Der schweizerische Fachverband für Gas, Wasser und Wärme (SVGW) passt sein Gas-Regelwerk laufend an den Stand der Technik an. Im Fokus stehen sichere Rohrleitungsanlagen, klare Schnittstellen zwischen bestehenden Richtlinien sowie neue Anforderungen an erneuerbare Gase und Wasserstoff.
Die Richtlinie G7 «Druckregelanlagen» wurde per Stand Januar 2026 punktuell angepasst. Die Änderung klärt die Abgrenzung zur revidierten Richtlinie G1 «Gasinstallationen in Gebäuden». Technische Änderungen an der G7 sind nicht vorgesehen.
Die Richtlinie G13 «Einspeisung erneuerbarer Gase» wurde grundlegend überarbeitet. Sie gilt neu auch für erneuerbaren Wasserstoff und beschreibt Anforderungen an Aufbereitungs- und Einspeiseanlagen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Begrenzung von Methanemissionen. Zudem stimmt die G13 die Anforderungen mit der Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» und dem G23 «Metering-Code Gas» ab.
Die Richtlinie G14 «Erfassung von Schadensereignissen an Gasnetzen» wurde fachlich und redaktionell aktualisiert. Sie gilt für Netzbetreiber unter kantonaler Aufsicht. Meldungen erfolgen künftig digital. Die Terminologie wurde vereinheitlicht; wo fachlich zutreffend, ersetzt jetzt der Begriff «Gas» den Begriff «Erdgas».
Die revidierte Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» legt Anforderungen für H-Gasnetze und Wasserstoffnetze fest. Sie berücksichtigt aktuelle europäische und internationale Normen. Die Vernehmlassung fand vom 15. April bis 15. Mai 2026 statt. Technische Änderungen wurden nicht beantragt.
Die Richtlinie H2 «Rohrleitungen für Wasserstoff» wurde ins Französische übersetzt und sprachlich sowie redaktionell bereinigt. Sie beschreibt Anforderungen an Planung, Bau, Prüfung, Betrieb, Instandhaltung und Stilllegung von Wasserstoff-Rohrleitungen.
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