Zu der für ARA-Betreiber zentralen Anforderung bezüglich Stickstoffreduktion schlägt der VSA einen Kompromiss vor, der es erlaubt, schweizweit eine Stickstoffelimination von 80% zu erreichen, gleichzeitig aber Ausnahmen ermöglicht für ARA, bei denen eine Stickstoffelimination > 70% technisch nicht machbar oder wirtschaftlich nicht tragbar wäre. Der VSA beantragt zudem, dass Abwassergebühren künftig auch für Massnahmen zur Erreichung von Netto-Null-Zielen sowie für Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel verwendet werden dürfen.
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