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Fachartikel
09. Juni 2021

CO2-Gesetz

Auswirkungen auf Gasheizsysteme

Gemäss dem totalrevidierten CO2-Gesetz gelten ab 2023 beim Ersatz von fossilen Wärmeerzeugungsanlagen neu Grenzwerte bezüglich der CO2-Emissionen für alle Gebäudearten.
Hubert Palla 

Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG hat in einer Studie die Auswirkungen des CO2-Gesetzes auf Gasheizsysteme untersuchen lassen. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind in der aktuellen Ausgabe der Gazette zusammengefasst.

Was ist neu für den Gebäudepark?

Bestehende Gebäude, deren Wärmeerzeugungsanlage für Raumwärme und Warmwasser ersetzt werden muss, dürfen ab 2023 pro Jahr maximal 20 kg CO2 aus fossilen Brennstoffen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) ausstossen. Dieser Wert wird dann alle fünf Jahre um jeweils fünf Kilogramm reduziert.

Der für Bauten rechtlich verbindlich gesicherte Bezug CO2-neutraler erneuerbarer gasförmiger oder flüssiger Energieträger, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, kann dabei zu maximal 50 Prozent zur Erreichung der Grenzwerte der Emissionsvorgaben angerechnet werden. Der Anteil kann bis auf 100 Prozent erhöht werden, wenn gleichzeitig Effizienzmassnahmen nachgewiesen werden. Als Effizienzmassnahme gilt die energetische Gebäudehüllensanierung. Der Bundesrat kann reduzierte Anforderungen vorsehen, wenn dies aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund des Schutzes überwiegender öffentlicher Interessen angezeigt ist. Die Details der Berechnungsweise müssen noch in der CO2-Verordnung festgelegt werden. Das Vernehmlassungsverfahren hierzu wurde im April eröffnet und läuft bis zum 15. Juli 2021.

Die CO2-Verordnung enthält verschiedene für Gaslösungen kritische Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Gasen. In der definitiven Verordnung könnte es noch zu gewissen Erleichterungen, aber auch weiteren Verschärfungen kommen. Die hier publizierten Ergebnisse müssen deshalb anhand der definitiven Fassung der CO2-Verordnung nochmals überprüft werden. In Kantonen, die bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes im Jahr 2023 Teil F des Basismoduls der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) oder eine strengere Regelung in Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz in Kraft gesetzt haben, gilt der Grenzwert von 20 kg erst ab dem Jahr 2026.

Wie viele Gebäude sind betroffen?

Die Studie untersuchte die Auswirkungen des CO2-Gesetzes auf die Gebäudekategorien Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Dienstleistungs- und Gewerbegebäude in der Schweiz. Die Grafiken zeigen die aktuelle Verteilung der Gebäude bezüglich der CO2-Emissionen in kg pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) und Jahr.

Einfamilienhäuser

45 Prozent der Einfamilienhäuser liegen unterhalb des Grenzwertes von 20 kg CO2/m2 EBF und Jahr. 42 Prozent gelten als CO2-frei mit Wärmepumpe, Holzheizung oder Fernwärme. Der Median beträgt 24,1 kg CO2/m2 (Fig. 1).

Mehrfamilienhäuser

36 Prozent der Mehrfamilienhäuser liegen unterhalb des Grenzwertes von 20 kg CO2/m2 EBF und Jahr. 33 Prozent gelten als CO2-frei mit Wärmepumpe, Holzheizung oder Fernwärme. Der Median beträgt 30,6 kg CO2/m2 (Fig. 2).

Dienstleistungs-/Gewerbegebäude

48 Prozent der Dienstleistungs- und Gewerbegebäude liegen unterhalb des Grenzwertes von 20 kg CO2/m2 EBF und Jahr. 23 Prozent gelten als CO2-frei mit Wärmepumpe, Holzheizung oder Fernwärme. Der Median beträgt 21,2 kg CO2/m2 (Fig. 3).

GEAK-Klassen versus CO2-Emissionen fĂĽr Gasheizungen mit 100 Prozent Erdgas

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) gibt Auskunft über den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes. In der Tabelle wird der Endenergiebedarf der GEAK-Klassen mit den CO2-Emissionen einer Gasheizung verglichen.

Ziel und Inhalt der Studie


Titel
Auswirkungen des CO2-Gesetzes auf Energie und Wirtschaftlichkeit im Gebäudebereich


Ziel
Die Studie soll aufzeigen, unter welchen Bedingungen Gasheizsysteme bezüglich Gebäudekategorie, Bauphase und Sanierungsstandard den Grenzwert der direkten CO2-Emissionen von 20 kg pro m2 EBF und Jahr erreichen.


Gebäudekategorien

Einfamilienhäuser (EFH), Mehrfamilienhäuser (MFH), Dienstleistungs-/Gewerbegebäude (Büro)


Die untersuchten Gasheizsysteme

1. Gasheizung mit 100% Erdgas
2. Gasheizung mit Biogasanteil fĂĽr 20 kg CO2
3. Gasheizung mit Biogasanteil fĂĽr 15 kg CO2
4. Gasheizung mit thermischer Solaranlage
5. Hybridheizung mit WP und Gasheizung

Median (Zentralwert)
Der Median ist der Wert in der Mitte einer der Grösse nach geordneten Datenreihe. Das heisst, mindestens 50 Prozent der Daten sind kleiner oder gleich dem Median und mindestens 50 Prozent der Daten sind grösser oder gleich dem Median. Der Median ist unempfindlich gegenüber Extremwerten. Quelle: bettermarks.com


Auftraggeber
Verband der Schweizerischen Gasindustrie VSG


Auftragnehmer
TEP Energy GmbH, Technology Economics Policy


Verfasser
M. Jakob, U. Reiter, J. Schmid, L. Weinberg, G. Catenazzi, C. Nägeli


Ausgabe der Studie
Februar 2021

 

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