Im Mai 2025 hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) den Entwurf der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 in Vernehmlassung geschickt. Der erste Teil des Berichts umfasst die Situationsanalyse, zeigt den Handlungsbedarf auf und definiert strategische Ziele, innerhalb denen der Schutz der Kulturen verbessert werden soll. Im zweiten Teil werden 12 Massnahmen für eine mögliche Umsetzung der Strategie vorgeschlagen.
Grundsätzlich begrüsst der VSA eine langfristige Strategie im Bereich nachhaltigen Pflanzenschutz, in der Massnahmen ganzheitlich gedacht und gefördert werden, wie u.a. durch Forschung im Bereich von robusten Sorten bei Gemüse sowie Zielvereinbarungen mit verschiedenen Akteuren der Wertschöpfungskette. Eine solche langfristige Perspektive ist dringend notwendig, um die aktuellen Herausforderungen und Zielkonflikte anzugehen.
Der VSA kritisiert jedoch einige zentralen Punkte. Die unter Massnahme XII (PSM- Zulassung) Bst. a und c aufgelisteten Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich Notfallzulassung und Übernahme der EU-Bewertung, lehnt der VSA ab. Bzgl. der Massnahme VII. Prüfung neuer Technologien, deren Potential «unabhängig von Fragen der Risikobewertung geprüft werden» ist der VSA der Ansicht, dass die beiden Aspekte «Potential einer neuen Technologie» und «Risikobewertung» nicht unabhängig voneinander gedacht werden können, sondern integral zusammengehören. Wie bei Pflanzenschutzmittel ist auch für die neue Gentechnik das Vorsorgeprinzip zu berücksichtigen. Es gilt die Risiken für Mensch und Umwelt zuerst zu bewerten, bevor diese Technologien im Rahmen einer bundesbehördlichen Strategie vorangetrieben werden.
Zudem erachtet es der VSA als wichtig, den standortangepassten Anbau von Kulturen zu berücksichtigen. Denn nur gut an den jeweiligen Standort angepasste Pflanzen werden vital wachsen und können hohe Erträge in guten Qualitäten bringen.
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