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23. April 2026

Interessenvertretung

Vernehmlassung zu Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung

Die vorgeschlagene Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) soll es den Kantonen ermöglichen, die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Quarantäneorganismen und potenziellen Quarantäneorganismen in sensiblen Lebensräumen ausnahmsweise zu bewilligen. Der SVGW hat sich an der Vernehmlassung zu diesen Änderungen beteiligt.

Am 9. September 2024 überwies der Ständerat die Motion Hegglin 23.3998. Sie verlangt, dass die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um invasive gebietsfremde Organismen wie die Asiatische Hornisse im Wald mit Biozidprodukten bekämpfen zu können. Zur Umsetzung der Motion wurde die ChemRRV revidiert. Sofern invasive gebietsfremde Organismen eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit des Menschen oder von Nutztieren oder für die Umwelt darstellen, können seit dem 1. Oktober 2025 Bewilligungen für deren Bekämpfung mit Biozidprodukten im Wald erteilt werden.

In seiner Stellungnahme hält der SVGW fest, dass die Bekämpfung von Quarantäneorganismen mit Bioziden oder Pflanzenschutzmitteln nicht zu Verunreinigungen in den Trinkwasserressourcen führen darf. Ausserdem müssen Wasserversorger über Bewilligungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Zuströmbereich ihrer Fassungen informiert werden, damit sie im Rahmen der Selbstkontrolle ihr Trinkwasser auf allfällige Kontaminationen prüfen können. Grundsätzlich setzt sich der SVGW für ein Verbot von nicht-essenziellen PFAS-haltigen Produkten ein. In Bezug auf den Einsatz von persistenten organischen Schadstoffen – wie bspw. PFAS – weist der SVGW in seiner Stellungnahme darauf hin, dass PFAS-haltige Produkte und die damit verbundenen Kontaminationen in den Wasserressourcen den Versorgungsauftrag der Wasserversorger gefährden, der Bevölkerung in der Schweiz jederzeit qualitativ einwandfreies Trinkwasser in ausreichender Menge bereitzustellen. Der SVGW setzt sich daher für ein Verbot der Stoffgruppe bei nicht-essenziellen Anwendungen ein.

Die Vernehmlassungsfrist endete am 12. März 2026. Der SVGW hat seine Stellungnahme dazu eingereicht.

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