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21. November 2023

Cybersicherheit Gas

Vernehmlassung zum IKT-Minimalstandard Gasversorgung 2.0

Die Empfehlung G1008 «Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Gasversorgung» wurde überarbeitet. Der revidierte «IKT-Minimalstandard Gasversorgung 2.0» wird nun vernehmlasst.
Karsten Reichart 

Die fortschreitende Digitalisierung in der Gasversorgung führt zu einer gesteigerten Effizienz beim Transport und der Verteilung von Gas. Damit einhergehend steigt jedoch die Abhängigkeit von IKTSystemen. Folglich wird ein angemessener Schutz der kritische Infrastrukturen und deren IKT-Systeme vor Cyber-Gefahren immer wichtiger. Daher wurde 2020 ein auf den Gassektor zugeschnittener IKT-Minimalstandard, die SVGW-Empfehlung G1008, veröffentlicht. Diese bietet den Gasversorgern Hilfestellungen, um sich vor Angriffen und Fehlmanipulationen zu schützen und nach einem Vorfall möglichst rasch zu erholen.

Drei Schutzniveaus

Der bisherige IKT-Minimalstandard wurde von einer technischen Arbeitsgruppe des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und des Bundesamts für Energie (BFE), in der auch Hochdruck- und Verteilnetzbetreiber aus den verschiedenen Regionen vertreten waren, aktualisiert und um einige Punkte erweitert:

  • Das Cybersicherheitsprogramm, bestehend aus 108 Massnahmen, wurde aktualisiert, darunter auch die Verweise auf die zugrunde liegenden Dokumente/Normen (NIST SP 800-53 Rev. 5 und ISO/IEC 27001:2022).
  • Die kritischen Aktivitäten des Sektors wurden an die aktuelle Situation angepasst.
  • SVGW und VSG haben drei Unternehmensprofile (A, B und C) definiert. Für diese Profile wurde ein zu erreichender Schwellenwert für jede der 108 Massnahmen des Cybersicherheitsprogramms festgelegt, um jeweils ein angemessenes Schutzniveau zu erreichen.
Nicht mehr empfehlend, sondern verbindlich

Das BWL hat den IKT-Minimalstandard für die Gasversorgung angepasst und mit einem neuen Namen versehen: IKT-Minimalstandard für die Gasversorgung 2.0. Zurzeit wird überdies die Rohrleitungssicherheitsverordnung revidiert, um den neuen IKT-Minimalstandard für die Gasversorgung ab voraussichtlich 1. Juli 2025 verbindlich zu machen.

Vernehmlassung gestartet

Auf der SVGW-Website sind der revidierte IKT-Minimalstandard für die Gasversorgung sowie weitere Dokumente zur Vernehmlassung zu finden: www.svgw.ch/gas/vernehmlassungen.

Stellungnahmen können bis zum 15. Januar 2024 per E-Mail an Karsten Reichart geschickt werden: k.reichart@svgw.ch

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