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07. Juni 2017

Richtlinie

Erweiterte Richtlinie für Löschwasser

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Wasserversorgungen und den Verbänden Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS), Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) sowie einem Tunnelbauspezialisten, hat die «Richtlinien für den Anschluss von Sprinkleranlagen an das Trinkwasserversorgungsnetz» des SVGW (W5) aus dem Jahr 1999 grundlegend überarbeitet. Die Vernehmlassung dazu findet von Mitte Juni bis Mitte September unter den SVGW-Wasserversorgungsmitgliedern sowie den relevanten Behörden, Verbänden und fachinteressierten Kreisen statt.

Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie, in der lediglich die Sprinkleranlagen thematisiert wurden, behandelt die zukünftige Richtlinie sämtliche Belange der Wasserversorgung für die Bereitstellung von Löschwasser: angefangen bei der Bestimmung des Löschwasserbedarfs und der Löschreserve über die Rohrweitenbestimmung im Wasserverteilungsnetz inklusive den Anschlussleitungen zu den Hydranten bis hin zu den in den Gebäuden installierten Wasserlöschposten, Innenhydranten und Sprinkleranlagen. Weiter werden Anforderungen an Löscheinrichtungen in Tunnelanlagen und an Löschfahrzeugen beschrieben.

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