Die Vernehmlassung der parlamentarische Initiative (PaIV) 22.441 «Modernen Pflanzenschutz ermöglichen», die von Nationalrat Philipp Matthias Bregy eingereicht wurde und Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz vorschlägt, folgte auf die Vernehmlassung der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV), die am 29. März 2024 endete. Die PaIV 22.441 sieht zusätzliche Vereinfachungen bei der Übernahme von EU-Zulassungsentscheiden von Pflanzenschutzmitteln vor. Diese gehen über die im Vorentwurf der PSMV enthaltene Annäherung an das Zulassungsverfahren für PSM in der EU sowie die vereinfachte PSM-Zulassung hinaus. Bei dieser vereinfachten Übernahme von Zulassungsentscheiden von Pflanzenschutzmitteln (nicht einzelnen Wirkstoffen) würde - falls überhaupt - nur noch eine reduzierte Überprüfung der Konsequenzen auf Menschen und Umwelt erfolgen. Eine adäquate Abklärung von gebietsspezifischen Risiken und Konsequenzen für die betroffenen Regionen wäre wenig wahrscheinlich.
Das in der Vorlage vorgeschlagene Vorgehen bei der Übernahme von EU-Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln erscheint insbesondere für das Mittelland der Schweiz mit erheblichen Risiken verbunden zu sein. In dieser Region sind (so wie im grossen Rest der Schweiz grundsätzlich auch) noch fast keine Zuströmbereiche bezeichnet und damit ist der vorsorgliche Ressourcenschutz bei Trinkwasserfassungen ungenügend. Zudem besteht bei Annahme der PaIV Bregy die Möglichkeit, dass sogar bekannte, in der Schweiz heute verbotene Substanzen wieder angewendet werden dürften.
Zum besseren Verständnis der Sachlage und aufgrund der recht gegensätzlichen Vernehmlassungsantworten organisierte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) eine ganztägige Anhörung, zu der Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kreise eingeladen waren. Der SVGW – vertreten durch Rolf Meier und Michael Meier - konnte insbesondere auf die spezifischen Herausforderungen der Wasserversorger im Bereich des vorsorglichen Ressourcenschutzes, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit durch Wasserversorger von Gemeinden sowie die entstehenden Risiken bei einer Annahme der PaIV Bregy hinweisen.
In mehreren Fragerunden konnten die anwesenden Expertinnen und Experten auf die Fragen der Nationalräte eingehen. Die SVGW-Vertreter konnten dabei im Sinne von Lösungsansätzen aufzeigen, welche Rolle Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen spielen werden, welche Vorteile für Trinkwasserversorger wie auch für die Landwirtschaft dabei entstehen und wie der vorsorgliche Schutz von Trinkwasserressourcen durch die Bezeichnung von Zuströmbereichen gestärkt werden könnte.
Kontakt: Rolf Meier, r.meier@svgw.ch oder 044 288 3367
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