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26. März 2018

Zürcher Wassergesetz gibt zu reden

SVGW sieht keinen Grund zur Förderung der Privatisierung von Wasserversorgungen

Das im Februar 2018 verabschiedete kantonale Wassergesetz des Kantons Zürich enthält eine umstrittene Passage: Private Investoren sollen neu in die Wasserversorgung einsteigen können. Dies führte zu hitzigen Diskussionen über Chancen und Gefahren der Privatisierung der Wasserversorgung. Der SVGW hat aus diesem Anlass seine Position zur Rechtsform und Eigentumsverhältnissen von Wasserversorgungen aktualisiert.

Die Wasserversorgung ist und bleibt ein natürliches Monopol bezgl. des Verteilnetzes des unersetzbaren Lebensmittels Trinkwassers. Um Trinkwasser nachhaltig und sicher zu verteilen, muss daher vorausschauend und sachlich über die sinnvolle Rechtsform der Trinkwasserversorgung befunden werden.

In den letzten Jahren wurden schweizweit durchschnittlich ca. 925 Mio. Franken pro Jahr in den Werterhalt der Trinkwasserinfrastruktur investiert. Verglichen mit dem bestehen Wiederbeschaffungskosten der Trinkwasserinfrastrukturen kann davon ausgegangen werden, dass genügend Finanzmittel in den Erhalt investiert werden. Eine Förderung einer Beteiligung Privater ist daher nicht angezeigt. Auch die Qualität der Betriebsführung in der Schweiz ist ausgesprochen gut und die Selbstverwaltung der Branche funktioniert. Dies wird durch die Ergebnisse der kantonalen Kontrollen immer wieder von unabhängiger Stelle bestätigt.

Private Rechtsformen in der Trinkwasserversorgung gibt es aber aus historischen Gründen seit den Anfängen der Wasserversorgung. Auch heute kann die Wasserversorgung an private Körperschaften delegiert werden, dabei werden auch die rechtlichen Pflichten wie das Kostendeckungsprinzip delegiert. Es gibt zahlreiche privatrechtlich organisierte Genossenschaften, die die Wasserversorgung gut gewährleisten. Bestehende Holdingstrukturen wie in Zug funktionieren als Querverbund­unternehmen bezüglich Infrastrukturerhalt und Betriebsführung sehr gut.

Der SVGW sieht weder fachlich noch wirtschaftlich eine Notwendigkeit, private Rechtsformen zu fördern. Wichtig ist dem SVGW generell, dass die Wasserversorgung unabhängig der Rechtsform weiter professionalisiert wird und dass die öffentliche Hand die demokratische Kontrolle hat.

Seine Haltung zur Rechtsform und Eigentumsverhältnissen von Wasserversorgungen» hat der SVGW in einem Positionspapier zusammengefasst. Dieses ist verfügbar unter: www.svgw.ch/PP20

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