Mit ihrem Fokus auf Betrieb und Instandhaltung vertieft die neue SVGW-Richtlinie F8 Inhalte der allgemeineren Richtlinie F1, die sich auf den kompletten Lebenszyklus von Fernwärmenetzen bezieht. Räumlich beschränkt sich die neue Richtlinie auf den Transport und die Verteilung thermischer Energie von den Produzenten zu den Konsumenten, d.h. erzeugungsseitige und verbrauchsseitige Anlagen werden nicht berücksichtigt.
Neben Einleitung, Querverweisen und Begriffen sind die Kapitel der neuen Richtlinie unterteilt in die Bereiche Betrieb und Instandhaltung thermischer Netze. Im Rahmen der Beschreibung des Betriebs wird zwischen administrativen, technischen und betriebswirtschaftlichen Prozessen unterschieden. Die Struktur des Kapitels Instandhaltung ist weitgehend an die DIN 31051 angelehnt, die nach Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung differenziert.
Einen herzlichen Dank an alle Expertinnen und Experten der Unterkommission Fernwärme 1, die diese Richtlinie unter der Leitung von Monika Mörsch entworfen haben.
Wir bitten Sie, den Entwurf und die Excel-Datei für Ihre Stellungnahmen unter www.svgw.ch/vernehmlassungen herunterzuladen. In der Excel-Datei finden Sie eine kurze Anleitung, um ihre Kommentare und Einwände allgemein oder auf bestimmte Absätze hin einzutragen. Wir bitten Sie, für Ihre Stellungnahme ausschliesslich die zur Verfügung gestellte Excel-Datei zu verwenden.
Sie können uns Ihre Stellungnahme bis zum 15. Mai 2026 an support@svgw.ch schicken.
Sollten Fragen rund um die Stellungnahme auftauchen, so steht Ihnen Rainer Sonnenberger gerne zur Verfügung: r.sonnenberger@svgw.ch, 044 288 33 73
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der SVGW-Website heruntergeladen werden: www.svgw.ch/vernehmlassungen
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