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Fachartikel
12. Oktober 2026

Gletschervorfelder

Aushandlung neuer Landschaften

Gletschervorfelder vergrössern sich aufgrund des Klimawandels, gewinnen als ökologische Räume an Bedeutung und bieten Potenzial für neue Landnutzungen. Dadurch entstehen auch neue Zielkonflikte. Unsere Forschung zeigt, dass die Governance von Gletschervorfeldern in der Schweiz stark projektgetrieben und von Einzelfallentscheidungen geprägt ist. Jüngere Entwicklungen in der Politik verringern die Kohärenz der institutionellen Regelungen und die Prozessgerechtigkeit bei Verhandlungen um den Umgang mit den Gletschervorfeldern.
Georg Odermatt, Jan Hartmann, Adrienne Grêt-Regamey, Eva Lieberherr Eva Lieberherr 

Der rasche Rückzug der Gletscher verändert die Alpenlandschaft grundlegend (Fig. 1) [1]. Jährlich entstehen in der Schweiz rund 10 km2 neue Gletschervorfelder; heute umfassen sie bereits mehr als 935 km2. Bis Ende des Jahrhunderts könnten – je nach Klimaszenario – weitere 393 bis 851 km² hinzukommen [2, 3]. Dies führt zu einer der schnellsten Ökosystemveränderungen im Alpenraum [4].

Mit dem Abschmelzen der Gletscher verändern sich zudem die Hydrologie und der Sedimenthaushalt der Einzugsgebiete. Es entstehen neue Seen und Lebensräume, gleichzeitig können sich lokal auch Naturgefahren wie Hochwasser, Murgänge, Rutschungen oder Gletscherseeausbrüche verändern. Die neu entstehenden Flächen entwickeln sich teilweise zu ökologisch wertvollen Auenlebensräumen und bieten gleichzeitig neue Nutzungsmöglichkeiten, etwa für die Wasserkraft, den Tourismus oder die Alpwirtschaft. Rund zwei Drittel des Ausbaupotenzials der Wasserkraft in der Schweiz liegen auf Gletschervorfeldern [5]. Dadurch gewinnen diese Gebiete zunehmend an strategischer Bedeutung für Naturschutz, Energieversorgung, Raumentwicklung und Naturgefahrenmanagement. Während der Gletscherrückgang seit Langem gut dokumentiert ist, sind die damit entstehenden Vorfelder in der Schweiz weniger erforscht [6]. Die bestehenden Untersuchungen erfolgten primär aus naturwissenschaftlicher Perspektive, wohingegen die Sozialwissenschaften weniger Interesse zeigten [7]. Vor diesem Hintergrund untersuchten die Autoren, wie mit Gletschervorfeldern in der Schweiz umgegangen wird. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Gletschervorfelder besser in bestehende Planungen zu integrieren und Optionen für einen nachhaltigen und gerechten Umgang mit diesen neu entstehenden Landschaftsräumen aufzuzeigen.

Forschungsansatz 

Institutionelles Ressourcenregime

Das institutionelle Ressourcenregime (IRR) eignet sich als Framing, um den Umgang einer Gesellschaft mit einer natürlichen Ressource zu beschreiben [8]. Von einer Ressource ausgehend werden alle relevanten Institutionen, Akteure sowie Nutzungsansprüche an die Ressource zusammengetragen. Die Institutionen können in der Schweiz als die rechtlichen Regelungen verstanden werden [8]. Im IRR lassen sich die institutionelle Komplexität und die Akteurskonstellation um eine Ressource systematisch analysieren und deren Entwicklung antizipieren (s. Fig. 2).

Untersuchung der Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeit einer Ressourcennutzung lässt sich mit Umfang und Kohärenz ihres Ressourcenregimes verbinden: Der Umfang beschreibt, ob alle tatsächlichen Nutzungen auf Gletschervorfelder durch Gesetze abgedeckt sind; die Kohärenz misst den Grad der Übereinstimmung dieser Regelungen. Das IRR postuliert: Je integrierter ein Regime ist (grosser Umfang und grosse Kohärenz), desto wahrscheinlicher ist ein nachhaltiger Umgang mit der Ressource; fehlende oder widersprüchliche Regeln führen dagegen zu Konflikten und langfristiger Übernutzung.

Die Forschung zeigt aber auch, dass Nachhaltigkeit ohne Gerechtigkeit normativ bedeutungslos und langfristig instabil ist [10]. Eine nachhaltige Governance ist nur möglich, wenn Entscheidungsverfahren transparent, unparteiisch und inklusiv sind. Nachhaltigkeit lässt sich daher nicht nur über die Regenerationsfähigkeit, sondern auch über den fairen Umgang mit einer Ressource beurteilen [11]. Somit ist auch eine Beurteilung der Prozessgerechtigkeit entscheidend.

Methodik

Insgesamt wurden 16 semistrukturierte Interviews mit Fachpersonen geführt (Tab. 1).1 Ergänzend wurden relevante Gesetze, parlamentarische Debatten und Fachberichte analysiert. In einer GIS-Analyse wurden die Gletscherstände von 1850 und 2023 (GLAMOS-Messnetz) verschnitten, um die gesamte Vorfeldfläche zu berechnen [12]. Daten der Schweizer Arealstatistik für die Jahre 1985 und 2018 wurden mit den Gletschervorfeldern überlagert, um Veränderungen der Bodenbedeckung und Nutzung zu analysieren.

Tab. 1 Interviewte Expertinnen und Experten.
Nr. Kategorie Funktion
1 Bundesverwaltung PlanungsbĂĽro
2  Bundesverwaltung stellvertretender Leiter
3  Kantonsverwaltung Mitarbeiter
4  Kantonsverwaltung Jurist 
5  Politik Nationalrätin
6  Politik Nationalrat
7  Politik ehemalige Nationalrätin
8  Wasserkraft Leiter Ökologie
9  Wasserkraft Projektleiter Umwelt
10 USOS Leiter Biodiversität und Energiesysteme
11 USOS ehemaliger Geschäftsführer
12 USOS Direktor
13 Wissenschaft Professor Umwelt und Klima
14 Wissenschaft emeritierter Professor Hydrologie
15 Wissenschaft Doktor der Physischen Geografie
16 PlanungsbĂĽro Geograf

1 Im Rahmen dieses Artikels wird auf eine präzise Nennung des jeweiligen Quellinterviews aus Platzgründen verzichtet.

Resultate

Gletschervorfelder als Ressource

Gletschervorfelder stellen eine wachsende Ressource dar und bieten vielfältige Ökosystemdienstleistungen. Mit dem Rückzug der Gletscher verändern sich Wasserhaushalt und Sedimenttransport in den Einzugsgebieten. Kurzfristig nehmen die gletscherbedingten Abflüsse zu, langfristig werden sie jedoch zurück­gehen. Gleichzeitig entstehen neue Seen, die Wasser und Sedimente zurückhalten, lokal aber auch neue Gefahrenpotenziale schaffen können.

Auf den neu freigelegten Flächen entwickeln sich dynamische Lebensräume. Je nach Topografie können Auenlandschaften entstehen, die über natürliche Sukzessionsprozesse von Pioniergesellschaften bis hin zu Waldgesellschaften fortschreiten. Ihre Bedeutung als Klimarefugien könnte künftig zunehmen.

Gleichzeitig eröffnen sich neue Nutzungsmöglichkeiten. Die freiwerdenden Täler bieten Potenzial für zusätzliche Wasserkraftspeicher, insbesondere zur Winterstromproduktion. Auch für Tourismus und Alpwirtschaft können neue Entwicklungsperspektiven entstehen.

Die Analyse der Arealstatistik bestätigt diese Entwicklung: Während die neu entstandenen Gletschervorfelder überwiegend noch aus vegetationsfreien Flächen bestehen, nehmen Wald-, Gebüsch- und Gewässerflächen bereits deutlich zu.

Akteure und ihre Rollen
Bund, Kantone, Gemeinden

Die Governance von Gletschervorfeldern wird von einer Vielzahl an Akteuren geprägt, die mit unterschiedlichen Mandaten und Interessen agieren (Fig. 2). Eine zentrale Rolle spielen Bund und Kantone: Während Bundesstellen die strategischen Leitplanken setzen, steuern die Kantone den Vollzug über Richtpläne und Bewilligungsverfahren.

Gemeinden können besonders einflussreich sein, da sie über Baugesuche und Konzessionen entscheiden oder Eigentümerinnen sind. Für sie stehen der Naturgefahrenschutz und die lokale wirtschaftliche Entwicklung im Vordergrund.

Wasserkraftunternehmen vs. Umweltschutzorganisationen

Wasserkraftunternehmen verfolgen verschiedene Projekte auf Gletschervorfeldern (Tab. 2) und weisen oft einen engen Kontakt mit Gemeinden (als wichtige Arbeitgeber) und kantonalen Energieversorgern auf. Während einige Umweltschutzorganisationen Nutzungen grundsätzlich ablehnen, befürworten andere ausgewählte Wasserkraftprojekte aus Gründen des Klimaschutzes. Durch das Verbandsbeschwerderecht haben einige von ihnen ein Einspracherecht bei Projekten, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder ein Biotop von nationaler Bedeutung be-einträchtigen.

Zur Tabelle 2

Tourismus, Militär, Alpenwirtschaft, Wissenschaft

Touristische, militärische sowie alpwirtschaftliche Interessen spielen eine ergänzende, aber insgesamt weniger dominante Rolle. Die Wissenschaft liefert wichtige Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung, ohne selbst Nutzungsinteressen zu verfolgen. Insbesondere dasNELAK-Projekt (NFP61: Neue Seen als Folge des Gletscherschwundes im Hochgebirge [6]) und die VAW-Studie «Potenzial für Wasserkraftspeicherprojekte in der periglazialen Umgebung» [14] haben gemäss den Experteninterviews den öffentlichen Diskurs und die Planungen der Wasserkraftunternehmen und öffentlichen Hand teilweise beeinflusst.

Institutionelle Regelungen

Die Governance von Gletschervorfeldern in der Schweiz ist in ein dichtes Geflecht aus Regelungen eingebettet, das sich über zahlreiche Rechtsbereiche erstreckt – darunter Umwelt-, Energie-, Wasser-, Naturschutz- und Raumplanungsrecht (Fig. 2).

Rechtlich gelten Gletschervorfelder überwiegend als kulturunfähiges und herrenloses Land, das in der Hoheit von Kantonen oder Gemeinden grundsätzlich im Gemeingebrauch steht (Art. 664 Abs. 2 ZGB)2. Intensivere Nutzungen – Wasserkraft, Rohstoffabbau oder touristische Infrastrukturen – erfordern behördliche Bewilligungen oder Konzessionen. Eigentumsrechte privater Akteure an Gletschervorfeldern sind grundsätzlich nicht vorgesehen, es sei denn, das Gebiet wurde vor Inkrafttreten des ZGB am1. Januar 1912 durch Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft oder Ersitzung erworben (Art. 8 ZGB).

Dem Schutz der Gletschervorfelder dienen zahlreiche Inventare und Schutzinstrumente (Tab. 3), darunter auch das IGLES3 (s. Box 2), das BLN-Inventar4, die Pärkeverordnung5 sowie internationale Übereinkommen (UNESCO-Welterbe6, Alpenkonvention7). Während einige dieser Instrumente absoluten Schutz gegenüber Nutzungseingriffen gebieten (z. B. IGLES), erlauben andere eine Interessenabwägung im Einzelfall. Instrumente wie die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und das Verbandsbeschwerderecht (VBR) sollen sicherstellen, dass ökologische Auswirkungen von Projekten systematisch geprüft und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Tab. 3 Auswahl von wichtigsten Schutzgebietskategorien auf Gletschervorfeldern. Die prozentualen Angaben beziehen sich auf die totale Fläche an Gletschervorfeldern im Jahr 2023.
Kategorie Fläche [km2] Fläche [%]
Bundesdenkmäler und Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) 445 47.6
IGLES im Aueninventar 100 10.7
Pärke von nationaler Bedeutung 62 6.7

2 Schweizerisches Zivilgesetzbuch, SR 210

3 Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung, SR 451. 31

4 Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, SR 451.11

5 Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung, SR 451.36

6 Ăśbereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt, SR 0.451.41

7 Ăśbereinkommen zum Schutz der Alpen, SR 0.700.1

In den letzten Jahren gab es einige für Gletschervorfelder bedeutsame rechtliche Änderungen: Mit der Energiestrategie 2050, dem runden Tisch Wasserkraft und dem Mantelerlass wurden Gletschervorfelder zunehmend in energiepolitische Planungen integriert (Fig. 3). Diese Reformen stärken in zentralen Bereichen die Nutzungsinteressen der Wasserkraft und verändern die Gewichtung der Interessenabwägung im Einzelfall. Gleichzeitig wurden Vorstösse im Parlament zum Schutz der neuen Gletschervorfelder(Clivaz 20.4662, Munz 22.4581) abgelehnt.

 

Diskussion 

KoordinationslĂĽcken und Fragmentierung

Die Governance der Gletschervorfelder leidet unter teilweise fehlender Abstimmung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zwischen Energie-, Umwelt- und Raumplanungsabteilungen derselben Verwaltungsstufe. Unterschiedliche Prioritäten führen dazu, dass nationale Ziele mit lokalen Interessen kollidieren können. Ein Beispiel dafür ist die Richtplanung im Wallis: In dieser sollen weitere Wasserkraftprojekte aufgenommen werden, die nicht mit nationalen Planungen wie dem runden Tisch Wasserkraft abgestimmt sind. Gleichzeitig steht die Wasserkraftbranche nicht bedingungslos hinter den Bestrebungen des Parlamentes, den Wasserkraftausbau zu beschleunigen.

Institutionelle Inkohärenzund Einzelfallentscheidungen

Obwohl das Ausmass der institutionellen Regelungen gross ist – die relevanten Nutzungen auf Gletschervorfeldern sind durch Gesetze geregelt –, fehlt es an Kohärenz zwischen den verschiedenen Gesetzgebungen. Oft stehen sich nationale Interessen der Energieproduktion und des Natur- und Landschaftsschutzes gegenüber. Diese Konflikte werden meist nur im Rahmen von Einzelfallabwägungen gelöst, was zu einer Planungsunsicherheit bei allen beteiligten Akteuren führt. Gut zehn Prozent der Gletschervorfelder sind durch das Aueninventar absolut gegen Nutzungseingriffe geschützt, der Rest unterliegt projektspezifischen Interessenabwägungen. Durch die Anpassungen des Energiegesetzes8 (EnG) als Teil des Mantelerlasses9 wurde energiepolitischen Interessen Vorrang eingeräumt und Schutzstandards wurden geschwächt:

  1. Falls Gletschervorfelder nach dem 1. Januar 2023 ins Aueninventar aufgenommen werden, stellen sie kein Ausschlussgebiet gegenüber neuen Wasserkraftanlagen dar (Art. 12 Abs. 2bis lit. a EnG).
  2. Neu ist es möglich, beim Bau von Wasserkraftanlagen von nationalem Interesse in nationalen Schutzinventaren nach Art. 5 NHG (z. B. BLN-Gebieten) in Erwägung zu ziehen, auf Massnahmen zur ungeschmälerten Erhaltung sowie auf Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen zu verzichten (Art. 12 Abs. 3bis EnG).
  3. Die Projekte des runden Tisches Wasserkraft wurden im Anhang des Stromversorgungsgesetzes10 (StromVG) aufgenommen, sie geniessen grundsätzlich Vorrang gegenüber anderen nationalen Interessen (Art. 71b Abs. 1 lit. c EnG).

8 SR 730.0

9 Geschäft 21.047 «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz»

10 SR 734.7

Prozessgerechtigkeit unter Druck

Fachleute verweisen auf strukturelle Interessenkonflikte bei verfügungsberechtigten Gemeinwesen: Schweizer Stromversorgungsunternehmen befinden sich aufgrund der Beteiligungen von Kantonen und vielen Gemeinden zu fast 90% in öffentlicher Hand – gleichzeitig entscheiden deren Behörden über die Vergabe von Konzessionen.

Kritisch ist auch die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes im Rahmen des Beschleunigungserlasses11: Für die Wasserkraftprojekte des runden Tisches ist eine Beschwerde nur noch bis vor Kantonsgericht möglich. Damit entfällt die Überprüfung durch eine unabhängige höhere Instanz – ein wesentlicher Pfeiler verfahrensrechtlicher Korrektur-möglichkeiten.

11 Geschäft 23.051 «Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass)»

Gleichzeitig erhalten Bundesrat und Parlament durch die Änderung des EnG grössere Ermessensspielräume in der Priorisierung von Energieprojekten, indem sie Wasserkraftanlagen auch dann als von nationaler Bedeutung einstufen können, wenn diese die gesetzliche Mindestgrösse nicht erreichen (Art. 13 EnG). Ein kürzlich vom Bundesrat veröffentlichter Bericht12 zeigt, dass die 15 Projekte des runden Tisches die geforderten 2 TWh zusätzliche Winterspeicherproduktion nicht erreichen werden. So können Parlament und Bundesrat die Liste im Anhang des Stromversorgungsgesetzes um weitere Projekte ergänzen – ohne Mitsprachemöglichkeit der Bevölkerung.

12 Medienmitteilung, UVEK, 27.08.2025, «Zubau von Wasserkraft erfordert angepasste Projektliste»

Auch ist die explizite Nennung von konkreten Projekten in einem Gesetz schwer mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung vereinbar: Der Gesetzgeber übernimmt damit Aufgaben der Exekutive und der Judi­kative.

Vorschläge für eine zukunftsfähige Governance

Aus den Interviews ergaben sich verschiedene Vorschläge für Massnahmen und Anpassungen der institutionellen Regelungen, die zu einer nachhaltigeren Governance der Gletschervorfelder beitragen könnten (Tab. 4). Viele Vorschläge beruhen auf der Grundidee, dass es eine umfassende Debatte darüber braucht, wie die Schweiz künftig mit Gletschervorfeldern umgehen will. Dies bedingt die Berücksichtigung dreier Dimensionen:

  1. aller Akteure und Akteurinnen – einschliesslich der breiten Öffentlichkeit,
  2. sämtlicher Interessen – sowohl Nutzungs- als auch Schutzansprüche,
  3. des gesamten hochalpinen Raumes – also einer Perspektive, die über einzelne Gletschervorfelder hinausgeht.
Tab. 4 Vorschläge für Massnahmen, Instrumente und Änderungen der institutionellen Regelungen für eine zukunftsfähige Governance der Gletschervorfelder in der Schweiz.
Nr. Vorschlag Zusammenfassung
1 Revision Aueninventar Aktualisierung des Aueninventars mit gleicher oder neuer Methodik.
2 Datenerhebungen und Modellierungen Neue ökologische Daten und Modellierungen sollen helfen, den aktuellen Stand und die Entwicklung der Gletschervorfelder besser zu kennen. Damit soll eine transparentere Interessenabwägung und die Berücksichtigung von Projektvarianten ermöglicht werden.
3 Neues Inventar Schaffung eines eigenen Inventars explizit fĂĽr Gletschervorfelder mit neuer Definition der Schutzziele.
4 Neuauflage runder Tisch Neuauflage des runden Tisches Wasserkraft mit umfassenderen Zielvorgaben und transparenterer Methodik.
5 Volksinitiative Lancierung einer Initiative zur Anregung einer Debatte ĂĽber die gesellschaftlichen AnsprĂĽche im hochalpinen Raum.
6 Austauschplattform hochalpiner Raum Aufgleisung einer Austauschplattform zur Entwicklung einer gesamtschweizerischen Strategie fĂĽr die Entwicklung des hochalpinen Raumes.
7 Nationalparkprogramm Schaffung eines neuen Nationalparks (bspw. im Aletschgebiet) unter Berücksichtigung sämtlicher Schutz- und Nutzungsinteressen und Einbezug der lokalen Bevölkerung.
8 Vorranggebiete Verpflichtung zur kantonalen Ausweisung von Vorranggebieten fĂĽr verschiedene Interessen (Energie, Naturschutz, Tourismus, Alpwirtschaft etc.) im alpinen Raum.
9 Naturrechte Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur Zuweisung von Naturrechten (bspw. für Gletschervorfelder), basierend auf ökozentrischer Interessenabwägung.
10 VAEW-Gebiete Reaktivierung des Instrumentes der VAEW-Vereinbarungen zwischen Bund und Gemeinden.

Ausblick

Veränderungen im alpinen Raum sind unaufhaltbar: Die Gletscher schmelzen von Jahr zu Jahr und die Vorfelder entwickeln sich dynamisch weiter. Dabei stehen nicht primär technische Interventionen im Vordergrund, sondern die Frage, welche institutionellen Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entscheidungen die zukünftige Entwicklung dieser Gebiete steuern sollen. Zentral ist dabei das Ausbalancieren der Interessen zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien zur Stärkung der Versorgungssicherheit und dem Erhalt der Biodiversität: Beide Herausforderungen müssen gemeinsam auf (inter-)nationaler Ebene gedacht und im Einzelfall sorgfältig gegeneinander abgewogen und gelöst werden.

 

Bibliographie

[1] Tobias, S. et al. (2023): +4 °C und mehr: Schweizer Landschaften im Klimawandel. Vol. 139 (Swiss Federal Institute for Forest, Snow and Landscape Research, WSL)

[2] Vees, A. (2021): Gletschervorfelder der Schweiz im Wandel der Zeit – Nutz- und Schutzgebiete im Konflikt? (unpublished master thesis)

[3] Zekollari, H. et al. (2019): Modelling the future evolution of glaciers in the European Alps under the EURO-CORDEX RCM ensemble. The Cryosphere 13: 1125–1146

[4] Bosson, J. B. et al. (2023): Future emergence of new ecosystems caused by glacial retreat. Nature 620: 562–569

[5] Bundesrat (2024): Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze – Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 21.3974 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) vom 24. August 2021

[6] Haeberli, W. et al. (2024): Neue Seen als Folge des Gletscherschwundes im Hochgebirge – Chancen und Risiken. Formation de nouveaux lacs suite au recul des glaciers en haute montagne – chances et risques.

[7] Kellner, E. (2019): Social Acceptance of a Multi-Purpose Reservoir in a Recently Deglaciated Landscape in the Swiss Alps. Sustainability 11: 3819

[8] Gerber, J.-D., et al. (2009): Institutional Resource Regimes: Towards sustainability through the combination of property-rights theory and policy analysis. Ecol. Econ. 68: 798–809

[9] Lieberherr, E. et al. (2019): Taking stock of institutional resource regime research: A meta-analysis. Environ. Sci. Policy 97: 81–89

[10] Törnblom, K. et al. (2025): Are social justice and sustainability interdependent? If so, how and under what conditions? Sustain. Dev. 33, 1269–1283

[11] De Buren, G. (2015): Understanding Resource Management: An Introduction to Institutional Resource Regimes (IRR) and a Field Guide for Empi­rical Analysis. Durabilitas.doc

[12] Linsbauer, A. et al. (2021): The New Swiss Glacier Inventory SGI2016: From a Topographical to a Glaciological Dataset. Front. Earth Sci. 9: 704189

[13] Baruffa, C. (2025): The Trouble with Climate Opportunities: Negotiating Postglacial Futures in Switzerland. (University of Geneva)

[14] Ehrbar, D. et al. (2018): Hydropower Potential in the Periglacial Environment of Switzerland under Climate Change. Sustainability 10: 2794
Résumé

(Box 1)

Was ist ein Gletschervorfeld?

Als Gletschervorfelder werden Flächen bezeichnet, die seit der letzten kleinen Eiszeit im Jahr 1850 durch den Rückzug der Gletscher freigelegt wurden.

(Box 2)

IGLES

IGLES steht fĂĽr Inventar der Gletschervorfelder und alpinen Schwemmebenen: In den 1990er-Jahren wurden 227 Potenzialgebiete feldkartiert und anhand von biologischen und geomorphologischen Kriterien bewertet. Dadurch wurden 55 Gletschervorfelder von nationaler Bedeutung bestimmt und als Erweiterung in das Aueninventar aufgenommen. 2017 kamen zwei neue Gebiete ins Inventar. Seitdem gab es keine Revisionmehr.

Der Artikel fasst ausgewählte Ergebnisse aus der Masterarbeit des Hauptautors am Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung an der ETH Zürich zusammen. Eine wissenschaftliche Publikation zu dieser Arbeit wurde im Journal of Environmental Policy & Planning veröffentlicht: https://www.tandfonline.com/doi/pdf/10.1080/1523908X.2026.2728166

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