Ziel der Umsetzungshilfe ist es, schweizweit einen einheitlichen Standard und Vollzug zu etablieren. Sie soll die Versorgungssicherheit im Trinkwasserbereich durch harmonisierte Standards, klare Verantwortlichkeiten und abgestimmte Krisenmechanismen erhöhen und damit die Trinkwasserversorgung der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft auch in möglichen schweren Mangellagen sicherstellen.
Die VTM ist bewusst genereller gehalten als ihre Vorgängerin, die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN). Dies gibt den Kantonen die nötige Flexibilität, damit sie auf ihre regionalen Spezialitäten Rücksicht nehmen können. Nach der Inkraftsetzung der VTM wünschten sich gewisse Kantone zusätzliche Unterstützung bei der Umsetzung der VTM durch den Bund.
Daraufhin hat eine Arbeitsgruppe aus Kantonsvertretern und Trinkwassersachverständigen unter der Leitung der Abteilung Trinkwasser der Wirtschaftlichen Landesversorgung eine Umsetzungshilfe für die VTM erarbeitet. Da die Wasserversorgung gemäss Artikel 76 der Bundesverfassung in der Hoheit der Kantone liegt, hat die Wirtschaftliche Landesversorgung dabei eine koordinierende Rolle eingenommen. Für die Publikation haben sich folgende Institutionen zusammengeschlossen: die Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz (KVMBZ), die Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU), der Fachverband für Wasser, Gas und Wärme (SVGW) sowie der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA).
Im ersten Teil der Umsetzungshilfe werden die empfohlenen Standards und Instrumente für die Umsetzung der VTM kurz beschrieben. Den zweiten Teil der Umsetzungshilfe bildet ein Mustertext für eine kantonale Rechtsgrundlage, welche Zuständigkeiten und Mindestmengen definiert, sowie Aufgaben von Kanton, Gemeinden, Wasserversorgungen, Bevölkerungsschutz und besonderen Verbraucherinnen und Verbrauchern klar regelt.
Zusätzlich hat die Arbeitsgruppe verschiedene Umsetzungsbeispiele aus unterschiedlichen Kantonen zusammengetragen, die aufzeigen, wie diese die Vorgaben der VTM umgesetzt haben. Diese Dokumente, einschliesslich der Umsetzungshilfe, sind unter anderem auf der Webseite des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung öffentlich zugänglich.
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