Dieses Verfahren entferne keinerlei PFAS aus der Nahrungskette. Es werde lediglich die gleiche Menge an Substanzen auf eine grössere Lebensmittelmenge verteilt, betont z.B. die SCNAT. Gleichzeitig kritisiert die FDP den bürokratischen Aufwand, der mit den Melde- und Rückverfolgungspflichten verbunden ist.
Auch der Schweizer Bauernverband (SBV) lehnt den Entwurf in seiner aktuellen Form ab, verteidigt jedoch das Prinzip der Vermischung. Er ist der Ansicht, dass dies eine praktikable Lösung darstellen könnte, wenn die vorgesehenen Auflagen der Kennzeichnung wegfallen würden.
Die Kennzeichnung würde ihrer Ansicht nach die Verbraucher abschrecken und ein kommerzielles Risiko für die Händler darstellen. Der SBV fordert insbesondere die Streichung bestimmter Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit sowie des Verbots, die betroffenen Produkte in die EU zu exportieren. Er fordert zudem eine rasche Entschädigung der betroffenen Betriebe und hält die vorgesehenen drei Jahre für unzureichend.
Beim Trinkwasser gehen die Meinungen auseinander. Die SCNAT und der WWF befürworten eine Verschärfung der Höchstwerte, fordern jedoch weitergehende Bestimmungen. Der WWF hält zudem die Übergangsfrist von drei Jahren für kaum vertretbar. Der Bauernverband hält die Dauer der Frist für unrealistisch für die betroffenen Wasserversorger.
Der Thurgauer Regierungsrat will vom Bund längere Fristen für die Umsetzung der neuen PFAS-Verordnung. Es brauche einen institutionalisierten Runden Tisch aller relevanten Akteure sowie harmonisierte Zeitpläne, hiess es Mitte September in Regierungsmitteilungen.
Die geänderten Verordnungen im Lebensmittelrecht werden zwar grundsätzlich begrüsst und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sei dem Regierungsrat ein Anliegen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Doch die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe müssten die Chance erhalten, Anpassungen im Betrieb zu prüfen, «ohne dass es zu existenziellen Notsituationen kommt», heisst es Seitens des Kantons. Bund und Kantone sollten deshalb gemeinsame Ziele sowie harmonisierte Zeitpläne ausarbeiten.
Konkret verlangt der Regierungsrat eine Verlängerung der Übergangsfrist von drei auf fünf Jahre. Er erwartet, dass der Bundesrat einen institutionalisierten Runden Tisch einberuft. Dort solle der Handlungsbedarf sowie «eine koordinierte, einheitliche Vollzugspraxis» festgelegt werden. Eine weitere Forderung: «PFAS-enthaltende Endprodukte müssen auch als solche deklariert werden.»
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