Da Pumpsysteme bislang nicht im Regelwerk des SVGW abgebildet waren, hat die Wasserhauptkommission (WHK) vor einiger Zeit beschlossen, die Ausarbeitung einer entsprechenden Richtlinie zu initiieren. Unter der Leitung von Adrian Rieder erarbeitete eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe – bestehend aus Fachpersonen aus Pumpenbau, Ingenieurbüros, kantonalen Fachstellen und Wasserversorgungen – die neue Richtlinie W7 «Pumpsysteme in der Trinkwasserversorgung».
Im Juni 2025 wurde die Richtlinie W7 der WHK zur Prüfung vorgelegt und von dieser zur Vernehmlassung freigegeben. Diese wird voraussichtlich ab September starten. Die Konsultation richtet sich an alle SVGW-Mitglieder sowie an die zuständigen kantonalen Stellen und Bundesämter. Ziel ist es, eine breit abgestützte und praxistaugliche Grundlage für den sachgemässen Einsatz von Pumpensystemen in der Trinkwasserversorgung zu schaffen. Alle SVGW-Mitglieder sind daher eingeladen, sich aktiv an der Vernehmlassung zu beteiligen.
Die Struktur der Richtlinie ist prozessorientiert aufgebaut und orientiert sich am Lebenszyklus von Pumpsystemen. Sie legt die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Pumpsysteme fest, ersetzt jedoch keinesfalls das Fachwissen und die Erfahrung von Spezialistinnen und Spezialisten, die für jedes Projekt individuell eingebracht werden müssen.
Pumpsysteme sind ein zentraler Bestandteil der Wasserversorgung in der Schweiz. Beim überwiegenden Teil der Wasserversorgung kommen Pumpen in unterschiedlichen Prozessschritten zum Einsatz. Zu den wichtigsten Kategorien zählen Grund- und Quellwasserpumpen, Pumpen für die Aufbereitung sowie Anlagen zur Förderung des Wassers durch das Leitungsnetz und in die Reservoirs.
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