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09. Juni 2017

Flüssiggas

Arbeitskreis Flüssiggas

Der SVGW ist Mitglied des Vereins Arbeitskreis Flüssiggas (LPG) und engagiert sich in den Fachgruppen. 

Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt. Die Flüssiggasrichtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) erhalten damit eine gesetzliche Grundlage. Die VUV gilt für Arbeitnehmerbetriebe und bildet damit die Basis für die Inkraftsetzung der neuen EKAS-Richtlinie 6517. Das Anhörungsverfahren startet im Juli.

Die Mitgliederversammlung des Vereins "Arbeitskreis Flüssiggas" tagte erstmals am 05. Mai 2017. Neben den ordentlichen Tätigkeiten wurden die Vereinsstatuten angepasst. Der Arbeitskreis LPG befasst sich mit der Sicherheit von Flüssiggasanlagen. Die Fragestellungen umfassen die Ausbildung, die Planung, das Installieren, das Kontrollieren, das Lagern, den Umschlag, den Umgang und die Verwendung von Flüssiggas für den beruflichen, betrieblichen und privaten Bereich.

Zur Bearbeitung von Spezialthemen wurden bisher folgende Fachgruppen gebildet, die teils bereits ihre Tätigkeiten aufgenommen haben: die Fachgruppe Richtlinien, die Fachgruppe temporäre Aufstellung sowie die Fachgruppe Ausbildung.

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