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Fachartikel
02. Mai 2022

Rückblick auf 2021

Wasser in der Politik

Mit der Abstimmung über die Pestizidverbots- und die Trinkwasser-Initiative stehen im ersten Halbjahr 2021 Fragen zur Qualität der Wasserressourcen und des Trinkwassers im Zentrum der Wasserpolitik. Zwar legt das Parlament eine ökologischer ausgerichtete Agrarpolitik auf Eis, stimmt aber einzelnen Massnahmen zur Verringerung pestizidbedingter Risiken zu. Die Hochwasserperiode im Juli löst vielerorts neue Fragen aus, etwa zur Regulierung der Jurarandseen. Im Bereich Wasserkraft wächst der Druck, die Produktion von Strom allenfalls zulasten des Gewässer- und Landschaftsschutzes zu steigern.
Andri Bryner, Stefan Vollenweider, Manuel Fischer, 

Nach der Trockenheit im Vorjahr steht das Jahr 2021 – vor allem der Sommer – im Zeichen von sehr viel Niederschlag, über die Ufer tretenden Mittellandseen und verheerenden Hochwasserereignissen in zahlreichen Gebieten von West- und Mitteleuropa. Beides kann mit dem Klimawandel zusammenhängen. So zeigt der Abschluss des Projekts Hydro-CH2018 des National Centre For Climate Services (NCCS) auf, dass der Klimawandel die hydrologischen Grundkonstanten der Alpen stark verändert. Die Abhängigkeit vom aktuellen Niederschlagsgeschehen wird grösser, u. a. weil sommerliche Trockenphasen nicht mehr vom Schneespeicher überbrückt werden. Allerdings dürften indirekte Folgen durch veränderte und intensivierte Nutzungen oder wasserbauliche Massnahmen grösser sein als die des Klimawandels selbst. Die Situation erfordere, so die Autorinnen und Autoren des NCCS-Berichts, «weit vorausschauende wasserpolitische Weichenstellungen».

Daneben ist das erste Halbjahr 2021 geprägt von teils emotional geführten Debatten zu Pestiziden in Bächen und im Grundwasser. «Höhepunkte» sind die Sistierung der künftigen Agrarpolitik (AP22+) im Parlament und die Abstimmungen über die zwei Volksinitiativen im Juni (Trinkwasser-Initiative und Pestizid-Initiative). Obwohl beide abgelehnt werden, lösen sie auf der eidgenössischen Ebene Veränderungen aus: Der Vorsorge für sauberes Wasser soll mehr Gewicht beigemessen werden. Das Parlament setzt ein Zeichen mit der parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren», der Bundesrat mit seinem Massnahmenplan «Sauberes Wasser».

Im zweiten Halbjahr rückt die Wasserkraft vermehrt in den Fokus. Mit der Präsentation einer Positivliste für den Ausbau der (alpinen) Speicherwasserkraft geht die Debatte, wie viel Strom sich aus der schon stark genutzten Wasserkraft in der Schweiz zusätzlich noch gewinnen lässt, in eine neue Runde. Neu ist, dass sich die Beteiligten einig sind, dass in jedem Einzelfall frühzeitig verhandelt werden soll, welche Ausgleichsmassnahmen – über die gesetzlich verankerten Umweltmassnahmen hinaus – ergriffen werden sollen.

Sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen wird 2021 diskutiert, wie umfangreich das Monitoring der Corona­pandemie über das Abwasser erfolgen und wie lange es fortgeführt werden soll. Am 17. März empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, ein Abwasser-Corona-Monitoring einzurichten. Aktuell (Stand März 2022) werden gemäss einem Konzept der Eawag, koordiniert durch das BAG, schweizweit Proben aus 103 Abwasserreinigungsanlagen auf SARS-CoV-2-Genmaterial beprobt.

Der Artikel gibt einen groben Überblick über Debatten zum Thema Wasser und Gewässer im 2021. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

INITIATIVEN, GESETZE UND VERORDNUNGEN

Am 13. Juni kommen die beiden wasser- bzw. gewässerrelevanten Volksbegehren, die Trinkwasser-Initiative und die Pes­tizid-Initiative, zur Abstimmung. Beide werden abgelehnt. Die Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung mit 60,7% Nein, die für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide mit 60,6% Nein. Einzig Basel-Stadt nimmt beide Vorlagen an.

PARLAMENT

Zahlreiche wasser- und gewässerrele­vante Vorstösse werden 2021 abgeschrie­ben, da sie nicht innert zwei Jahren im Parlament behandelt werden konnten. Oft sind aber bereits die Antworten des Bundesrats aufschlussreich. Einige Beispiele: Mit der Interpellation (19.4235) «Was alles fliesst die Flüsse hinunter?» suggeriert Leo Müller (EVP/LU), nur ein kleiner Teil der Gewässerbelastung stamme aus der Landwirtschaft, der grösste aus Gesellschaft, Industrie und Gewerbe. Der Bundesrat ordnet ein, verweist auf die Gewässerschutzverordnung und erläutert, wie er die Prioritäten setzt.

Per Motion (19.4507) verlangt Jean Pierre Grin (SVP/VD) eine stärkere Regulierung des Kormoranbestandes zum Schutz der Berufsfischerei und der Fischvielfalt. Der Bundesrat erachtet die Anliegen der Motion als erfüllt. Es bestehe bereits ein umfassender rechtlicher Rahmen für die Regulierung von Kormoranen.

Mit einer Motion (19.3258) regt Denis de la Reussille (GrĂĽne/NE) an, eine Mehrwertsteuer auf Pflanzenschutzmittel einzufĂĽhren. Der Bundesrat verweist auf den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel.

Mit einer Interpellation (19.3791) will Martina Munz (SP/SH) erreichen, dass «Cocktaileffekte» im Zulassungssystem für Pestizide berücksichtigt werden. Der Bundesrat verweist auf die Agrarpolitik AP22+.

Zwei Interpellationen, (19.4480) von Kathrin Bertschy (SP/SO) und (19.4022) von Martina Munz (SP/SH), zielen auf eine Absenkung der Stickstoffüberschüsse. Der Bundesrat räumt in den Antworten ein, dass noch sehr viel Handlungsbedarf bestehe und die bisher erfolgte Reduktion nicht annähernd genüge, um die Schutzziele zu erreichen. Auch hier setzt er auf die AP22+.

Details zur Bundesfinanzierung von Revitalisierungen finden sich in der Antwort auf die Interpellation (19.4536) von Ursula Schneider Schüttel (SP/FR). Demnach hat der Bund von 2016 bis 2019 Beiträge von insgesamt 136 Mio. Franken, also 34 Mio. pro Jahr, an Gewässerrevitalisierungen geleistet – geplant sind eigentlich 60 Mio. Franken.

Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe 

Am 16. März sistiert der Nationalrat als Zweitrat mit 100 zu 95 Stimmen die Agrarpolitik ab dem Jahr 2022 (AP22+). Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament zuerst einen Bericht zur Beantwortung des Postulats (20.3931) «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik» vorzulegen. Mit der Vorlage will der Bundesrat die Landwirtschaft ökologischer ausrichten. Darin enthalten ist ein ganzes Bündel von Massnahmen zugunsten der Gewässer und des Grundwassers in den Bereichen Pestizide und Nährstoffüberschüsse. Die Beratung der AP22+ dürfte sich nun um mindestens zwei Jahre verzögern. Die Befürworter der Sistierung befürchten einen sinkenden Selbstversorgungsgrad für das Land und sinkende Einkommen für die Bauern.

Am 19. März nimmt das Parlament die Änderung des Bundesgesetzes über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden an. Darin enthalten sind Änderungen im Chemikalien-, Gewässerschutz- und Landwirtschaftsrecht. Die Änderung geht von der parlamentarischen Initiative (19.475) der WAK-S «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» aus. Insbesondere muss die Zulassung für Pestizide überprüft werden, wenn in Gewässern, die für die Trinkwassernutzung relevant sind, der Grenzwert von 0,1 µg/l wiederholt und verbreitet überschritten wird; oder wenn in Oberflächengewässern die ökotoxikologisch begründeten Grenzwerte für Pestizide wiederholt und verbreitet überschritten werden. Im selben Kontext nimmt der Ständerat am 15. Juni die Motion (20.3625) von Roberto Zanetti (SP/SO) «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche» an. Neu sollen bis 2030 40% der Kosten für die Bestimmung der Zuströmbereiche vom Bund subventioniert werden. Im Juni lehnt der Nationalrat die Standesinitiativen (18.319) des Kantons Genf «Schluss mit dem Einsatz von Glyphosat in der Schweiz» und (18.308) des Kantons Jura ab, die den Einsatz von Glyphosat stoppen wollten. Eine Mehrheit im Parlament folgt der WAK-Mehrheit, welche Glyphosat weder human- noch ökotoxikologisch als besonders problematisch einstuft. Auch ein Postulat von Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD), die einen Ausstieg aus der Verwendung von Glyphosat fordert, wird vom Rat abgeschrieben.

Neben Glyphosat bleiben Chlorothalonil und dessen Metaboliten auf der Traktandenliste: Im Dezember erledigt der Nationalrat die Interpellation (21.4324) «Gelten für Chlorothalonil-Metaboliten keine Höchstwerte mehr?» von Nadine Masshardt (SP/BE). Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass weder die Weisung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) noch die Höchstwerte ausser Kraft seien, dass aber Massnahmen, welche von der Relevanz der Metaboliten ausgehen, aufgrund des Zwischenentscheids des Bundesverwaltungsgerichts vorläufig «zurückhaltend angegangen» werden sollten.

Trinkwasser

Der Nationalrat erledigt im Dezember zwei Interpellationen von François Pointet (GLP/VD). Dieser möchte die Verwendung von Trinkwasser in öffentlichen Schwimmbädern beschränken (21.4101). Der Bundesrat sieht nebst den sicherheitsrelevanten und ökonomischen Gründen auch aus Sicht des Ressourcenschutzes keinen Handlungsbedarf, da der Trinkwasserverbrauch rückgängig sei und das für öffentliche Schwimmbäder eingesetzte Trinkwasser weniger als 5% der jährlich gewonnenen Gesamtmenge ausmache.

Die zweite Sorge des Interpellanten, «Droht Knappheit an sauberem Wasser?» (21.4568), teilt der Bundesrat teilweise, verweist aber auf die parlamentarische Initiative (19.475) und den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel.

Gewässerökologie 

Der Nationalrat lehnt am 30. September eine Motion von Werner Hösli (SVP/GL) (19.4374) mit 84 zu 100 Stimmen ab. Der Vorstoss hätte den Gewässerraum zugunsten der landwirtschaftlichen Nutzung verkleinert. Daten aus den Kantonen Glarus, Graubünden und Aargau haben gezeigt, dass mit einer Änderung der Gewinn an Futtermittelflächen gering, der Verlust an Biodiversitäts- und Vernetzungsflächen an den Gewässern dagegen hoch ausgefallen wäre.

Die Motion (19.4561) von Hansjörg Knecht (SVP/AG) verlangt, dass weniger eingedolte Bäche offen gelegt werden sollen, weil das für die Landwirtschaft zu Nachteilen führe. Sie wird im Dezember abgeschrieben. Der Bundesrat hatte Ablehnung beantragt, weil das Anliegen ein Widerspruch zur Strategie Biodiversität der Schweiz sei.

Wasserkraft 

Um den Wasserzins geht es in der Interpellation von Lars Guggisberg (SVP/BE). Der Interpellant will sicherstellen, dass die Wasserkraft auch im liberalisierten Strommarkt konkurrenzfähig ist. Der Bundesrat sichert am 18. Juni zu, für die Regelung des Wasserzinsmaximums ab 2024 neue (auch flexible) Lösungen zu prüfen. Veränderungen des Marktes müssten berücksichtig werden können.

Mit einer Interpellation weist Benjamin Roduit (EVP/VS) den Bundesrat auf die Bedeutung von Staumauererhöhungen für die Stromversorgungssicherheit und den Hochwasserschutz hin. In seiner Stellungnahme vom 9. Dezember bestätigt der Bundesrat dies. Er verweist u. a. auf den Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, die Ergebnisse des runden Tisches und die Interessenabwägung gemäss Energiegesetz.

Abwasserreinigung

Der Ständerat nimmt am 15. Juni die Motion (20.4261) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) an: Reduktion der Stickstoffeinträge aus den Abwasserreinigungsanlagen – nicht nur auf die Landwirtschaft zielen, lautet die Devise. Auch die Entfernung von Mikroverunreinigungen will das Parlament intensivieren: Beide Kammern stimmen einer Motion (20.4262) der WAK-N zu, wonach alle ARA, deren Ausleitungen Grenzwertüberschreitungen zur Folge haben, Massnahmen zur Elimination von Mikroverunreinigungen treffen müssen. Der Bundesrat hat das Begehren mit dem Verweis auf die laufende Strategie Micropoll und die hohen Kosten (jährlich 40 statt 9 Fr./Person) abgelehnt.

BUNDESRAT UND BUNDESVERWALTUNG

Wasserqualität

Der Bundesrat

  • regelt das Zulassungsverfahren fĂĽr Pflanzenschutzmittel neu. Ab dem 1. Februar 2022 ist nicht mehr das Bundesamt fĂĽr Landwirtschaft (BLW), sondern das BLV federfĂĽhrend. Dem BAFU wird eine stärkere Position eingeräumt. Eine Revision des Pflanzenschutzmittelverzeichnisses soll bis 2023 erfolgen.
  • nimmt am 17. Februar Stellung zur Interpellation (20.4644) von Ursula Schneider SchĂĽttel (SP/FR) zu «Biodiversitätsschädigende Subventionen im Bereich Abwasserentsorgung» und informiert, eine generelle Evaluation der Bundessubventionen bezĂĽglich negativer Wirkung auf die Biodiversität sei angelaufen.
  • eröffnet am 28. April 2021 die Vernehmlassung zum Massnahmenplan «Sauberes Wasser», der das Wasser in der Schweiz besser schĂĽtzen will. Der Plan enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordnungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative (19.475) «Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln».
  • lehnt es ab, Wald in Grundwasserschutzzonen als Schutzwald auszuscheiden. Das schreibt er im Bericht zur Motion 21.4204 von Jacques Nicolet (SVP/VD) im November. Bestehende Instrumente und ein in Erarbeitung stehender Leitfaden des BAFU wĂĽrden genĂĽgen.


BLW und BAFU publizieren am 20. Juni eine Vollzugshilfe zu Nährstoffen und Verwendung von Düngern in der Landwirtschaft. Am 20. September zieht das BLW eine Zwischenbilanz zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel. Der Aktionsplan enthält 51 Massnahmen, 29 davon wurden eingeführt bzw. für zu prüfende Massnahmen die Prüfung abgeschlossen. Weitere 22 Massnahmen sind in Erarbeitung.

Das BAFU publiziert am 10. November den für die UREK-N erstellten Bericht über das Konzentrationsverhältnis von Stickstoff (N) und Phosphor (P) in Schweizer Seen. Er ist eine Ergänzung zur «Standortbestimmung zur Fischerei in Schweizer Seen und Fliessgewässern» von 2019.

Wasserkraft

Am 18. Juni verabschiedet der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Darin enthalten sind Förderinstrumente für die Gross- und Kleinwasserkraft und quantifizierte Ausbauziele. Auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga tauschen sich Vertreterinnen und Vertreter wichtiger Akteure im Bereich der Wasserkraft seit August 2020 an einem runden Tisch über die Herausforderungen der Wasserkraftnutzung aus. Dies vor dem Hintergrund der Energiestrategie 2050, des Netto-Null-Klimaziels, der Versorgungssicherheit und des Erhalts der Biodiversität. Am abschliessenden Treffen am 13. Dezember unterzeichnen die meisten Teilnehmenden eine gemeinsame Erklärung. Diese enthält u. a. eine Liste mit 15 Projekten zum gezielten Ausbau der Speicherwasserkraft.

Hochwasser und Geschiebe

Der Bundesrat

  • lehnt im Februar mit Verweis auf laufende Arbeiten und die nächste Planung von 2026 fĂĽr Revitalisierungen ein Postulat (20.4696) von Fabien Fivaz (GrĂĽne/NE) zur Eliminierung unnötiger Schwellen in Schweizer Bächen und FlĂĽssen ab.
  • eröffnet am 14. April die Vernehmlassung zur Teilrevision des Wasserbaugesetzes. Das in der Praxis bewährte integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll darin verankert werden. Der Bundesrat will mit dem Gesetz den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz schĂĽtzen sowie die Sicherheit und damit den Wohlstand gewährleisten.
  • schickt das Vollzugshilfemodul «Massnahmen Geschiebehaushalt» am 21. September zum zweiten Mal in die Vernehmlassung, da die RĂĽckmeldungen aus der ersten Anhörung sehr kontrovers waren.

 

KLIMAWANDEL UND BIODIVERSITĂ„T

Das National Centre for Climate Services des Bundes (NCCS) und das BAFU präsentieren am 16. März die Abschlussberichte zum Programm Hydro-CH2018; Auswirkungen des Klimawandels auf die Schweizer Gewässer. Die Ergebnisse zeigen, dass der Klimawandel in der Schweiz zu keinem generellen Mangel an Wasser führen wird. Je nach Region und Jahreszeit kann Wasser aber knapp werden. Ausserdem ist lokal mit heftigerem Regen und mehr Überschwemmungen zu rechnen und der Klimawandel wird die Biodiversität am und im Wasser bedrohen. Aufgezeigt wird zudem, dass indirekte Folgen veränderter und intensivierter Wassernutzung, zum Beispiel die Ausweitung bewässerter Flächen, voraussichtlich die grösseren Wirkungen zeigen werden als der Klimawandel selbst.

Am 23. Juni verabschiedet der Bundesrat die Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2030». Gewässer und Biodiversität sind Teile davon. Der Bundesrat fordert unter anderem einen transparenten Umgang mit Zielkonflikten, etwa zwischen Gewässerrevitalisierung und Gewässernutzung. Gleichzeitig stellt er einen ersten Aktionsplan für die Jahre 2021–2023 vor. Darin enthalten ist der Auftrag, eine Untergrundstrategie (inkl. Grundwasser) zu erarbeiten. Dafür federführend ist das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

Gerichte

Das Bundesgericht bemängelt eine fehlende gesetzliche Grundlage für die Installation von elektronischen Funkwasserzählern (Urteil 147 I 346 vom 5. Januar). Die Einwohnergemeinde hatte gegen den Gemeinderat Auenstein Beschwerde erhoben, weil dieser einen Funkwasserzähler anstatt eines konventionellen Wasserzählers in einer Liegenschaft eingebaut hatte. Das Bundesgericht urteilt, dass die Daten nur insofern und insoweit bearbeitet werden, als es für den Zweck der Datenbearbeitung notwendig ist (Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit). Die Speicherung der Stundenwerte betreffend Wasserverbrauch während 252 Tagen auf dem Wasserzähler und das Aussenden dieser Daten per Funk alle 30 Sekunden seien für die Rechnungsstellung nicht erforderlich und damit unzulässig. Dass die Daten gut geschützt sind, ändert daran nichts.

Zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone stellt das Bundesgericht fest, dass dieser Anspruch auch nach 30 Jahren nicht verwirkt (Urteil 147 II 309 vom 28. April; s. «Wasserpolitischer Jahresrückblick 2020» in A&G 5/20). Bereits bisher konnte die Verwirkung bei wichtigen öffentlichen Interessen wie Gewässerschutz oder Natur- und Landschaftsschutz nicht geltend gemacht werden.

Zum Gewässerraum sind drei Entscheide erwähnenswert: Das Bundesgericht heisst zwei Beschwerden von drei Umweltverbänden gegen die Festlegung des Gewässerraums und gegen ein Baugesuch auf dem Campingplatz an der Mündung der Muota in Ingenbohl SZ gut (Urteil 1C_453/2020, 1C_693/2020 vom 21. September). Der definitive Gewässerraum wurde zu wenig breit ausgeschieden. Das Baugesuch hätte zudem darauf abgestimmt werden müssen; ebenfalls konnte keine Ausnahmebewilligung für die Meteorleitungen zur geplanten Baute durch den übergangsrechtlichen Gewässerraum erteilt werden. Die Pläne der Gemeinde müssen nun in Richtung einer Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs des Gewässers und der Deltasituation überarbeitet sowie Abklärungen zum weiteren Bestand des Campingplatzes vorgenommen werden.

Ein weiterer Entscheid betrifft die Ablösung des übergangsrechtlichen Gewässerraums in Beckenried NW. Das Bundesgericht (Urteil 1C_282/2020 vom 10. Februar) urteilt, dass Kantone oder Gemeinden, die bereits vor Inkrafttreten der GSchV-Revision 2011 einen den Anforderungen genügenden Gewässerraum grundeigentümerverbindlich festgelegt hatten, nicht unter die zugehörigen Übergangsbestimmungen fallen. Vorausgesetzt wird, dass der gesicherte Raum die bundesrechtliche Mindestbreite aufweist und auch das Nutzungsregime den Gewässerschutzvorgaben des Bundes entspricht. Im Konfliktfall ist dies nicht der Fall, mit der Folge, dass der übergangsrechtliche Gewässerraum weiterhin anwendbar ist.

Ein weiteres Urteil zum Gewässerraum betrifft eine nachträgliche Baubewilligung in der Gemeinde Weggis LU (Urteil 1C_402/2020 vom 25. Januar 2021). Im Entscheid wird festgehalten, dass der Gewässerraum auch in ökologisch und gewässerschutzrechtlich nicht besonders wertvollen Bereichen grundsätzlich so wenig wie möglich beansprucht werden darf. Private finanzielle Interessen, wie hier von einem Restaurantbetreiber, dürfen nicht in die Interessenabwägung bei einer Unterschreitung des Gewässerraums miteinbezogen werden.

Bauen im Grundwasserbereich verlangt eine sorgfältige Ermittlung und Abwägung verschiedener Interessen. Das hält das Bundesgericht in einem Entscheid in der Gemeinde Lachen SZ fest (Urteil 1C_460/2020 vom 30. März). Richtigerweise ist die Lage des Bauprojekts im Gewässerschutzbereich Au und das Ausmass der Durchflussverminderung mit den bautechnischen Erfordernissen an eine sinnvolle, mit den Raumplanungs- und übrigen Umweltrecht übereinstimmende Grundstücknutzung ins Verhältnis zu setzen. Es genügt für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nicht, einzig auf die Reduktion der Durchflusskapazität des Grundwassers abzustellen.

Hochwasserschutzprojekte am selben Gewässerlauf können, wie am Götzentalbach (LU), unter gewissen Voraussetzungen in Teilprojekte aufgeteilt werden. Die Koordinationspflicht entfällt, wenn diese Projekte aus Sicht des Hochwasserschutzes für sich alleine funktionieren und somit kein materieller Sachzusammenhang im engen Sinne besteht (Urteil 1C_217/2020 vom 8. Juni).

KANTONE

Generelle Gesetzgebung und Berichte

Der Kanton Glarus führt im Hinblick auf die Diskussion über ein neues Wassergesetz eine Bedürfnisabklärung bei verschiedenen Akteuren durch. Das im April vorgelegte Ergebnis zeigt mehrere Konfliktlinien auf. Umstritten sind unter anderem Kompetenzverschiebungen von Grundeigentümern zum Kanton.

Der Kanton Jura veröffentlicht im Dezember seine neue sektorielle Wasserplanung für die nächsten zehn Jahre. Sie umfasst Oberflächengewässer, Grundwasser sowie genutzte oder ungenutzte Gewässer. Die Vorlage unterstreicht die nachhaltige Nutzung des Wassers im Interesse der zukünftigen Generationen und definiert wichtige Leitlinien und Aktivitäten für das kommende Jahrzehnt.

Im Kanton Wallis fordert ein Postulat den Staatsrat auf, in einem Bericht die Entwicklung des Wasserbedarfs und der Wasserressourcen im Kanton im Kontext des Klimawandels bis 2050 abzuschätzen.

Der Kanton Uri verabschiedet seine Strategie Wasserversorgung, welche bestehende Defizite und zukünftige Massnahmen aufzeigt. Und auch der Kanton Freiburg entwirft für die nächsten zehn Jahre einen Sachplan zum Schutz und zur effektiven Bewirtschaftung der Gewässer. Vorgesehen sind 138 Massnahmen in den Bereichen Trinkwasserressourcenschutz, Gewässerqualität und Hochwasserschutz.

Hochwasserschutz und Revitalisierung 

Während wir im wasserpolitischen Jahresrückblick 2020 vor allem über Dürre und entsprechende politische Massnahmen und Forderungen berichtet haben, war im Jahr 2021 das gegenteilige Extremereignis, nämlich Hochwasser, relevant (s. «Internationales» unten). So traten u. a. in den Regionen Vierwaldstättersee, Brienzer- und Thunersee, Zürich- und Greifensee oder Bieler-, Murten- und Neuenburgersee die Gewässer über die Ufer. Die Hochwasser hatten auf kantonaler Ebene politische Auswirkungen auf die Koordination zwischen den Kantonen. Im Rahmen der Hochwasserkontrolle an der Aare haben das BAFU und die Vertreter der betroffenen Kantone Bern, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Aargau am 16. Juli gemeinsam beschlossen, den Abfluss der Aare aus dem Bielersee weiter zu erhöhen. So sollen die Pegel von Bieler-, Neuenburger- und Murtensee sinken, womit Platz für allfällige weitere Niederschläge geschaffen wird.

Verschiedene Kantone, etwa Luzern oder Solothurn, halten fest, dass die seit den Jahrhunderthochwassern im Jahr 2005 realisierten Schutzmassenahmen bei den Hochwassern im Jahr 2021 gute Wirkung zeigten. Die Hochwasserereignisse zeigen aber auch die Dringlichkeit von weiteren Massnahmen. Im Kanton Zürich bewilligt der Kantonsrat einstimmig einen Kredit über gut 175 Mio. Franken zum Bau eines Hochwasserentlastungsstollens vom Sihltal in den Zürichsee. An anderen Orten geht die Erhöhung der Hochwassersicherheit mit der Ausscheidung des Gewässerraums und Revitalisierungsmassnahmen einher. Das ist zumeist umstritten: Im Kanton Thurgau sind für die Vernehmlassung zum Hochwasserschutz- und Revitalisierungskonzept Thur+ über 1300 Stellungnahmen eingetroffen. Im Kanton Zürich soll ein Vorprojekt die Aufweitung des Flussraums an der Limmat konkretisieren. Im Kanton Luzern finden Einspracheverhandlungen statt zum Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekt an der Reuss. Eine Volksabstimmung über das 195-Mio.-Franken-Projekt wird folgen.

Generell sind die Kantone daran, die Gewässerräume festzulegen. Basel-Stadt macht das bereits in einem für alle Gewässer im Kanton verbindlichen kantonalen Nutzungsplan. Basel-Landschaft arbeitet derweil – vor allem an den Schnittstellen zwischen Siedlung und Landschaft – mit Vereinbarungen über die Planungshoheit zwischen Kanton und Gemeinden.

Das Ausscheiden ausreichender Gewässerräume kann auch Trinkwasserfassungen beeinflussen. So wird in der Oberen Belpau zwischen Belpberg und Aare ein Standort für eine neue Wasserfassung gesucht, um den Weg frei zu machen für Hochwasserschutzmassnahmen, Aare-Aufweitungen und ökologische Aufwertungen. Andererseits können Aufweitungen des Flussraums bestehende Trinkwasserfassungen schützen, weil sie der Sohlenerosion Einhalt gebieten, wie dies – ebenfalls an der Aare – bei Utigen geplant ist.

Wasserkraft

Zwischen den Kantonen Zürich und Schaffhausen ist die Wassermenge am Rheinfall erneut ein Diskussionsthema. Eine dringliche Interpellation im Zürcher Kantonsrat verlangt im März einen Bericht über die Folgen einer geplanten Revision des Schaffhauser Wasserwirtschaftsgesetzes auf den Kanton Zürich bezüglich Ausbau der Wasserkraftnutzung und der touristischen Nutzung am Rheinfall.

Die Bergkantone wollen mehr teilhaben an den Erträgen aus der Wasserkraftnutzung. Im Rahmen der kantonalen Wasserkraftstrategie zeigt die Bündner Regierung auf, wie sie in den kommenden Jahrzehnten die Wertschöpfung aus Wasserkraft für den Kanton erhöhen und gleichzeitig die Stromversorgungssicherheit stärken will.

Der Kanton Wallis beschliesst gemeinsam mit den Gemeinden Ernen, Binn und Grengiols, das Heimfallrecht für die Kraftwerkanlage Ernen-Mörel auszuüben. Der Fall kann als Beispiel für künftige Heimfalldiskussionen betrachtet werden.

Der Kanton St. Gallen startet im September eine Informations- und Vernetzungskampagne, um die Wärmegewinnung aus Oberflächengewässern auszubauen.

Wasserqualität

Die Vorsorge vor und die Überwachung von Belastungen von Grund- und Oberflächenwasser mit Pflanzenschutzmitteln bleibt in vielen Kantonen auf den Traktandenlisten. Der Regierungsrat Basel-Landschaft erläutert in einer Interpellationsantwort, wie die Kontrollen erfolgen. Auf den Landwirtschaftsbetrieben werden diese alle vier Jahre durchgeführt, für den ökologischen Leistungsausweis alle acht Jahre. Im Kanton Tessin verlangen Parlamentarier eine bessere Information der Bevölkerung über die Präsenz von Chlorothalonil im Trinkwasser.

Der Kanton Basel-Landschaft stellt erste positive Erkenntnisse vor aus dem Ressourcenprojekt Leimental, welches den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer reduzieren will. Im selben Kanton verlangt eine Motion die Förderung von mineralischen Hausfassaden zur verringerten Auswaschung von Bioziden. Im Kanton Thurgau versucht das Forschungsprojekt AquaSan zu klären, wie Pflanzenschutzmittel ins Gewässer gelangen und wie dies verhindert werden kann.

Der Zuger Kantonsrat überweist im März ein Postulat, das verlangt, das ganze Einzugsgebiet des überdüngten Zugersees als Zuströmbereich festzulegen. Einige Bauernbetriebe müssten wohl ihre Tierbestände reduzieren, gewisse Flächen dürften nicht mehr mit Gülle gedüngt werden. Neben Zug sind auch Luzern und Schwyz betroffen. Ein eigenes Projekt des Bauernverbandes, um den Phosphorgehalt im Zugersee zu senken, wird hingegen eingestellt.

Im Kanton Luzern heisst das Kantonsgericht am 20. August die neue Phosphorverordnung gut. Die Beschwerde von 145 Bauern gegen die Verordnung wird abgewiesen. Im Zentrum steht hier die nach wie vor zu hohe Phosphorbelastung im Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee. Dem Streit vorausgegangen sind Vorstösse im Luzerner Kantonsparlament und eine Bewertung seeinterner Massnahmen durch die Eawag.

Weiteres

Der Grosse Rat GraubĂĽnden lehnt es ab, bei Grundwasserentnahmen auf eigenem GrundstĂĽck fĂĽr den Eigenbedarf auf GebĂĽhren zu verzichten.

Quagga-Muscheln und andere invasive Arten (s. Wasserpolitischer Rückblick 2020) beschäftigen die Kantone weiterhin. Verschiedene (z. B. Zürich, Nidwalden, Aargau) versuchen, mit Plakatkampagnen und Videos Fischerinnen und Fischer oder Wassersportler zu sensibilisieren. Die Tigermücke ist in den Kantonen Wallis, Basel-Stadt oder Waadt ein Thema, wobei empfohlen wird, unnötige stehende Wasserstellen zu vermeiden, da diese als Brutstätten dienen.

INTERNATIONALES

Noch Ende 2020 verlangt das EU-Parlament mit einer Resolution (Entschliessungsantrag) eine Verbesserung der Umsetzung der gesamten Wassergesetzgebung in der EU. Es wird festgehalten, dass die Hälfte der Wasserkörper in der EU immer noch keinen «guten Zustand» erreicht hat und dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) noch nicht verwirklicht worden sind. Als Gründe werden unzureichende Finanzierung, Nichtanwendung des Vorsorge- und des Verursacherprinzips und die extensive Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen der Richtlinie in vielen Mitgliedstaaten angegeben.

Am 12. Januar tritt die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie der EU in Kraft. Sie nimmt vor allem Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele (SDG), enthält aber auch neue Vorschriften in Bezug auf den vorsorglichen Ressourcenschutz oder zur Legionellenprävention.

Im Anschluss an einen «Bürgerdialog zur Zukunft des Wassers» präsentiert die deutsche Regierung im März das Wasserforschungsprogramm Wasser: N (Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit). Zu den Schwerpunkthemen gehören sauberes Wasser, intakte Ökosysteme, urbane Wasserinfrastrukturen, ressourceneffiziente Wasserkreisläufe, Wasserextremereignisse sowie optimier­tes Wassermanagement.

Zum Weltwassertag vom 22. März legt UN-Water einen neuen Weltwasserbericht vor: «Wasser bewerten und wertschätzen». Wasser werde viel zu oft als selbstverständlich angesehen, privatisiert, verschmutzt und verschwendet. Es müsse einen höheren Stellenwert bekommen. Auch die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) publiziert den «State of climate services 2021 water report». Das Fazit: Sowohl Überschwemmungen als auch Trinkwassermangel werden zunehmen; zu wenige Länder seien auf eine drohende Wasserkrise vorbereitet. Die Weltbank beschreibt im September im Groundswell-Bericht II, dass die Niederschlagsvariabilität, bzw. der Wassermangel, rund 10% zur globalen Migration beiträgt.

Die verheerenden Juli-Hochwasser in Deutschland, Belgien und den Niederlanden, namentlich in der Eifel, zeigen, wie solche Ereignisse die politische Agenda prägen: Es werden zahlreiche Vorstösse und Massnahmen ausgelöst, von der Forderung nach verbesserten Prognosemodellen und neuen Abläufen für die Alarmierung über bessere Zusammenarbeit zwischen Meteorologen und Hydrologen bis zu einem Starkregen-Risikomanagement, mehr Schutzbauten oder Bauverboten in Risikozonen. Auch die Aufarbeitung von hochwasserbedingten Gewässerverschmutzungen dauert an.

Die EU-Kommission verabschiedet im Juli einen Aktionsplan für bessere Wasserqualität – insbesondere mit weniger Mikroplastik. Der Plan postuliert eine «Null-Schadstoff-Vision» für 2050 und sieht eine Überarbeitung mehrerer Wassergesetze vor, darunter die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und die Trinkwasserrichtlinie. Zur Stärkung der aquatischen Biodiversität stellt die EU-Kommission zudem im Dezember Empfehlungen auf für die Entfernung von Barrieren bei der Flussrevitalisierung.

Frankreich gibt sich im November einen nationalen Plan für eine nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung. Damit sollen die Regenwasserbewirtschaftung besserin die Raumplanungspolitik integriert und negative Auswirkungen von Regenwasser auf die Wasserqualität verringert werden. Regenwasser soll – insbesondere im Hinblick auf die Anpassung der Städte an den Klimawandel – zu einer nutzbaren Ressource werden.

AUSBLICK

Die Verfahren für neue und zu erneuernde Wasserkraftwerke sollen beschleunigt werden. Konzessions- und Baubewilligungsverfahren werden in einen einzigen Verfahrenszug zusammengelegt. Bis zum 23. Mai 2022 läuft die Vernehmlassung zur entsprechenden Anpassung im Energiegesetz und weiteren Erlassen. Offen ist, ob es – ähnlich wie für die zusätzliche alpine Speicherwasserkraft – auf nationaler Ebene auch einen runden Tisch geben wird zu anderen Wasserkraftausbauten oder ob dies den Kantonen überlassen bleibt.

Weiterhin pendent ist der Grundlagenbericht des Bundesrats zum Postulat Rieder (18.3610): Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement. Er soll noch im ersten Halbjahr 2022 verabschiedet werden. Generell dürfte das Thema der zunehmend längeren Trockenperioden stärker in den Fokus der Politik rücken. Vom Bund vorgesehen ist unter anderem ein Ausbau des Informations- und Warnsystems. Ebenfalls pendent ist der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (Syngenta vs. Bund) in Sachen «Chlorothalonil und dessen Metaboliten – relevant oder nicht?». Zudem wird es zu Diskussionen kommen über die bisher aufgeschobene Erhöhung der Restwassermengen bei neuen Konzessionen.

Vom 22. bis 24. März 2023 findet in New York die zweite Uno-Wasserkonferenz statt. Im Zentrum steht das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (SDG) im Rahmen der Uno-Wasserdekade von 2018 bis 2028. Verschiedene Vorbereitungen laufen bereits, u. a. haben Deutschland und weitere Staaten einen internationalen Wasserdialog («Water Dialogues for Results») initiiert.

Verdankung

Die Autoren bedanken sich bei Mirjam GrĂĽnholz und Reto Schmid. Mirjam GrĂĽnholz hat zu wasserpolitischen Ereignissen in den Kantonen und beim Bundesgericht recherchiert, Reto Schmid von der Vereinigung fĂĽr Umweltrecht hat die Passagen zu den Gerichtsentscheiden begutachtet.

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