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10. Februar 2026

CC Industrie und Gewerbe

Vollzug für PFAS-belastetes Abwasser aus Industrie und Gewerbebetrieben konkretisieren

Das CC industrie & Gewerbe beabsichtigt, den Vollzug für PFAS-belastetes Abwasser gemeinsam mit KVU und BAFU zu konkretisieren. Für die Erarbeitung eines entsprechenden Regelwerks müssen zunächst vorhandenes Wissen gebündelt und massgebende Wissenslücken gefüllt sowie der Stand der Technik beschrieben werden. Die Diskussion über ein gemeinsames Vorgehen sowie dessen Umsetzung werden mit Hochdruck vorangetrieben. Zudem haben wir im letzten Jahr ein neues Merkblatt zum Umgang mit kontaminiertem Lösch- und Kühlwasser bei Bränden von Elektrofahrzeugen herausgegeben. Darüber hinaus konnten wir erstmals Fachpersonenzertifikate im Betrieblichen Umweltschutz ausstellen.
Fabienne Eugster, Markus Sommer, Nadine Czekalski, 

Vollzug für PFAS-belastetes Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben

PFAS sind eine Gruppe von mehreren Tausend Verbindungen, die in vielen Bereichen Anwendungen finden und allgemein als «Ewigkeitschemikalien» bekannt sind. Wegen ihrer Toxizität, Bioakkumulation und schlechten Abbaubarkeit sind sie für unsere Gewässer problematisch. Neben Landwirtschaft und Haushalten, setzen auch Industrie- und Gewerbebetriebe Produkte mit PFAS ein. Derzeit ist allerdings nur wenig über deren Anwendung bekannt, also wo und wieviel die Betriebe von diesen Substanzen einsetzen. Aufgrund dieser Komplexität ist unklar, wie die Vollzugsbehörden konkret mit PFAS-belastetem Abwasser umgehen sollen.

Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangen vom Bund und den vollziehenden Kantonen eine wirksame Regulierung des Eintrags dieser Stoffe in die Umwelt. Bislang existieren jedoch keine numerischen Anforderungen und kein einheitlich definierter «Stand der Technik» für die Elimination von PFAS aus Industrie- und Gewerbeabwässern.

Handlungsbedarf eruieren

Wir haben im CC die Forderung nach verbindlichen numerischen Anforderungen für die Ableitung von PFAS-belastetem Abwasser diskutiert, und weisen darauf hin, dass für die Festlegung von Werten derzeit eine belastbare Datengrundlage fehlt. Erst wenn dementsprechende Grundlagen zur Verfügung stehen, kann der Vollzug für PFAS-belastetes Abwasser konkretisiert werden.

Um möglichst bald praxisorientierte Hilfsmittel anbieten zu können, wollen wir in Zusammenarbeit mit der KVU, dem BAFU, der VSA-Plattform Verfahrenstechnik Mikroverunreinigungen, den Kantonen und weiteren Akteuren die erforderlichen Arbeiten vorantreiben.

Vorschlag erarbeitet

Vor diesem Hintergrund haben wir einen Vorschlag für das weitere Vorgehen erarbeitet und im Wesentlichen drei Arbeitspakete identifiziert.

Das Arbeitspaket «Grundlagen und Datenmanagement» soll das Wissen zum Vorhandensein von PFAS in Industrie- und Gewerbeabwasser und anderem belasteten Abwasser anhand von theoretischem Wissen und vorhandenen Messungen zusammenstellen. Dies ermöglicht es, Wissenslücken zu identifizieren und gezielt zu füllen. Zudem stellt die Arbeitsgruppe Anleitungen für die Beprobung und Analyse von PFAS zusammen, damit vergleichbare und robuste Messdaten erhoben werden können.

Das zweite Arbeitspaket soll den Stand der Technik für die Elimination von PFAS im Industrie- und Gewerbeabwasser erarbeiten. Durch die Bündelung von wissenschaftlichen Grundlagen, und praktischen Erfahrungen aus Betrieben sowie der Bewertung technischer Verfahren erstellt die Arbeitsgruppe einen praktischen Leitfaden zur Darstellung des Standes der Technik. Hierfür entwickelt die Arbeitsgruppe einen transparenten Kriterienkatalog, der festlegt, unter welchen Bedingungen PFAS-Behandlungstechnologien als Stand der Technik gelten dürfen und initiiert gegebenenfalls entsprechende Pilotprojekte. Darüber hinaus steht die Arbeitsgruppe den verschiedenen Anspruchsgruppen für konkrete Fragestellungen zu Behandlungstechnologien beratend zur Verfügung.

In einem dritten Arbeitspaket soll ein praxisorientiertes Regelwerk für den Vollzug erarbeitet werden.

Fachleute des VSA, der KVU und des BAFU besprechen derzeit diese Arbeitspakete sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen und legen gemeinsam das weitere Vorgehen fest. So soll unter anderem bereits im Frühjahr eine fachübergreifende Begleitgruppe die verschiedenen Arbeitsschritte noch weiter konkretisieren, um deren Umsetzung gezielt voranzutreiben.

Merkblatt Elektrofahrzeuge: Lösch-/Kühlabwasser bei Bränden

In Elektrofahrzeugen werden meist Lithium-Ionen-Batterien eingesetzt, die weitere Metalle und organische Verbindungen enthalten. Diese Batterien besitzen eine hohe Energiedichte und können bei Überhitzung einen sogenannten «Thermal Runaway» auslösen, der zu intensiven Bränden führt. In Brand geratene Elektrofahrzeuge müssen mit viel Wasser gelöscht, bzw. gekühlt werden. Das dabei anfallende Lösch- und Kühlwasser kann mit Metallen und organischen Verbindungen kontaminiert sein und Gewässer, Böden und Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gefährden. Das CC hat in einem neuen Merkblatt Empfehlungen zum Umgang mit Lösch- und Kühlwasser und zu Abstellplätzen von verunfallten oder in Brand geratenen Elektrofahrzeugen sowie Park- oder Lagerflächen herausgegeben. Das Merkblatt richtet sich an Behördenvertreter/-innen, Nutzer/-innen und Eigentümer/-innen von Abstellplätzen, sowie Polizei und Feuerwehr. Es ist auf der VSA-Webseite auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.

Erste Zertifikate Fachperson BUS

Ende letztes Jahr konnten wir die ersten Fachpersonenzertifikate im Betrieblichen Umweltschutz ausstellen. Das Zertifikat erhält, wer die vier Abschlussprüfungen zu den Fachkursen Industrieabwasser, Industrieabfälle, Sicherer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Liegenschaftsentwässerung in Industrie und Gewerbe erfolgreich absolviert. Weitere Informationen zu den BUS-Kursen und zum Fachpersonenzertifikat auf https://vsa.ch/schulungen-und-veranstaltungen/schulung-betrieblicher-umweltschutz/

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