Plattform für Wasser, Gas und Wärme
News
27. Juni 2025

Zertifizierung

Neue und aktualisierte ZW-Reglemente

In den letzten Wochen sind einige Zertifizierungsreglemente im Bereich Wasser erneuert und In Kraft gesetzt worden. Die folgende Auflistung gibt eine Übersicht.
Javier Fernandez 

Auf den 1. Juli wurden einige Zertifizierungsreglemente im Bereich Wasser, die entweder neu erstellt oder angepasst worden waren, in Kraft gesetzt. Alle sind kostenlos erhältlich im Online-Shop des SVGW.

Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedienungen ZW101

Im Anhang 4 des ZW101 wurde das ZW102/1F (Bauhilfsstoffe) ergänzt, diverse Anpassungen in den Kapiteln 4.1c), 4.2d), 5.4, 6.1, 7., 10., A7.2 wurden vorgenommen und der Anhang 8 (Anforderungen an Hygiene-Zertifikate) wurde ergänzt. Im Anhang 8 werden neu inhaltliche Anforderungen an «Hygiene-Zertifikate» («Produkt aus einem Material») definiert, um auch «Hygiene-Zertifikate» von nach EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstellen als Grundlage für die SVGW-Zertifizierung zu akzeptieren.

Neue und überarbeitete Zertifizierungsreglemente

Der Vorstand setzte an seiner Junisitzung 2025 folgende von der S-AG6 überarbeiteten und verabschiedeten Reglemente per 1. Juli 2025 in Kraft:

ZW102/1C d - Reglement; Materialien in Kontakt mit Trinkwasser – Hygienische Beurteilung von Elastomeren Dieses Reglement musste geringfügig angepasst werden, weil die Gültigkeit der u.a. zugrundliegende Elastomer-Leitlinie und TPE-Übergangsempfehlung des deutschen Umweltbundesamts (UBA) um ein weiteres Jahr verlängert wurde.
ZW102/1F d - Reglement; Materialien in Kontakt mit Trinkwasser – Hygienische Beurteilung von Bauhilfsstoffen Dieses Reglement legt die Anforderungen und Prüfverfahren fest, um den Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit von Bauhilfsstoffen - Betonschalungen und/oder Trennsysteme wie z.B. Folien oder Vliese sowie Nachbehandlungssysteme - in Kontakt (direkt oder indirekt) mit Trinkwasser zu erbringen. Schalungsölen und Schalungstrennmitteln sind explizit ausgeschlossen von der Zertifizierung, weil ihre Verwendung gemäss der Richtlinie W6 für Trinkwasserreservoirs (Ausgabe März 2025) nicht als Stand der Technik gilt.
ZW117 d - Reglement; Enthärtungsanlagen (Kationenaustauscher) Dieses Reglement wurde geringfügig angepasst hinsichtlich der Produktart der Biozidzulassung, die für Silberverbindungen zur Herstellung von gesilbertem Harz benötigt wird.

 

Von der W-UK7 respektive der W-HK wurden folgende Reglemente auf den 1. Juli in Kraft gesetzt:

ZW165/1 d - Reglement; Geregelte Zirkulationsventile Das bis anhin bestehende Reglement ZW165 «Geregelte Zirkulationsventile» wurde angepasst und in ZW165/1 umbenannt. Es gilt für automatisch geregelte Zirkulationsventile für den Einbau in die Trinkwasserinstallation innerhalb von Gebäuden in den Nennweiten DN 15 bis DN 32, für die Druckstufe PMA 10 und eine Temperatur bis maximal 90 °C. Hingegen gilt es nicht manuelle Zirkulationsventile, die im neu erstellten SVGW-Reglement ZW165/2 beschrieben sind (sieh unten)
ZW165/2 d - Reglement; Manuelle Zirkulationsventile Das Reglement ZW165/2 «Manuelle Zirkulationsventile» wurde neu erarbeitet. Es gilt für manuelle Zirkulationsventile für den Einbau in die Trinkwasserinstallation innerhalb von Gebäuden in den Nennweiten DN 15 bis DN 50, für die Druckstufe PMA 10 und eine Temperatur bis maximal 90 °C.

Kommentar erfassen

Kommentare (0)

e-Paper

«AQUA & GAS» gibt es auch als E-Paper. Abonnenten, SVGW- und/oder VSA-Mitglieder haben Zugang zu allen Ausgaben von A&G.

Den «Wasserspiegel» gibt es auch als E-Paper. Im SVGW-Shop sind sämtliche bisher erschienenen Ausgaben frei zugänglich.

Die «gazette» gibt es auch als E-Paper. Sämtliche bisher erschienen Ausgaben sind frei zugänglich.