In der Reglementsreihe ZW102/ff hat der SVGW die Prüfverfahren und Anforderungen für die hygienische Beurteilung von Materialien mit Trinkwasserkontakt auf Grundlage der Vorgaben des Schweizer Lebensmittelrechts festgelegt. Dabei handelt es sich nicht um neue Standards für die Schweiz: Als Bewertungs- und Zertifizierungsgrundlage werden vielmehr bestehende nationale europäische (z. B. KTW-BWGL des deutschen Umweltbundesamtes) sowie US‑amerikanische Standards herangezogen.
Derzeit arbeitet die zuständige SVGW‑Arbeitsgruppe S‑AG6 daran, die Hygienereglemente ZW102/ff um die neuen europäischen Prüfverfahren und deren Anforderungen zu ergänzen. Diese beruhen auf der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU‑DWD) und den zugehörigen Rechtsakten (Durchführungsbeschluss 2024/367 und 2024/368). Für die in der EU vorgesehene Übergangsphase von Ende 2026 bis Ende 2032 soll es bei der SVGW‑Produktzertifizierung möglich sein, sowohl die bisherigen nationalen als auch die neuen europäischen Prüfverfahren anzuwenden. Unverändert gültig bleiben jedoch die in den Hygienereglementen festgelegten Anforderungen an die Prüfberichte, insbesondere hinsichtlich ihrer Gültigkeitsdauer.
Die Inkraftsetzung der um die EU-DWD-Regelungen ergänzten Reglementreihe ZW102/ff ist auf den 01. Juli 2026 vorgesehen.
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