Die TBDV wird revidiert, um einerseits die Regelungen zu PFAS der EU-Trinkwasserrichtlinie zu übernehmen. Andererseits soll damit auch ein Teil der Motion 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger, sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» umgesetzt werden.
Die Behörden schlagen folgende Änderungen vor:
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 18. September. Der SVGW wird eine Stellungnahme vorbereiten, einreichen und diese den Mitgliedern zur Verfügung stellen.
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