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29. November 2022

Vernehmlassung

Stellungnahme zur Rohrleitungsverordnung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eröffnete am 21. September die Vernehmlassung zur Teilrevision der Rohrleitungsverordnung. Der SVGW nimmt dazu Stellung. Die Vernehmlassung der Verordnung endet am 20. Dezember.

Wasserstoff wird in der Energieversorgung der Schweiz eine zunehmend grössere Rolle spielen. Er ist klimaneutral, speicherbar und kann über bestehende Gasleitungen transportiert werden. Der Geltungsbereich der Rohrleitungsverordnung (RLV) soll auf Wasserstoff ausgeweitet werden, so dass die Zuständigkeit für den Bau von und die Aufsicht über Wasserstoffleitungen mit einem Druck von mehr als 5 bar wie bei den übrigen Rohrleitungsanlagen ausschliesslich beim Bund liegen.

Der SVGW hat in Zusammenarbeit mit der Gashauptkommission eine Stellungnahme zum Entwurf der Rohrleitungsverordnung (RLV) erstellt. Diese wird in der Vorstandsitzung vom 8. Dezember 2022 besprochen. Als Fachorganisation vertritt der SVGW die Anlie­gen sämtlicher Verteilnetzbetreiber im Gasbereich und begrüsst die Absicht, einen gesetzlichen Rahmen für Wasserstoff zu schaffen. Die geplante Revision der RLV in der vorliegenden Ausgestaltung lehnt der SVGW jedoch ab, da durch diese die künftigen Rollen und Aufgaben der Gasnetzbetreiber und der Kantone massgeblich beeinflusst werden.

Zuständigkeitsverteilung für Erdgas nicht auf Wasserstoff übertragbar

Die für Erdgas verwendete Regelung (5 bar / 6 cm Aussen­durchmesser) für die Festlegung der Kantons- bzw. Bundeszuständigkeit auf Wasserstoff zu übertragen, ist aus Sicht des SVGW nicht zielführend. Um den Wasserstoffhochlauf zu ermöglichen und nicht auszubremsen, muss eine geeignetere Abgrenzung der Zuständigkeiten und Aufgaben zwischen Bund und Kanton (bzw. zwischen Transport- und Ver­teilnetz oder Hoch- und Niederdruck) gefunden werden.

Die Stellungnahme des SVGW kann jetzt als Entwurf im Mitglieder-Bereich unter folgendem Link heruntergeladen werden

 

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