Mit dem Volksentscheid vom 18. Juni 2023 zugunsten des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) wurde das Netto-Null Ziel für das Jahr 2050 in der Schweiz gesetzlich verankert. Der Fokus auf Netto-Null entspricht einem Paradigmenwechsel in der Abwasserentsorgung. Der VSA bekennt sich zur Erreichung des Netto-Null Ziels bis 2050, auch wenn zurzeit noch keine gesetzliche Pflicht besteht, Massnahmen zur Erreichung des Netto-Null Ziels in der Abwasserentsorgung umzusetzen.
Zur Unterstützung dieses Ziels hat der VSA drei Hilfsmittel erarbeitet. Bei der neuen Empfehlung «Netto-Null in der Abwasserentsorgung» handelt es sich um ein übergeordnetes Dokument zur Einführung und Einordnung des Themas Netto-Null für die Abwasserentsorgung inkl. Finanzierung. Der neue Leitfaden «Treibhausgase in der Abwasserentsorgung» zeigt die Entstehung und Bilanzierung von Treibhausgasen sowie mögliche Massnahmen zu deren Reduktion auf. Beim Leitfaden «Energie in der Abwasserentsorgung» handelt es sich um eine Aktualisierung und Erweiterung des bisherigen Leitfadens «Energie in ARA». Er zeigt Energieverbrauch und -produktion sowie mögliche Massnahmen zur Optimierung auf und enthält Hinweise zum Einsatz von Photovoltaik (PV), Abwasserwärmenutzung und zur Bewirtschaftung am Energiemarkt.
Die Empfehlung und die Leitfäden stehen nun zur Vernehmlassung zu Verfügung:
👉 Download Dossier
Hinweis: Einzelne Abbildungen werden für die Endversion noch neu gelayoutet.
Bitte senden Sie uns Ihre Stellungnahme mit dem zur Verfügung stehenden Formular bis 20. August 2025 per E-Mail an Sara Engelhard (sara.engelhard@vsa.ch):
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