Im Kanton Graubünden wird – mit Ausnahme einer Seewasserfassung für Maloja – Trinkwasser ausschliesslich aus Grundwasser gewonnen. Wie überwacht der Kanton Grundwasserqualität und -quantität?
Das Rückgrat der Grundwasserqualitätsüberwachung ist das NAQUA-Programm, das von Bund und Kantonen zusammen betrieben wird. Dieses umfasst in Graubünden 18 Standorte. An diesen und an sieben zusätzlichen Pumpwerken wird das Grundwasser dreimal pro Jahr beprobt und auf die ganze Palette von Schadstoffen und Spurenstoffen analysiert. Daneben führen wir aber auch stoffspezifische oder auf konkrete Fragestellungen ausgerichtete Untersuchungsprogramme durch, wie beispielsweise das Nitratprogramm oder ein Programm, wodurch Verschmutzungen mit PFAS ermittelt werden.
Zur Grundwasserquantität bestehen für alle relevanten Grundwasserträger unserer Talschaften Grundwassermodelle. Zudem veröffentlichen wir auf unserer Homepage ein Trockenheitsbulletin, in dem für Trockenheit relevanten Messparameter sowie die Grundwasserstände laufend aktualisiert dargestellt werden.
Welche Aussagen lassen sich aus den Messungen zur Grundwasserqualität ableiten?
Grundwasser wird durch die verschiedenen menschlichen Aktivitäten negativ beeinflusst. Die eingesetzten Pestizide und die in der Umwelt vorhandenen Schadstoffe finden früher oder später den Weg ins Grundwasser. Im Kanton Graubünden liegen die Konzentrationen zum Glück vorwiegend weit unter den Grenzwerten. Einzig im Bündner Rheintal, wo verbreitet Ackerbau betrieben wird, wurden in den letzten Jahren vereinzelt Grenzwertüberschreitungen bei Chlorothalonil-Metaboliten registriert. Bei den PFAS zeigen unsere bisherigen Messungen eine verbreitete Grundbelastung unterhalb der Grenzwerte. Bis anhin haben wir im Bereich des nutzbaren Grundwassers keine sogenannten Hotspots gefunden, welche rasche Sanierungsmassnahmen erfordern würden.
Bei Wasserversorgungen, die aus oberflächennahen Quellen gespeist werden, gibt es leider auch heute noch gelegentlich Beanstandungen aufgrund erhöhter Keimzahlen. Das hängt meist damit zusammen, dass Schutzzonen entweder noch nicht rechtkräftig ausgeschieden sind oder dass die in den Schutzzonenreglementen festgelegten Massnahmen nicht konsequent genug umgesetzt werden.
Wo liegen die grössten Konfliktpunkte und welche Massnahmen sind vorgesehen, um diese zu entschärfen?
Die Konfliktpunkte ergeben sich einerseits aus der immer noch mangelhaften Umsetzung des vorsorglichen Grundwasserschutzes, eine Tatsache, auf welche die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates bei der Überprüfung des Vollzuges des Grundwasserschutzes in der Schweiz gestossen ist. Sie benannte in ihrem Bericht «Grundwasserschutz in der Schweiz» vom Juni 2022 diese Vollzugsdefizite und empfahl dem Bundesrat, insbesondere den Kantonen und Gemeinden mehr auf die Finger zu schauen. Wir haben in Graubünden erhebliche Defizite bei den Grundwasserschutzzonen, haben diesbezüglich jedoch bereits Massnahmen eingeleitet. Grundsätzlich bin ich zuversichtlich, dass wir diese Konflikte mit einem konsequenteren Vollzug entschärfen können. Anders sieht es bei den langlebigen Substanzen aus, die heute noch für Anwendungen zugelassen sind und so in die Gewässer gelangen, wo sie die Qualität der Trinkwasserressourcen und bei Oberflächengewässern sogar die Biodiversität beeinträchtigen. Beispiele sind Pestizide und ihre Abbauprodukte oder PFAS. Wir versuchen als kantonale Vollzugsbehörde, diese Stoffe in der Umwelt zu überwachen, haben aber selber keinen Hebel, um auf die Anwendung von Produkten, die solche Stoffe enthalten, einzuwirken.
«Einzig im Bündner Rheintal wurden in den letzten Jahren vereinzelt Grenzwertüberschreitungen bei Chlorothalonil-Metaboliten registriert.»
Worin bestehen die konkreten Defizite bei den Schutzzonen zu den zahlreichen Quellen und Grundwasserfassungen?
Hier besteht grosser Handlungsbedarf. Wie in vielen Kantonen konnten weder die nötigen Schutzzonen überall rechtzeitig ausgeschieden noch die bestehenden Gefahrenherde innerhalb der Schutzzonen entfernt oder die Gefahren mit wirksamen Schutzmassnahmen minimiert werden. Das ANU legte in der Vergangenheit den Fokus auf die Verhinderung von neuen Gefährdungen. Im Dezember 2025 publizierten wir neue Vollzugsdokumente, die den erwähnten Defiziten besser Rechnung tragen. Konkret bedeutet das: bei der Ausscheidung der Schutzzonen müssen neu alle Gefahrenherde detailliert ermittelt, die erforderlichen Schutzmassnahmen festgelegt und auch eine Kostenschätzung für deren Umsetzung erstellt werden. Die Gemeinde kann sich an den Kosten für Schutzmassnahmen und an der Abgeltung von Ertragsausfällen beteiligen. Eine Schutzzone kann künftig nur dann genehmigt werden, wenn die Beseitigung aller Gefahrenherde sichergestellt wird.
Welchen Nutzungskonflikten in Schutzzonen begegnen Sie in Graubünden häufig? Wie versuchen Sie, diese zu lösen?
In Schutzzonen findet man beispielweise schon lange bestehende Strassen oder andere Verkehrswege, Wohn- und Gewerbebauten, Lageranlagen oder sogar Abwasserleitungen. Künftig möchten wir sicherstellen, dass keine Schutzzonen mehr ausgeschieden werden, die faktisch nur auf dem Papier bestehen. Schwerwiegende Gefährdungen müssen entfernt werden. Bei geringfügigen Gefährdungen innerhalb von Schutzzonen muss klar sein, wer bis wann und mit welchem finanziellen Aufwand für die nötigen Schutzmassnahmen aufkommen muss.
Zurzeit wird das angepasste Gewässerschutzgesetz vernehmlasst. Eine wichtige Änderung betrifft die Zuströmbereiche. Gibt es im Kanton Graubünden bereits Zuströmbereiche?
Zwar liegen mit den Grundwassermodellen die notwendigen Grundlagen und wichtigen Vorarbeiten für die Festlegung der Zuströmbereiche vor. Aber es sind noch keine Bereiche bezeichnet oder gar behördenverbindlich ausgeschieden.
Was bedeuten die Anpassungen im GSchG in Ihrem Kanton? Wie viele Zuströmbereiche müssen wohl bezeichnet werden?
In unserem Gebirgskanton wird auf den meisten Flächen Graswirtschaft betrieben, wobei keine Pestizide grossflächig angewendet werden. Nur im Churer Rheintal wird Landwirtschaft mit Einsatz von Pestiziden betrieben und nur dort lassen sich bis anhin Rückstände von Pestiziden und ihren Abbauprodukten im Grundwasser finden. Ähnlich sieht die Situation beim Nitrat aus: Überschreitungen des Höchstwertes von 25 mg/l treten wiederholt im Bündner Rheintal auf. Somit beschränkt sich die Kantonsfläche, die für die Ausscheidung von Zuströmbereichen in Frage kommt, auf diese Gebiete. Wir rechnen derzeit mit ungefähr zehn Zuströmbereichen, die bestimmt werden müssen. Allerdings ist mit der reinen Bezeichnung der Zuströmbereiche für die Grundwasserqualität noch nichts gewonnen.
Welche Herausforderungen sehen Sie mit der Bezeichnung von Zuströmbereichen auf den Kanton zukommen?
Der Bund will uns, sofern das Parlament dies auch so sieht, bis ins Jahr 2050 Zeit lassen, um diese Aufgabe zu bewältigen. Ich sehe hierin weniger ein Zeit- als als vielmehr ein Ressourcenproblem - sowohl bei den von uns mit der Aufgabe zu betrauenden GeologInnen als auch bei uns intern.
Und nun zum Dargebot: Können Sie als Folge des Klimawandels bereits Änderungen im Grundwasserdargebot erkennen?Die Pegel der grossen Grundwasserträger mit den mächtigen Kiesschichten in unseren Haupttälern gehen während Trockenphasen nur leicht zurück. Daher lassen sich kurz- und mittelfristig keine negativen Auswirkungen des Klimawandels auf das Grundwasserdargebot erkennen. Solange die Jahresniederschlagsmenge konstant bleibt und der Anteil an Starkniederschlägen mit oberflächlichem Abfluss nicht allzu stark zunimmt,sehe ich kein Problem für unsere Grundwasserträger. Hinzu kommt, dass die Wasserführung der Haupttalflüsse wesentlich durch den Betrieb von Wasserkraftwerken mit Saisonspeichern beeinflusst ist. Zur Stromproduktion wird auch während längerer Trockenperioden immer wieder Wasser aus den Speichern turbiniert und in die Haupttalflüsse abgeleitet. Daher trocknen zum Beispiel Vorderrhein, Hinterrhein und der Alpenrhein auch während langer Trockenperioden nicht aus. Die grossen Talgrundwasserträger unter diesen Flüssen erhalten so auch während längerer Trockenperioden stets Wasser durch Infiltration über die Gewässersohle. Der Betrieb der Wasserkraftwerke wirkt somit in den Gebieten unterhalb der Wasserrückgabe in Trockenperioden ausgleichend. Anders sieht es bei den Quellfassungen in den Hanglagen aus, vor allem bei oberflächennahen Quellen, die stark auf Niederschläge reagieren. Bei diesen sinkt in Trockenperioden die Schüttungsmenge dramatisch ab, was zu Engpässen in der Versorgung führen kann.
«Bei der Ausscheidung der Schutzzonen müssen neu alle Gefahrenherde detailliert ermittelt, die erforderlichen Schutzmassnahmen festgelegt und eine Kostenschätzung für die Umsetzung erstellt werden.»
Wie versucht der Kanton, die Versorgungssicherheit für die Zukunft zu gewährleisten und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen an die geänderten Bedingungen anzupassen?
Die grösseren und mittleren Wasserversorgungen müssen eine methodisch weitgehend vorgegebene Dokumentation zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen und bei Störfällen erstellen und unserem Amt zur Genehmigung einreichen. Damit werden zu grosse Risiken und fehlende Redundanzen in den Versorgungen identifiziert und es wird überprüft, ob bei einem Störfall (z. B. Trockenheit) mindestens zwei Drittel der erforderlichen Wassermenge zur Verfügung gestellt werden können. Von kleinen Wasserversorgungen wird keine solche Dokumentation verlangt. Damit auch bei diesen auf Extremereignisse reagiert werden kann, wurde vom Kanton schweres Material beschafft, darunter Wasserbehälter, Schläuche, Übergänge zwischen allen möglichen Kupplungssystemen, Reservoirs, Pumpen sowie drei Trinkwasseraufbereitungsanlagen. Diese Ausrüstung kann jederzeit an jedem Ort im Kanton zur Fremdversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner zum Einsatz gebracht werden. Im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit beim Bevölkerungsschutz kann das Material auch bei Ereignissen ausserhalb des Kantons Graubünden zur Verfügung gestellt werden.
Ende November letzten Jahres wurde in Teilen der Kübliser Trinkwasserversorgung eine Verunreinigung mit Mineralöl festgestellt. Was waren die Folgen und wie wurde darauf reagiert?
Die Wasserversorgung der Gemeinde Küblis ist nach unserer Einteilung eine mittlere Wasserversorgung und umfasst drei Druckstufen. Eine Quelle, die in die oberste Druckstufe einleitet, wurde mit Dieselöl kontaminiert. Dadurch durfte das Wasser in der gesamten Wasserversorgung nicht mehr als Trink- und Badewasser verwendet werden. Bis das gesamte Netz ausreichend gespült war, wurde die Bevölkerung an fünf Wasserabgabestellen mit Trinkwasser versorgt. In dieser Situation waren wir sehr froh um die getroffenen Vorkehrungen zur Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen. Der Vorfall in Küblis hat eindrücklich aufgezeigt, wie einschneidend ein Ausfall der Wasserversorgung einer gesamten Gemeinde sein kann und wie wichtig entsprechende Vorbereitungen der Wasserversorgungen und Einsatzkräfte sind.
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Wie sieht es mit belasteten Standorten im Kanton GraubĂĽnden aus? Gehen von diesen Gefahren fĂĽrs Grundwasser aus?
Im unmittelbaren Abstrom von belasteten Standorten, vor allem alten Kehrichtdeponien, einzelnen Unfallstandorten und auch Feuerwehrübungsplätzen, wurden teilweise erhöhte Schadstoffgehalte (darunter auch PFAS) im Grundwasser festgestellt. Die Standorte, von denen möglicherweise eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht, werden gestützt auf das Altlastenrecht bearbeitet, d. h. sie werden untersucht und, wenn nötig, überwacht oder saniert. Bisher wurden ca. 60% der im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen untersuchungsbedürftigen Standorte untersucht. Die Kriterien für die Anordnung der Überwachung und Sanierung solcher Standorte sind im Umweltschutzgesetz und der Altlasten-Verordnung vorgegeben. Allerdings bestehen z. B. bei PFAS noch offene Fragen. Die Bearbeitung aller im Kataster der belasteten Standorte eingetragenen Standorte und deren Beurteilung gibt jedoch noch viel Aufwand und kann mit den heute vorhandenen personellen Ressourcen kaum innerhalb der geforderten Fristen bewältigt werden. In Anbetracht dessen hat der Bund mit einer Anpassung des Umweltschutzgesetzes im letzten Jahr die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kantone für den Vollzugsaufwand entschädigt werden und so zumindest temporär mehr personelle Ressourcen für diese Aufgabe bereitstellen können und müssen.
Mit dem revidierten GSchG werden auch Änderungen im Bereich Abwasserreinigung vorgeschlagen. Was für Konsequenzen hätten diese für die zentralen ARA in Ihrem Kanton?
Im Verhältnis zur Bevölkerungsanzahl haben wir überdurchschnittlich viele öffentliche ARA. Von den rund 700 ARA in der Schweiz befinden sich 135 in Graubünden. Die grossen Distanzen, die Baugrundverhältnisse und die wenigen Einwohner pro Siedlung verhindern in vielen Fällen aus wirtschaftlichen Gründen Abwasserzusammenschlüsse. Mit den neuen Anforderungen zur Elimination von Stickstoff und Spurenstoffen müssen viele ARA erweitert werden. Wir werden die ARA-Inhaber bei der Evaluation von Zusammenschlüssen unterstützen und, wo immer möglich, diese auch fördern. Eine finanzielle Beteiligung des Kantons ist seit 2016 nicht mehr möglich.
«Die Wasserqualität in den Fliessgewässern des Kantons Graubünden ist gut.»
Kürzlich wurde eine Messkampagne zu Spurenstoffen im gereinigten Abwasser einiger ausgewählter ARA durchgeführt. Was bezweckte diese und welche Resultate wurden erhalten?
Viele unserer ARA weisen eine ausgeprägt saisonale Belastung auf. Bei einigen schwankt der Abwasseranfall bis zum Faktor 10. Wir wollten wissen, ob die Spurenstofffracht, insbesondere jene von Diclofenac pro Person, bei unseren Gästen gleich hoch ist wie bei den ständigen Einwohnern. Zudem wollten wir wissen, ob die Einschätzung des VSA, wonach ab einem Abwasseranteil von 2% der Anforderungswert für Diclofenac im Gewässer nicht mehr eingehalten werden kann, auch für die Verhältnisse unserer stark saisonal belasteten ARA gilt.
Unsere Gäste verwenden nicht mehr Schmerzmittel als die einheimische Bevölkerung und den kritischen Abwasseranteil von 2% können wir auch für unsere saisonal belasteten ARA bestätigen. Ausgehend von den vorgeschlagenen Anpassungen des Gewässerschutzgesetzes und damit einhergehend der Gewässerschutzverordnung, können wir nun abschätzen, welche ARA mit einer 4. Stufe zur Elimination von Spurenstoffen ausgerüstet werden müssen. Ausserdem wissen wir jetzt, dass eine solche Messkampagne belastbare Ergebnisse liefert. Können wir nicht mit Sicherheit beurteilen, ob eine ARA Spurenstoffe eliminieren muss, werden wir eine Messkampagne durchführen.
Das Fliessgewässernetz Graubündens ist ausgedehnt. Dazu kommt eine Vielzahl von kleinen und grossen Bergseen. Wie ist der Zustand der Bündner Oberflächengewässer?
Die Wasserqualität in den Fliessgewässern des Kantons Graubünden ist gut. Zwar können bei Wasseranalysen einzelne Spurenstoffe nachgewiesen werden, aber die Konzentrationen sind weit unter den Belastungsgrenzwerten bzw. Höchstwerten der Gewässerschutzverordnung. An vier Standorten wird die Wasserqualität der Fliessgewässer seit 2011 dauernd gemessen. Dies geschieht als Teil eines Programms des Bundes, das langfristig die Belastung durch Abwasser beobachtet (NAWA-Trend). An ein bis zwei unterschiedlichen Messstandorten pro Jahr, werden Spurenstoffe untersucht. In den Oberengadiner Seen finden periodisch limnologische Untersuchungen statt, unter anderem mit Sauerstoff- und Temperaturprofilen. Ihr Wasser wurde bereits 2021 auf PFAS untersucht, nachdem in einem K-Tipp-Artikel von hohen PFAS-Gehalten in Fischen aus diesen die Rede war, was mit Skiwachsen der Teilnehmenden des Skimarathons in Verbindung gebracht wurden. Nach umfangreichen PFAS-Untersuchungen von Seewasser, Grundwasser und Fischen konnte Entwarnung gegeben werden, weil das Wasser der Engadiner Seen und auch die Fische nicht höher mit PFAS belastet sind als in anderen Schweizer Seen.
Eine sehr spezielle Gewässerverschmutzung ereignete sich 2017 im oberen Spöl: bei Sandstrahlarbeiten in Punt dal Gall geriet Strahlgut, insbesondere feine Partikel PCB-haltiger Anstriche, in den Fluss und setzte sich dort über mehr als 2 km Länge in der Gewässersohle ab. Zwar ist die Löslichkeit von PCB in Wasser gering und die Konzentration so klein, dass das Wasser des Spöl bedenkenlos getrunken werden könnte. Aber PCB können über die Nahrungskette, insbesondere via Fischnährtiere in die Fische und von dort in die übrige Fauna gelangen. Ein vom Nationalpark aufgefundener toter Uhu, der sich offenbar von Fischen ernährt hatte und sehr stark mit PCB kontaminiert war, dokumentiert diese Verbreitung des Schadstoffes über die Nahrungskette eindrücklich. In der Bausaison 2026 beginnt die Sanierung des Spöl. Dabei werden die Sedimente des Spöl ausgesiebt, die Feinpartikel unter etwa 2 mm Durchmesser umweltgerecht entsorgt und das übrige gereinigte Material wieder dem Fluss zurückgegeben.
Dann sind die Bündner Oberflächengewässer, jetzt mal mit Ausnahme des Spöl, also in ausgezeichneter Qualität?
Ja und nein: Die gute Wasserqualität in den Oberflächengewässern bedeutet leider nicht, dass die Gewässer in ihrer ökologischen Funktion unbeeinträchtigt sind. Viele Gewässerstrecken sind, wie bereits erwähnt, geprägt von der Wasserkraftnutzung. Wasserkraftwerke haben den grossen Vorteil, dass sie bedarfsgerecht Strom produzieren können. Das ist gut für die Versorgungssicherheit, hat aber den Nachteil, dass sie in den Fliessgewässern, in die das turbinierte Wasser abgeleitet wird, starke Wasserstandschwankungen wie auch Trübungen und Temperatursprünge verursachen. Dieser sogenannte Schwall und Sunk kann den Fischlaich zerstören, Fische in frühen Stadien stranden und verenden lassen und beeinflusst die Fischnährtiere. Etliche Gewässerstrecken wurden deshalb als sanierungsbedürftig in Bezug auf Schwall und Sunk eingestuft. Daneben gibt es Beeinträchtigungen durch künstliche Hindernisse für die Fischwanderung. Diese sind für die beobachteten Rückgänge der Fischbestände viel relevanter als Gewässerverschmutzungen und Spurenstoffe.
«Die gute Wasserqualität in den Oberflächengewässern bedeutet leider nicht, dass die Gewässer in ihrer ökologischen Funktion unbeeinträchtigt sind.»
Welche Anstrengungen gibt es, um den Zustand zu verbessern?
Das Gewässerschutzgesetz sieht bauliche Sanierungsmassnahmen vor. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: das Wasser entweder bei den Kraftwerkzentralen in Becken oder unterirdischen Kavernen zwischenspeichern und gedämpft dem Fluss zurückgeben oder es mit zusätzlichen, punkto Schwall und Sunk optimierten Ausleitkraftwerken nochmals energetisch nutzen. Solche Ausleitkraftwerke wurden am Vorderrhein (Ilanz-Domat/Ems), Hinterrhein (Sils-Domat/Ems) und Alpenrhein (Domat/Ems-Mastrils) als Bestvariante identifiziert. Damit könnten die umfahrenen Gewässerabschnitte, die wertvolle Auengebiete umfassen, vollständig von Schwall und Sunk befreit und die Defizite im Alpenrhein bis zu seiner Mündung in den Bodensee wesentlich behoben werden. Das Beste daran: es wäre eine zusätzliche Stromproduktion in der Höhe von 620 GWh möglich, und zwar mit einem Winteranteil von 40%. Zum Vergleich: Die Energiestrategie zielt auf einen Zubau an Strom aus Wasserkraft von 2 TWh. Voraussichtlich lassen sich aber nicht alle 16 geplanten Projekte realisieren. Gemäss einer Medienmitteilung des UVEK kann aufgrund der Rückmeldung der Projektträger bis 2040 nur ein Ausbau von rund 1100 GWh realisiert werden. Die Ausleitkraftwerke könnten also ein Ausweg sein. Problematisch sind jedoch die hohen Investitionskosten von 2,4 Mrd. Franken im Vergleich zu den Mitteln für die baulichen Gewässersanierungen von 50 Mio. Franken pro Jahr. Damit solche Ausleitkraftwerke am Rhein – aber auch andernorts im Alpenraum – realisiert werden können, müssten Mittel aus dem Netzzuschlagsfonds zugunsten der baulichen Gewässersanierungen umgelagert werden. Dazu braucht es politische Entscheide. Das eidg. Parlament hat bei der Beratung des Postulats 23.3007 «Anpassung der Restwasserbestimmungen für bestehende Wasserkraftwerke bei gleichzeitiger Verbesserung der Biodiversität der Gewässer» die Möglichkeit, die nötigen Entscheide aufzugleisen. Mit Blick auf die Zukunft ist die Entscheidung über die Sanierung noch wichtiger: kommt nämlich keine bauliche Sanierung zustande, so müssten die Kraftwerksanlagen nach einer in etwa 20 Jahren fälligen Neukonzessionierung die Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes ohne Mittel aus dem Sanierungsfonds einhalten. Das wäre wohl nur über betriebliche Massnahmen möglich, was den Anteil der bedarfsgerecht einsetzbaren Kapazität stark reduzieren und den Wert der Kraftwerksanlagen für die Konzessionsgemeinden erheblich schmälern würde.
Wie läuft die Umsetzung von Gewässerrevitalisierungen im Kanton Graubünden?
Im Kanton Graubünden liegt die Gewässerhoheit bei den Gemeinden. Folglich kann man Revitalisierungen nicht «von oben» aus kantonaler Optik planen, sondern muss darauf bauen, dass in den Gemeinden Projektideen entstehen, die auch in der Bevölkerung Rückhalt haben. Dieser Prozess läuft im Kanton Graubünden sehr erfolgreich. Es gibt Aufwertungsprojekte von kleinen Seitengewässern bis hin zu den Talflüssen, wie die grossen Vorzeigeprojekten der Innrevitalisierungen im Engadin. Es ist schön zu sehen, wie die Natur die revitalisierten Gewässerläufe rasch besiedelt und gefährdeten Arten einen Lebensraum bietet. Für die Biodiversität kann aber auch die Aufwertung von Kleingewässern wichtig sein. Ebenso sind die Aufwertungen der Gewässer für die Naherholung der einheimischen Bevölkerung und für die touristische Attraktivität einer Landschaft ein entscheidender Faktor – was im Kanton Graubünden natürlich wegen der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus wichtig ist.
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