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Fachartikel
12. März 2019

Weltwassertag 2019

Wem gehört das Wasser?

Am 22. März findet der Weltwasserstag der Vereinten Nationen statt, der dieses Jahr unter dem Leitgedanken «Niemanden zurücklassen - Wasser für alle» steht. Da stellt sich doch die Frage: Wem gehört das Wasser und wer soll Zugang dazu haben?

Schweizweit wird Trinkwasser zu 40% aus Quellen, zu weiteren 40% aus Grundwasser und zu 20% aus See- und Flusswasser gewonnen. Doch wem gehören die Wasservorkommen, wem gehört das Wasser? Wer bestimmt darüber und wer darf es nutzen?

Hoheit der Wassernutzung bei den Kantonen

In der Schweiz liegt die Hoheit über die Nutzung von Wasser grundsätzlich bei den Kantonen. In jedem Kanton stehen die oberirdischen Gewässer, das heisst Seen, Flüsse und Bäche grundsätzlich unter dessen Herrschaft. Mächtige Grundwasserströme und -becken, die den Wasserreichtum und Trinkwasserreserven ganzer Gegenden bilden, zählen ebenso zu den öffentlichen Gewässern. An derartigen Grundwasservorkommen kann somit grundsätzlich kein Privateigentum bestehen. Begründet wird diese Rechtsprechung mit der Wahrung des öffentlichen Interesses an einem für die Allgemeinheit lebenswichtigen Gut.

Kleinere Grundwasservorkommen mit geringer, lokal auf eines oder wenige Grundstücke begrenzter Ausdehnung können hingegen als private Gewässer eingestuft werden. Indessen ist im Einzelfall stets zu prüfen, ob das konkret anwendbare kantonale Recht derartige Grundwasservorkommen nicht zu öffentlichen Gewässern erklären kann.

Eine Quelle gehört gemäss Zivilgesetzbuch zwar dem Grundeigentümer und ist damit gewissermassen ein privates Gewässer. Wenn die Quelle aber eine bestimmte Schüttung hat, kann der Kanton sie für öffentlich erklären.

Wasserversorgung ist Sache der Gemeinden

Die Wasserversorgung ist eine öffentliche Aufgabe, die in der Verantwortung der Gemeinden liegt. Im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung kann die Aufgabe aber auch delegiert werden, zum Bespiel an private Wasserversorgungen wie Genossenschaften oder Aktiengesellschaften. Dabei werden auch die rechtlichen Pflichten wie das Kostendeckungsprinzip delegiert. Die Verantwortung über die Wasserversorgung verbleibt aber vollumfänglich bei der Gemeinde. Die meisten Aktiengesellschaften, welche heute eine Wasserversorgung in der Schweiz betreiben, gehören vollständig der öffentlichen Hand (formelle Privatisierung).

Alle Wasserversorger sind verpflichtet, die geltenden Qualitätsvorgaben nach der Lebensmittelgesetzgebung einzuhalten. Der Preis lässt sich sehen, 1000 Liter Trinkwasser kosten in der Schweiz durchschnittlich 2.30 Franken oder etwa 30 Rappen pro Person und Tag. Aufgrund des vorsorglichen Schutzes der Trinkwasservorkommen sind bis heute noch keine teuren Aufbereitungen notwendig ist. Deshalb kämpft der Trinkwasserverband SVGW auch für eine Stärkung Schutzes der natürlichen Wasservorkommen vor aktuellen Bedrohungen wie Pestiziden oder Nitraten.

Für die Nutzung der öffentlichen Wasserreserven müssen die Wasserversorgungen wie alle Wassernutzer beim Kanton eine Konzession lösen und eine Konzessionsgebühr bezahlen.

Es gibt keinen Markt bei der Wasserversorgung

Unabhängig vom Betriebsmodell und der Rechtsform ist die Wasserversorgung ein natürliches Monopol. Da der Wettbewerb naturgemäss nicht funktionieren kann, muss die öffentliche Hand das Monopol kontrollieren und regulieren.

Der Wiederbeschaffungswert der Infrastruktur der Wasserversorgung in der Schweiz beträgt über 50 Milliarden Franken. Diese Werte oder «Assets» wurden über Jahrzehnte mittels kostendeckender Gebühren aufgebaut. Für den Werterhalt dieser Trinkwasserinfrastrukturen werden jährlich durchschnittlich rund 925 Millionen Franken pro Jahr investiert. Im Durchschnitt reicht das derzeitige Niveau der Investitionen der Gemeinden in Unterhalt und Werterhalt der Trinkwasserversorgung aus, um das System technisch nachhaltig zu betreiben. Auch die Qualität der Betriebsführung ist ausgesprochen gut und die Selbstverwaltung der Branche funktioniert. Die Trinkwasserqualität stimmt. Dies wird auch von den unabhängigen Stellen immer wieder bestätigt.

Weitere Professionalisierung ermöglichen

Der Trinkwasserverband SVGW sieht weder fachlich noch wirtschaftlich eine Notwendigkeit, eine Privatisierung oder Teilprivatisierung der Wasserversorgung zu unterstützen. Das Risiko, dass Private primär an Rendite und Einflussnahme interessiert sind, ist nicht von der Hand zu weisen. Der Trinkwasserverband arbeitet hingegen konkret daran, Strukturentwicklungen und Ausbildungsstand zu fördern, die eine weitere Professionalisierung der Betriebsführung und der Trinkwassersicherheit erlauben.

Weltwassertag 2019: «Niemanden zurücklassen – Wasser und eine Sanitärversorgung für alle»

Alljährlich rufen die Vereinten Nationen am 22. März zum Weltwassertag auf, um die breite Öffentlichkeit auf diese globalen Zielsetzungen und ihre lokale Bedeutung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der darin enthaltenen wasserbezogenen Zielen, welche die Schweiz mitunterzeichnet hat, aufmerksam zu machen. Allen Zielen voran steht das Nachhaltigkeitsziel 6 «Water for all by 2030!». Damit ist gemeint, dass bis 2030 die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser sowie eine Sanitärversorgung für alle gewährleistet werden sollte. Unter «alle» wird dabei die gesamte Weltbevölkerung verstanden einschliesslich der oft unbeachteten verletzlichen Bevölkerungsgruppen der Frauen, Kinder, älteren Menschen, Kranke, Flüchtlinge, ethnischen oder religiöse Minoritäten und anderen mehr. Es sind auch Millionen Menschen, die «arm» sind, also über weniger als einen bis 1.25 US Dollar verfügen und ausser Flaschenwasser keine andere saubere Wasserversorgung haben – die ausreichende Menge an Trinkwasser aus Flaschenwasser übersteigt aber das tägliche Budget einer Familie um eine Mehrfaches.

Verbreiteter chronischer Wassermangel in grossen Teilen der Dritten Welt

Gemäss dem Bericht der Weltgesundheits- und Kinderhilfsorganisation der Vereinten Nationen, WHO und Unicef, zur Lage der Wasser- und Sanitärversorgung in der Welt haben auch im Jahr 2017 immer noch 844 Millionen Menschen keinen Zugang zur einfachsten Wasserversorgung: Die Betroffenen verfügen nicht über die 20 bis 50 Liter Wasser pro Tag und Person, die laut der WHO zur Abdeckung des menschlichen Mindestbedarfs und Hygiene erforderlich wären. Über 2.3 Milliarden Menschen sind ohne angemessene Sanitär- und Abwasserentsorgung. Die zunehmende Knappheit der Wasserressourcen hat zum Teil natürliche Ursachen: so etwa der Klimawandel oder Dürreperioden, von denen in den letzten Jahren vor allem Teile Indiens und Pakistans oder das südliche Afrika heimgesucht worden sind.

Zum Teil ist der Mangel aber auch menschlichem Zutun zuzuschreiben, in Regionen beispielsweise, wo exzessive Rodungen oder Intensivbewässerungslandwirtschaft den Grundwasserspiegel haben stark absinken lassen, oder in Fällen, wo mit dem kostbaren Gut verschwenderisch umgegangen wird. Nach Schätzung der UNO-Experten werden es bis zum Jahr 2030 über 5 Milliarden Menschen sein, die unter chronischem Wassermangel leiden.

 

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