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09. Juni 2026

VSA-Fachtagung Zentrale vs. lokale Abwasserentsorgung

Lokale Abwasserbewirtschaftung kann die zentrale Abwasserentsorgung ergänzen – es braucht jedoch Anpassungen an Leitfäden und Gesetzen

Am 18. März 2026 diskutierten gut 70 Fachleute und Entscheidungsträger/-innen an der VSA-Veranstaltung über das Miteinander der lokalen und zentralen Abwasserentsorgung. Die Diskussion zeigte Wege und Strategien auf, wie sich lokale Abwasserbewirtschaftung zentrale Abwasserentsorgung künftig bestmöglich ergänzen können.
Stefan Hasler, Paul Sicher, Philipp Beutler, Reto Manser, 

Die Veranstaltung machte einerseits deutlich, dass für eine optimale, funktionstüchtige und wirtschaftliche Abwasserentsorgung eine enge Verzahnung von lokaler und zentraler Abwasserinfrastruktur erforderlich ist. Andererseits veranschaulichten mehrere Referent/-innen, dass neue lokale Ansätze und Technologien nicht für die reine Entsorgung konzipiert sind, sondern insbesondere auch für die Rückgewinnung von Energie und Rohstoffen.

Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Einleitend präsentierten Stefan Hasler (VSA), Tabea Schutter (SEN Fribourg) sowie Richard Haueter (AWEL Zürich) gesetzliche Rahmenbedingungen und den Vollzug von Bewilligungen und Überwachung der Kleinkläranlagen (KLARA). Danach zeigten Aline Hayoz-Andrey (SAC), Pauline Dayer und Marius Klinger (Aneco) sowie Reto Manser (AWA Bern) Beispiele von KLARA aus der Praxis.

Eine besondere Herausforderung bei KLARA liegt darin, dass Betreiber häufig nur begrenztes Verständnis für ihre Anlagen haben und die stete Funktionstüchtigkeit schwierig sicherzustellen ist. Positiv hervorzuheben ist, dass z.B. im Kanton Zürich dank einem erheblichen Vollzugsaufwand rund 90 % der KLARA die geltenden Anforderungen erfüllen.

Weiterentwicklung lokaler Abwasseranlagen

Wie die Zukunft der Abwasserentsorgung ausschauen könnte, beleuchteten Bastian Etter (VUNA), Kai Udert (Eawag), Christoph Bitterli (AfU Solothurn) und Philipp Beutler (Hunziker Betatech AG).

Ein Trend bei den KLARA geht heute in Richtung Kreislaufsysteme: Internationale Normen wie
ISO 30500 und DIN 30762 berücksichtigen bereits die Wiederverwendung von Ressourcen – etwa als Dünger oder Brauchwasser. Hinsichtlich der in den Normen geforderten Reinigungsleistung liegt der Fokus vor allem auf der Frachtreduktion als entscheidendes Bewertungskriterium. Das Erreichen von bestimmten Ablaufkonzentrationen kann ein zusätzliches Kriterium sein, spielt aber nicht für alle lokalen Abwasseranlagen eine relevante Rolle (z. B. NoMix-WCs oder Trockentrenntoiletten).

Überwachung lokaler Abwasseranlagen

Zukünftig muss die Funktionalität nicht nur bei KLARA im ländlichen Raum, sondern bei lokalen Abwasseranlagen generell (unabhängig ihres Standortes) sichergestellt werden. Lokale Systeme sind insbesondere im Kanalisationsbereich ein relevanter Baustein im Hinblick auf Kreislaufwirtschaft sowie dynamische Abfluss- und Frachtsteuerung in bestehenden Abwassersystemen. Benötigt wird dafür eine angepasste Anschlusspflicht.

Vertiefung in World-Cafés

In World-Cafés diskutierten die Teilnehmer/-innen Schlüsselfragen zur Abwasserentsorgung von morgen. So wurde beispielsweise ein Governance-Modell überwiegend positiv bewertet, bei dem alle Abwasserreinigungsanlagen im Besitz eines Verbandes sind (oder zumindest durch diesen betrieben werden) und eine einheitliche Abwassergebühr für alle gilt. Eher kritisch sieht man die Umsetzung von Trockentoiletten im grossen Stil, insbesondere aufgrund möglicher Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung.

Aus den World-Cafés ergaben sich zudem Empfehlungen für VSA, BAFU und Kantone, die wir in der Folge zusammenfassen.

Empfehlungen für VSA

Vor dem Hintergrund, dass der VSA-Leitfaden «Abwasser im ländlichen Raum» in den nächsten Jahren überarbeitet werden muss, monierten die Teilnehmenden folgende Anpassungen:

  • Anwendungsbereich: Der Leitfaden soll sich zukünftig nicht auf den ländlichen Raum beschränken, jedoch auf Kreislaufsysteme erweitert werden (unabhängig von der gesetzlichen Anschlusspflicht im Bereich öffentlicher Kanalisationen).
  • Form der Publikation: Der bisherige Ordner soll durch ein modulares, einfach aktualisier- und erweiterbares Online-Dokument ersetzt werden.
  • Neue Überwachungsgrösse für Trenntoiletten: Primär braucht es emissionsseitig eine Anforderung bezüglich Frachtreduktion. Diese Überwachungsgrösse soll immissionsseitig durch Konzentrations-Grenzwerte ergänzt werden, die den Schutz des aufnehmenden Ökosystems berücksichtigen (Gewässer resp. Boden/Grundwasser).
  • Verschärfte Anforderungen an Überwachung: Gemäss aktuellem Leitfaden muss das in Kleinkläranlagen gereinigte Abwasser «mindestens einmal jährlich» analysiert werden. Diese minimale Anforderung soll verschärft werden. Idealerweise wird bei neuen Anlagen zudem ein Alarmsystem sowie die Online-Überwachung robuster Messgrössen implementiert, die ungünstige Veränderungen in einer lokalen Anlage kostengünstig aufzeigen können (z.B. Stromverbrauch, Wasserniveau, s. Abb. 1).
  • Vorgaben bez. Zumutbarkeit der Anschlusskosten: Gewisse Kantone wünschen sich für die Berechnung der Anschlusskosten einheitliche Kostenvorgaben, damit der Anschluss nicht durch eine «Gefälligkeitsofferte» umgangen werden kann.
    B.: Die Frage der «Zumutbarkeit» würde sich mit dem oben beschriebenen Governance-Modell erübrigen, weil der öffentliche Betreiber nach eigenen Kriterien entscheidet, was für das jeweilige Einzugsgebiet die technisch und kostenmässig beste Lösung ist.

Zudem regt ein Teil der Teilnehmenden an, dass der VSA für Wartungsfirmen und Betreiber/innen lokaler Abwasserreinigungsanlagen analog den Situationen in Deutschland und Österreich eine dem Zielpublikum entsprechende Ausbildung aufbaut.

Empfehlungen für Kantone

Die Teilnehmenden stellten fest, dass die Kantone verschiedene Vollzugsfragen sehr unterschiedlich handhaben. Für die Harmonisierung des Vollzugs haben sich die Kantone schon vor vielen Jahren zu einer Interkantonalen Arbeitsgruppe Siedlungsentwässerung resp. ARA organisiert. Weder die eine noch die andere Arbeitsgruppe kümmert sich aktuell um Fragen der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich zukünftig eine interkantonale Arbeitsgruppe regelmässig zu Vollzugsfragen austauschen würde, beispielsweise:

  • Aufnehmendes Gewässer: Gewisse Kantone bevorzugen die Versickerung des gereinigten Abwassers, weil dieses dabei über eine Oberbodenpassage weiter gereinigt wird. In anderen Kantonen kommt nur die Einleitung in ein Gewässer in Frage, was die Einsatzgebiete für lokale Anlagen einschränkt bzw. durch Leitungsbau zu Zusatzkosten führt.
  • Wissenstransfer: In vielen Kantonen ist sehr viel Wissen zum Vollzug des Gewässerschutzes im ländlichen Raum vorhanden. Verschiedene Kantone machen unterschiedliche Erfahrungen. Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich die Kantone regelmässig darüber austauschen und sich, wenn möglich, auf eine gemeinsame Praxis einigen könnten.
  • Aktualisierung Liste möglicher Lieferanten: Der VSA stellt auf seiner Website eine Liste möglicher Lieferanten zur Verfügung, die hauptsächlich zur Informationsbeschaffung dient und Privatpersonen bei der Planung von Kleinkläranlagen unterstützen soll. Der VSA selbst verfügt jedoch nicht über die Praxiskenntnisse deren Aktualisierung. Dies könnte Standardtraktandum einer entsprechenden Interkantonalen Arbeitsgruppe sein.

Empfehlungen zu Handen des BAFU

Die Teilnehmenden monierten verschiedene Punkte, die im Hinblick auf die nächste Revision des Gewässerschutzgesetzes angegangen werden sollten:

  • Technologieoffene Anschlusspflicht: Der politische Druck steigt bezüglich einer Lockerung der bisherigen Anschlusspflicht an die zentrale Kanalisation zugunsten einer zukünftigen Anschlusspflicht an ein öffentlich betriebenes Abwassersystem. Bevor das Parlament mittels Motion eine Lockerung einfordert, könnte das BAFU im Sinne «gouverner, c‘est prévoir» vorausblickend eine zweckdienliche Regulierung angehen. Unter Einbezug von Kantonen, Verbänden und Gemeinden könnte ein mögliches Governance-Modell konkretisiert werden, bei dem alle Abwasserreinigungsanlagen innerhalb des Einzugsgebietes einer zentralen ARA im Besitz einer Organisation sind und alle Grundeigentümer/-innen eine einheitliche Abwassergebühr bezahlen. Das Gesetz solle zwar ambitionierte Gewässerschutz- und Hygieneziele vorgeben, dabei aber den kantonalen/regionalen Behörden und Systembetreibern offenlassen, wie dieses erreicht wird. So könnte ein Anschluss an das öffentliche Abwassersystem weiterhin vorgeschrieben sein, jedoch nicht zwingend an die Kanalisation. Gleichzeitig soll die Wiederverwendung von Abwasserströmen innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden.
  • Auswertung Pilot-Anlagen: Verschiedene Kantone haben im Bereich öffentlicher Kanalisationen «Pilotanlagen» bewilligt. Eine schweizweite Auswertung der Betriebserfahrungen und Reinigungsleistungen dieser Anlagen könnte im Hinblick auf eine allfällige Lockerung der Anschlusspflicht wertvolle Erkenntnisse liefern.
  • Versickerung von sowie Bewässerung mit gereinigtem Abwasser: Der Druck für die Nutzung von gereinigtem Abwasser u. a. zur landwirtschaftlichen Nutzung steigt. Die Teilnehmenden regen an, dass das BAFU über die aktuell laufende nationale Wassermanagementstrategie nachhaltige Lösungen aufzeigt. Dabei ist auch die Frage zu beantworten, ob für jedes Grundwasser weiterhin dieselben Anforderungen gelten sollen (Stichwort üB vs. Au).

Abb. 1: Lokale Abwasseranlagen werden zukünftig idealerweise mittels einfacher App überwacht, welche die Eigentümer/-in zudem alarmiert, falls eine Messgrösse eine Überwachungsgrösse nicht einhält. Das gezeigte Beispiel wurde mit ChatGPT generiert.

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