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01. Juni 2026

Wasserressourcen

Überarbeitete Richtline W2 in Vernehmlassung

Die überarbeitete Vernehmlassung W2 «Wasserressourcen» geht in Vernehmlassung. Sie trägt unter anderem den veränderten Anforderungen im Bereich der neuen Schutzzonenvorgaben rechnung und integriert die von der W12 im Rahmen der Umsetzung der Selbstkontrolle verlangte Risikoeinschätzung des Rohwassers. Unsere Mitglieder und alle Interessierten sind eingeladen sich an der Vernehmlassung zu beteiligen.
Markus Biner 

Aktuell thematisiert die W2 (aus dem Jahr 2005) die Verfahren zur gesetzeskonformen Ausscheidung von Schutzzonen, die Verantwortlichkeiten sowie die wichtigsten Kontrollbereiche und zeigt die zugehörigen Massnahmen auf. Bezüglich der neuen Schutzzonenvorgaben im Gewässerschutz und der in der W12 verlangten «Risikoeinschätzungen des Rohwassers» ist die Richtlinie W2 aber nicht auf dem neuesten Stand. Aus diesem Grund hat die W-UK1 die Richtlinie W2 revidiert und sie gelangt jetzt in Vernehmlassung.

Voraussetzung, Verfahren und Umsetzung

Die vorliegende revidierte Richtlinie W2 trägt jetzt den Verpflichtungen zum Schutz der Ressource und zur betrieblichen Selbstkontrolle des Wasserversorgers neu wie folgt Rechnung:

  • Im Teil A dieser Richtlinie werden die rechtlichen, hydrogeologischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Schutz von Wasserressourcen der Trinkwasserversorgung aufgezeigt. 
  • Im Teil B werden die Verfahren zur gesetzeskonformen Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen, das Vorgehen zur Bestimmung von Fassungseinzugsgebieten mit den entsprechenden Verantwortlichkeiten bei diesen Verfahren beschrieben.
  • Im Teil C der W2 werden die Umsetzung der betrieblichen Selbstkontrolle für die Prozessstufen der Trinkwassergewinnung und deren Abstimmung auf die Grundwasserschutzmassnahmen mittels Vorgaben (Leitlinienpunkten) konkretisiert. Die in diesem Zusammenhang vorzusehende Kontrolltätigkeiten und allfällig nötigen Abhilfemassnahmen werden aufgezeigt.


Die revidierte W2 zeigt nun umfänglich die rechtlichen Vorgaben und Instrumente des planerischen Grundwasserschutzes auf. Sie thematisiert den Umgang mit den für die Trinkwasserversorgung relevanten Instrumenten wie Grundwasserschutzzonen und Zuströmbereiche. Sie erläutert zudem, wie die Gefahrenanalyse der Wasserressourcen gemäss den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen durchgeführt und dokumentiert wird und deren Ergebnisse in das betriebliche Selbstkontrollkonzept der Wasserversorgung einbezogen werden können.

Übernahme W2-Vorgabe in die W12

Nach dem Inkrafttreten der W2 werden die konkreten W2-Vorgaben für die Umsetzung der Selbstkontrolle im Fassungseinzugsgebiet (Schutzzonen und Zuströmbereiche) in die Arbeitsordner der SVGW- Richtline W12 (Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in Trinkwasserversorgungen) übernommen. Dadurch wird das bis anhin in der W12 erst grob beschriebene Risikomanagement der Wasserressource und Rohwasserqualität detaillierter dargelegt und vervollständigt.

Vernehmlassung

Der Entwurf der Richtlinie W2 «Wasserressourcen» und das Formular für die Stellungnahmen können ab jetzt auf den Vernehmlassungs-Webseiten des SVGW in Deutsch und Französisch heruntergeladen und die Rückmeldungen bis Ende August 2026 an support@svgw.ch eingereicht werden.

Zur Vernehmlassungsseite des SVGW

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