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09. September 2021

Teilnahme an VSA-Veranstaltungen

Covid-Zertifikatspflicht

Der Bundesrat hat am 8. September entschieden, dass die Zertifikatspflicht auf Innenräume von Restaurants und Veranstaltungen ausgeweitet wird. Die Aus- und Weiterbildungen des VSA sind somit von der Zertifikatspflicht betroffen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen somit für den Besuch der Veranstaltungen ein gültiges Covid-Zertifikat und eine Identitätskarte vorweisen. Durch die Zertifikatspflicht entfallen die Vorgaben bezüglich Maskenpflicht und Mindestabstand. Die  gängigen Hygieneregeln gelten weiterhin.

Wenn Teilnehmende nicht genesen oder doppelt geimpft sind, müssen sie für das Covid-Zertifikat einen entsprechenden Corona-Test machen lassen. Das Zertifikat aufgrund eines negativen Tests ist entweder 48h (Antigen-Schnelltest) oder 72h (PCR-Test) gültig.

Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist gegebenenfalls eine Auffrischung des Zertifikats durch einen erneuten Test nötig. Auf der Website des BAG sind umfangreiche Informationen zu den geltenden Massnahmen und zum Covid-Zertifikat verfügbar.

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