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15. April 2013

Rechtsgutachten

Grundlage für Gebühren und Beiträge

Zur Berechnung der Gebühren und Beiträge können sich die Wasserversorgungen weiterhin auf die Belastungswerte der W3 aus dem Jahre 2000 stützen. Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der SVGW in Auftrag gegeben hat.

Eine Ausnahme von dieser Praxis besteht nur dann, wenn in der Tarifverordnung speziell darauf hingewiesen wird, dass die jeweils gültige Fassung der W3 die Basis für die Gebührenberechnung bildet. Anlass zur rechtlichen Abklärung war die am 01. 01. 2013 neu erschienene, überarbeitete Ausgabe der SVGW-Richtlinie W3. Diese enthielt teilweise neue Belastungswerte.

Um die Gleichbehandlung zu garantieren, empfiehlt der SVGW daher, bei der Festlegung der Gebühren und Beiträge von Neubauten (bis zur Revision des Gebührenreglements) auch weiterhin die Werte der W3-Ausgabe 2000 zu benutzen.

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