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09. Juni 2017

TISG

Umbauten der Erdgastankstellen ein Erfolg

Das Technische Inspektorat des Schweizerischen Gasfaches (TISG) hat letztes Jahr Stichproben bei Erdgastankstellen durchgeführt, um zu überprüfen, ob sie gesetzeskonform umgebaut wurden. Dabei ging es insbesondere um die Anpassung an die ATEX-Richtlinen (ATEX steht für ATmosphere EXplosible) der EU, welche den Explosionsschutz regeln. Bereits früher hatte das TISG die Erdgastankstellenbetreiber schriftlich auf die neuen Anforderungen aufmerksam gemacht.Die Kontrollen und die Bestandesaufnahme des TISG ergaben, dass die Umbauten ein Erfolg waren. So wurden die meisten Erdgastankstellen gesetzeskonform umgebaut. Mitte Mai hatten 110 der 145 registrierten Tankstellen eine Sicherheits-Bestandsaufnahme durchgeführt. 81 bestellten eine Umrüstung bei Gasmobil und 93 umgerüstete Tankstellen haben den Vollzug gemeldet. Für seine Stichproben kontrollierte das TISG 8 Tankstellen.

Dabei zeigte sich, dass Vorsicht bei den Druckentlastungsleitungen geboten ist, über die der Überdruck bei jedem Auskuppelvorgang der Zapfpistole abgeführt wird. Teilweise endet diese Leitung im Gehäuse der Tanksäule oder im Bereich der Tanksäule. Ein Abblasen ins Gehäuse der Tanksäule oder unter das Dach der Tankplätze ist jedoch nicht gestattet. Denn falls eine Betankung mit fehlendem O-Ring stattfindet, kann Erdgas bis zu 1 kg/min über die Entspannungsleitung freigesetzt werden. Dies entspricht einem zündfähigen Gasgemisch von ca. 25 m3 pro Minute. Darum empfiehlt das TISG, die Druckentlastungsleitungen zu kontrollieren und unter Berücksichtigung der eingeteilten Ex-Zonen in nicht gefährdete Bereiche - in der Regel über das Dach - abzuführen.

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