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25. April 2025

Politikberatung: Stellungnahme VSA zum Entlastungspaket 2027

Langfristigen Folgen des Sparpakets bzgl. Klimaanpassung, Biodiversität, Forschung oder der Bildung berücksichtigen

Die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. Die Wasserbranche ist stark betroffen von den vorgesehenen Einsparungen. Der VSA fordert in seiner Stellungnahme, auch die langfristigen Folgen bzgl. der Klimaanpassung, Biodiversität, Forschung oder Bildung einzubeziehen. Die Stellungnahme steht auch für VSA-Mitglieder als Mustereingabe zur Verfügung. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2025.

Der VSA nimmt konkret Stellung zu den Themen, welche den Gewässerschutz und die Siedlungsentwässerung mit den zahlreichen öffentlichen und privaten Unternehmen direkt betreffen.

Die Massnahme 2.25 sieht vor, dass der Bund zukünftig auf die Umwelttechnologieförderung, die den Transfer von Innovationen aus der Forschung auf den Markt unterstützt, verzichtet. Der VSA fordert den Bundesrat und das Parlament auf, vom Verzicht auf die Umwelttechnologieförderung abzusehen. Alternativ soll das Parlament den bestehenden Art. 60a GSchG mit einer KANN-Bestimmung ergänzen, die eine weitergehende Verwendung von Gebührengeldern erlaubt.

Die Massnahme 2.27 betrifft Kürzungen in der Umweltbildung. Die Umweltbildung leistet unter anderem einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz und des Aktionsplans Klimawandel des Bundes. Bei den meisten zur Streichung vorgesehenen Gesetzesartikeln handelt es sich um KANN-Bestimmungen. Der VSA fordert den Bundesrat und das Parlament auf, die Kann-Bestimmungen in den Gesetzesartikeln beizubehalten und die für die Umweltbildung zur Verfügung stehenden Mittel über das Budget zu steuern. Damit kann der Bund seine strategische Führungsrolle wahrnehmen und Innovation und Weiterentwicklung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung fördern.

Die Massnahme 2.6 sieht vor, die Bundesbeiträge an Innosuisse um rund 10 Prozent zu reduzieren, was gut 30 Mio. CHF jährlich entspricht. Auch diese Reduktion gefährdet den Transfer von Innovation in die Praxis, weshalb der VSA Bundesrat und Parlament auffordert, von dieser Massnahme abzusehen.

Schliesslich appelliert der VSA an den Bundesrat, auf die Kürzungen der Kredite für die Revitalisierung der Gewässer zu verzichten. Ökologisch intakte Gewässer verkraften den Klimawandel besser als monotone, verbaute Gewässer und erfüllen zudem vielfältige ökologische und gesellschaftliche Ansprüche. Die Revitalisierung von Gewässern ist eine der wichtigsten Massnahmen für die Anpassung an den Klimawandel und den Erhalt der Biodiversität überhaupt.

Stellungnahme vervielfachen

VSA-Mitglieder können die Musterstellungnahme aufnehmen, gegebenenfalls ergänzen und als eigene Stellungnahme dem Bund bis zum 5. Mai 2025 einreichen.

👉 Download Stellungnahme

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