Mit dem Ja zum Mantelerlass zur Stromversorgung folgt das Stimmvolk Mitte 2024 der Mehrheit in Bern. Dem weiteren Ausbau der Speicherwasserkraft für mögliche Versorgungsengpässe im Winter wird damit Priorität eingeräumt. Auch in anderen Fragen werden Schutzanliegen gegenüber Nutzungsansprüchen tendenziell weniger hoch gewichtet – unter anderem vor dem Hintergrund der veränderten weltpolitischen Situation. Die Biodiversitätsinitiative wird jedenfalls im Herbst von der Bevölkerung deutlich abgelehnt.
Offensichtlich ist der Konflikt zwischen Schützen und Nutzen beim Thema Pestizide: Negative Auswirkungen auf die Gewässer führen zur Forderung nach Beschränkungen oder dem Verbot von problematischen Substanzen. Solche würden die landwirtschaftliche Produktion zu stark beschneiden, wird auf der Gegenseite argumentiert. Nicht ein generelles Verbot, aber Beschränkungen zeichnen sich beim Einsatz der kaum abbaubaren PFAS ab. Hier führt vor allem der Bericht zur schweizweiten Grundwasserbelastung mit dem kleinsten Molekül der PFAS-Chemikalien, der Trifluoressigsäure TFA, zu Vorstössen auf nationaler und kantonaler Ebene.
Am 9. Juni nimmt das Volk das Stromversorgungsgesetz (Mantelerlass) mit fast 69% Ja-Anteil an. Für die Gewässer relevant ist der neu geschaffene Vorrang für den Bau, beziehungsweise die Erweiterung von 16 Wasserkraftanlagen vor anderen nationalen Interessen. Das Komitee der Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» bricht seine Unterschriftensammlung Ende Juni ab. Das Ja zum Stromgesetz habe dem Vorhaben den Wind aus den Segeln genommen, wird argumentiert.
Die Biodiversitätsinitiative wird am 22. September mit 63% Nein-Anteil abgelehnt. Bundesrat und Parlament haben ein Nein empfohlen. Laut Umweltminister Albert Rösti hätte das Begehren «...eine Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzen massiv erschwert.»
In der Sommersession einigt sich das Parlament über die Legislaturziele 2023–2027. Darin enthalten ist ein Auftrag zur Verabschiedung einer nationalen Strategie Wassermanagement im Rahmen des Zieles «Anpassung an den Klimawandel, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung und von kritischen Infrastrukturen». Am 13. August bezieht sich die nationalrätliche Umweltkommission (UREK-N) auf diesen Auftrag und lehnt die parlamentarische Initiative 23.447 ab, welche dem Bund die Kompetenz einräumen will, Massnahmen zur Wasserknappheit zu treffen. Am 26. September entscheidet auch der Nationalrat, der Initiative keine Folge zu leisten. Sie ist damit vom Tisch.
Nach dem Nationalrat im Februar nimmt am 11. Juni auch der Ständerat die Motion «Die neue Massnahme von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf offener Ackerfläche wieder aufheben» (22.3819) von alt Nationalrat Jean-Pierre Grin (SVP/VD) an. Die Mehrheit der WAK-S findet die Biodiversitätsförderflächen (BFF) «zu umstritten». Damit ist die Schaffung von zusätzlichen Flächen für Biodiversität nach zweimaliger Verschiebung definitiv vom Tisch. Das Parlament macht eine der Massnahmen zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» rückgängig, die als indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative gehandelt wurde.
Die Motion 22.3444 von Martina Munz (SP/SH) für einen Aktionsplan zur «Verminderung und Vermeidung von Mikroplastik in Gewässern» wird vom Nationalrat in der Sommersession abgelehnt.
Mehrere Interpellationen zu PFAS und TFA werden mit den Antworten des Bundesrats erledigt, so 24.3348 «Wie regelt der Bundesrat den Einsatz von PFAS-Pestiziden?» von Balthasar Glättli (GPS/ZH) und 24.3329 «Wie soll die Belastung durch Mikroplastik aus dem Reifenabrieb auf Nationalstrassen verringert werden?» von Christophe Clivaz (GPS/VS). In der Wintersession werden weitere Vorstösse zu PFAS-Grenzwerten und zur Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutz eingereicht. Unter anderem fordert ClaudiaFriedl (SP/SG) mit der Motion 24.4645 im Zusammenhang mit S-Metolachlor einen «transparenten Umgang mit der Trinkwasserqualität».
Christine Badertscher (GPS/BE) will mit ihrer Motion 24.4647 erreichen, dass in der Schweiz verbotene Pflanzenschutzmittel nicht mehr in andere Länder exportiert werden dürfen, wenn sie dort die Umwelt oder die Gesundheit gefährden. Olivier Feller (FDP/VD) reicht am 17. Dezember die Motion 24.4375 «Gezielte Massnahmen gegen die Ungleichbehandlung von Pflanzenschutzmitteln bei der Zulassung in der Schweiz und beim Parallelimport» ein.
Am 20. Dezember reicht Leo Müller (Mitte/LU) die Motion 24.4589 ein, die ein «realistisches Monitoring für den Gewässerschutz» verlangt. Der Vorstoss will festlegen, dass für Pestizide im Gewässer erst dann neue, spezifische Grenzwerte festgelegt werden müssen, wenn die geltenden Grenzwerte in mindestens 20% (heute 10%) der beprobten Gewässer und in vier von fünf Jahren (heute 2 von 5 Jahren) überschritten werden. Das aktuelle Gewässermonitoring sei «allzu fürsorglich», der Landwirtschaft würden Wirkstoffe für den Pflanzenschutz entzogen, begründet Müller. (Der Bundesrat beantragt ende Februar 2025 Annahme; die Debatte im Parlament ist noch nicht abgeschlossen.)
Nach dem Nationalrat empfiehlt am 9. September auch die kleine Kammer ein Nein zur im Februar 2023 eingereichten Umweltverantwortungsinitiative (24.021). Bei Annahme der Initiative müsste die Schweiz ihre durch den inländischen Konsum verursachte Umweltbelastung innerhalb von zehn Jahren so reduzieren, dass die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten eingehalten werden. Das gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung und Biodiversitätsverlust, aber auch bezüglich Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag. (Das Volk verwirft die Vorlage am 9. Februar 2025 mit fast 70% Nein-Anteil.)
Der Ständerat nimmt in der Herbstsession gegen die Empfehlung des Bundesrats die Motion von Werner Salzmann (SVP/BE) an (23.4379), wonach das Gewässerschutzgesetz «an die praktizierte Nutztierhaltung» angepasst werden soll. In einem Landwirtschaftsbetrieb mit erheblichem Nutztierbestand soll es zulässig sein, dass das häusliche Abwasser zusammen mit dem Hofdünger landwirtschaftlich verwertet wird.
Am 5. März stützt der Ständerat den Antrag des Bundesrates zur Motion 23.3498. Damit wird eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die regelt, in welchem Zeitrahmen Wasserkraftwerke mit privaten Wasserrechten die Restwasservorschriften einhalten müssen. Die Forderung, ehehafte Rechte ins Grundbuch aufzunehmen, wurde bereits vom Nationalrat abgelehnt.
Bruno Storni (SP/TI) reicht am 14. März das Postulat 24.3268 «Bessere Nutzung der bestehenden Stauseen» ein. In seinem ablehnenden Antrag vom 8. Mai räumt der Bundesrat ein, dass zwischen Versorgungssicherheit und bezüglich Wirtschaftlichkeit optimiertem Betrieb von Speicherseen Zielkonflikte bestehen können, sieht aber über die schon gesetzlich verankerte Wasserkraftreserve hinaus keinen Anlass zur Intervention.
Der Ständerat erteilt am 10. Juni dem Bundesrat den Auftrag, ein Inventar über alle noch bestehenden historischen Wasserkraftanlagen zu erstellen (Postulat UREK-S 24.3007).
Die Motion 23.3021 der nationalrätlichen Umweltkommission «Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen bei Wasserkraftanlagen sicherstellen» lehnt der Ständerat am 10. Juni ab. Die Urheber wollen dafür sorgen, dass auch bei noch laufenden Konzessionen investiert wird. Dies ist oft wegen wirtschaftlicher Überlegungen und offener Fragen zum Heimfall blockiert, obwohl mehr Strom produziert werden könnte.
Am 10. Juni reicht Roger Golay (MCG/GE) die Motion «Die Winterstromproduktion zuerst ausbauen» (24.3547) ein. Die Kantone sollen mit allen möglichen Mitteln zum Bau von Wasserkraftanlagen bewegt werden. Der Bundesrat beantragt im August, den Vorstoss abzulehnen, da schon viele Massnahmen ergriffen worden seien.
Am 11. Juni wird der parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien und wirtschaftliche Entwicklung höher gewichten als Behördeninventare ohne demokratische Legitimation» (21.487) von Werner Salzmann (SVP/BE) keine Folge geleistet. Der Initiant stört sich daran, dass z. B. Moore oder Auen von nationaler Bedeutung nicht abschliessend durch das Parlament festgelegt werden.
In der Wintersession diskutiert der Ständerat über eine erneute Änderung des Energiegesetzes, mit welcher die Verfahren für neue Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen beschleunigt werden sollen (23.051). Unter anderem geht es um finanzielle Rückstellungen, die Beschränkung der Beschwerdemöglichkeiten legitimierter Verbände und um die Frage, ob Projektanten ihre Pflicht, für Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zu sorgen, künftig durch Zahlungen an die Kantone erfüllen können. Die Differenzen zwischen National- und Ständerat sind noch nicht bereinigt. Eine Standesinitiative des Kantons Wallis (22.312) mit ähnlichen Zielen hat das Parlament verworfen.
Am 20. Dezember reicht Benjamin Roduit (EVP/VS) die parlamentarische Initiative «Jede Kilowattstunde erneuerbare Energie zählt» (24.476) ein. Sie verlangt, dass kleine Wasserkraftwerke gleich behandelt werden, wie grosse. Damit werden die Inhalte der nicht zustande gekommenen Volksinitiative «Jede einheimische und erneuerbare Kilowattstunde zählt!» der Kleinwasserkraftwerkbetreiber aufgenommen.
Ein Postulat von Bruno Storni (SP/TI), «Effiziente Nutzung des Trinkwassers und daher Einsatz von energieeffizienten Anlagen und Geräten» (22.3441) lehnt der Nationalrat in der Sommersession ab. Das Potenzial sei bekannt und werde schon gut genutzt, begründet der Bundesrat seine Ablehnung; Energieverbrauchsvorgaben, zum Beispiel für Geschirrspüler, seien in der Energieeffizienzverordnung geregelt und würden laufend überprüft.
Brenda Tuosto (PS/VD) reicht am 18. Dezember die Motion 24.4408 «Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser. Eine Notwendigkeit, um der Häufung von Wasserstress-Episoden entgegenzutreten» ein. (Der Bundesrat lehnt die Motion am 26. Februar 2025 ab und verweist auf die in Arbeit stehende Wassermanagement-Strategie.)
Der Nationalrat weist am 19. September das überarbeitete Geoinformationsgesetz 23.060 an den Bundesrat zurück. Es hätte die Inhaberinnen und Inhaber geologischer Daten dazu verpflichtet, ihre Daten auf Ersuchen des Bundes oder der Kantone den Behörden zur Verfügung zu stellen, sofern diese Daten für die Erfüllung der Kantons- und Bundesaufgaben erforderlich sind. Das betrifft u. a. auch die Nutzung von tiefem Grundwasser zur Wärmespeicherung.
Hasan Candan (SP/LU) reicht in der Wintersession die Interpellation 24.4555 ein, wonach die Biodiversität auch im Grundwasser erfasst und geschützt werden soll. Das Anliegen geht auf eine Eawag-Studie zurück, die einen Zusammenhang zwischen der Landnutzung und der Vielfalt im Grundwasser belegt. (Am 26. Februar 2025 sagt der Bundesrat zu, ein Monitoring im Rahmen des NAQUA-Programms zu prüfen.)
Der Nationalrat stimmt am 23. September den vom Bundesrat vorgelegten Verpflichtungskrediten im Umweltbereich (23.081) zu: 481 Mio. Franken für den Hochwasserschutz, 146 Mio. für die Revitalisierung, 450 Mio. für die Abwasserreinigungsanlagen und 8 Mio. für die Restwassersanierung. Die Anträge auf Erhöhung der Mittel für die Revitalisierung von Gewässern wurden im Nationalrat, wie bereits im Ständerat, deutlich abgelehnt. Gegenüber dem Finanzplan bedeutet das eine Kürzung im Bereich Revitalisierungen und Naturschutz von rund 275 Mio. Franken.
In der Wintersession stimmen beide Kammern drei Erlassen (Staatsvertrag mit Österreich, Verpflichtungskredit, Alpenrheingesetz) für Ausbauten am Alpenrhein zwischen der Illmündung und dem Bodensee zu. Damit sollen der Hochwasserschutz im Rheintal entlang der Grenze zu Österreich verbessert und ökologische Aufwertungen realisiert werden (24.044). Die Kosten auf Schweizer Seite belaufen sich auf gut eine Milliarde Franken, verteilt über einen Zeitraum von fast 30 Jahren. 80 Prozent davon trägt der Bund, 20 Prozent der Kanton St. Gallen (s. dazu auch Projekt Rhesi).
Ständerätin Céline Vara (GPS/NE) reicht am 9. Dezember die Motion 24.4317 ein, die mit einem «Aktionsplan Fische» lebendige Gewässer verlangt. Unter anderem soll der Bund die Einrichtung von nationalen Schutzgebieten für Fische und Krebse in Flüssen und Seen prüfen. (Die Motion wird in der Frühlingssession 2025 angenommen.)
Am 8. Mai präsentiert der Bundesrat einen Zwischenbericht zum Aktionsplan Pflanzenschutz mit einer aus seiner Sicht positiven Bilanz. Das Ziel einer Halbierung der Risiken für aquatische Organismen sei bis 2027 erreichbar, schwieriger sei die Halbierung der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Fliessgewässerstrecken.
Ende Mai passt der Bundesrat vier Verordnungen aus dem Umweltbereich an, unter anderem die Gewässerschutzverordnung: Dazu zählt eine Verlängerung der Übergangsregelung um vier Jahre bei den Programmvereinbarungen für Revitalisierungen.
Der Bundesrat beantwortet am 20. und 27. November diverse Anfragen zu PFAS. Sie werden eingereicht, nachdem namentlich im Kanton St. Gallen hohe Werte in Böden und im Fleisch von Weidevieh gemessen wurden: Interpellation 24.4142 von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) «Werden die Mengen an PFAS, die durch Pestizide in die Umwelt geraten, systematisch unterschätzt? Schaffen wir Ordnung im Zahlensalat!»; Interpellation 24.4211 von Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) «Grundlagen für eine zielgerichtete Regulierung bezüglich PFAS»; Interpellation 24.4197 von Brigitte Crottaz (SP/VD) «Weit verbreitete Bioakkumulation von PFAS erfordert die Anwendung des Vorsorgeprinzips und die Einrichtung eines Systems zum Human Biomonitoring»; Interpellation 24.4137 von FlorenceBrenzikofer (Grüne/BL) «PFAS. Handelt der Bund?»; Interpellation 24.3915 von Martina Munz (SP/SH) «Trifluoracetat TFA ist reproduktionstoxisch, es verursacht Missbildung bei Kaninchen. Wird TFA in der Schweiz in Pflanzenschutzmitteln verboten?».
Am 6. Dezember eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu diversen umweltrelevanten Erlassen; u. a. soll die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) angepasst werden. Die Regelungen der EU zu per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) und zu Mikroplastik sollen dabei übernommen werden. In der Abfallverordnung (VVEA) wird die Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm sowie aus Tier- und Knochenmehl präzisiert. So soll der Phosphor aus Klärschlamm ab 2026 teilweise, jener aus Tier- und Knochenmehl weiter vollständig rückgewonnen werden.
Ebenfalls am 6. Dezember stellt der Bundesrat seinen Bericht «Analyse des Wasserkraftpotenzials der Gletscherschmelze» vor, dies in Erfüllung von Postulat 21.3974 der nationalrätlichen Umweltkommission. Der Bericht lotet ein theoretisches Potenzial von zusätzlich 1470 GWh/a Stromproduktion in periglazialen Bereichen aus; bei der steuerbaren Winterproduktion sind es 2430 GWh/a, da in neuen Becken auch bereits heute turbiniertes Wasser neu gespeichert werden könnte. Allerdings würde nur ein sehr kleiner Teil der Anlagen (20 GWh) keine schützenswerten Auengebiete betreffen. Konflikte wären bei einer Nutzung programmiert, auch weil ein Teil des Potenzials in Gebieten liegt, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) aufgeführt sind, oder zu den Unesco-Welterbestätten gehören. Eine Interessenabwägung könne daher nur für konkrete Projekte erfolgen, hält der Bericht fest.
Die eidgenössische Finanzkontrolle EFK präsentiert im August ihren Bericht zum Umgang des Bundes mit problematischen (giftigen) Stoffen. Fazit: Das Verursacherprinzip wird zu wenig konsequent angewendet. Für Sanierungen zahlt fast immer die öffentliche Hand. Bessere Monitoringstrukturen für Wasser, Boden und Luft sind auch aus volkswirtschaftlicher Sicht nötig.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU stellt im September den Bericht zum Stand (2022) der «Sanierung Wasserkraft» vor. Von rund 1000 gemeldeten Projekten sind erst 10% umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Die Begründung im Bericht: «Die Planung der Massnahmen sowie der Wissens- und Kompetenzaufbau nahmen bis 2022 viel Zeit in Anspruch. Ebenfalls mussten für Fragestellungen in allen drei Sanierungsbereichen, zu denen bisher keine etablierten Lösungen existiert hatten, neue Methoden und Ansätze entwickelt werden.»
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Bereits am 19. Dezember 2023 weist das Bundesgericht im Urteil 1C_497/2021 eine Beschwerde gegen die Ausscheidung einer Grundwasserschutzzone in Gossau SG ab. Die Beschwerdeführer, Bewirtschafter von betroffenen Parzellen, hatten die Einschränkung als unzumutbar bezeichnet und einen Ersatz von Fruchtfolgeflächenland verlangt. Das sei nicht nötig, sagt das oberste Gericht. Das verfügte Ackerbauverbot würde die Qualität der Fläche eher fördern, nicht beeinträchtigen.
Am 20. März hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil B-3340/2020 eine Beschwerde des Agrochemiekonzerns Syngenta grösstenteils abgewiesen. Der Bund darf eine neue Weisung an die Kantone erlassen zu Massnahmen gegen möglicherweise krebserregende Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil.
Nachdem das Kantonsgericht eine Beschwerde des Bundesamts für Umwelt BAFU gutgeheissen hat, legt der Luzerner Regierungsrat im Mai in der Gemeinde Wauwil die Gewässerräume fest. Die Gemeinde wollte – mit Zustimmung des Kantons – teilweise darauf verzichten.
Sowohl das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau als auch das Bundesgericht haben sich mit dem Um-, respektive Neubau des Kraftwerks Aarau an der Grenze Aargau-Solothurn beschäftigt. Am 8. Oktober 2024 hat das Verwaltungsgericht im Entscheid WBE.2023.287 einen Regierungsratsentscheid aufgehoben, die Beschwerde ansonsten aber abgewiesen. Am 8. Januar 2025 hat dann das Bundesgericht im Urteil 1C_663/2023 einen Verwaltungsgerichtsentscheid des Kantons Solothurn zum selben Projekt aufgehoben. Bei beiden Entscheiden ging es einerseits um die Koordination bei kantonsübergreifenden Projekten, andererseits um das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS.
Mehrere Kantone sind daran, eine Wasserstrategie zu erarbeiten, so Basel-Landschaft oder Luzern, wo damit u. a. auch eine Motion zum Thema Bewässerung in der Landwirtschaft aufgenommen wird. Im Kanton Bern startet im März bereits die Überarbeitung der bestehenden Strategie von 2010. Neu sollen alle für das Wasser relevanten Themen darin abgebildet sein, nicht nur die Aufgabenbereiche des Amtes für Wasser und Abfall. In Luzern nimmt der Kantonsrat im Dezember das Massnahmenprogramm «Zum Schutz vor Naturgefahren und die Revitalisierung der Gewässer» für den Zeitraum 2025–2028 an. Die Regierung im Kanton Schwyz integriert im Februar die Wasserplanung in ihre «Energie- und Klimaplanung 2023+». Der Regierungsrat von Basel-Stadt startet Ende März die Vernehmlassung zum neuen Richtplan, der nun auch Aussagen zum Thema Schwammstadt macht, insbesondere zum Umgang mit Hitze und Regenwasser im städtischen Raum. Graubünden sieht bei «wassergebundenen Lebensräumen grosse ökologische Defizite» und integriert daher Massnahmen.
Im Kanton Fribourg lehnen der Staatsrat und der Grosse Rat im Juni die Initiative zum Schutz des Lac de Gruyere ohne Gegenvorschlag ab. Im Kanton Aargau zieht das Komitee seine Gewässer-Initiative Ende September zurück, nachdem der Kantonsrat einem indirekten Gegenvorschlag der Regierung zugestimmt hat. Realisiert werden sollen in den kommenden 20 Jahren u. a. Schwammstadtprojekte, aber auch Feuchtgebiete im Wald und im Landwirtschaftsgebiet. In Uri lehnt das Stimmvolk die Initiative «Isleten für Alle» am 24. November mit gut 66% Nein-Anteil ab. Ziel des Begehrens war die Verhinderung eines Tourismusprojektes mit Bootshafen und Hotels auf dem Delta des Isletenbachs am Vierwaldstättersee.
Das im Oktober vorgestellte Gesamtkonzept «Naturförderung» Obwalden beinhaltet Massnahmen zur Förderung von Arten, zur Verbesserung der Qualität von bestehenden Biotopen, zur Bekämpfung von Neophyten und zur Aufklärung der Bevölkerung. Im Winter 2024/25 werden bereits erste Massnahmen umgesetzt wie etwas die Ausbaggerung von Amphibienlaichgewässern am Wichelsee; rund 40 Massnahmen bis 2040.
Das Hochwasserschutzprojekt an der Sihl im Kanton Zürich kommt voran. Im November wird der Entlastungsstollen zum Zürichsee durchstochen. Im Kantonsrat wird derweil moniert, dass der Sihlsee nach Regenfällen zu stark abgesenkt werde, was flussabwärts und im Limmattal zu Überschwemmungen führe. Der Regierungsrat muss einräumen, dass die automatische, vorsorgliche Absenkung des Sihlsees noch nicht optimal funktioniere. Im Bereich Sihlwald soll die Sihl ausserdem für gut 14 Mio. Franken ökologisch aufgewertet werden. Dies teilweise als Ersatzmassnahme im Rahmen der neuen Konzession für das Sihlseee-Kraftwerk der SBB.
Der Kanton Bern legt den Plan für einen verstärkten Hochwasserschutz an der Hasliaare zwischen Aareschlucht und Brienzersee auf. Fischerei- und Umweltverbände kritisieren, die Chancen für echte ökologische Aufwertungen am Fluss und beim Delta im Brienzersee würden nicht genutzt. Luzern lässt erst 2020 im Rahmen einer sanften Revitalisierung an der Sure erstellte Aufschüttungen wieder entfernen. Sie werden für einen Rückstau und zu hohe Pegel im Sempachersee verantwortlich gemacht. Das bereits bewilligte weitere Projekt für rund 6 Mio. Franken wird überprüft. Am Lauerzersee (Kanton Schwyz) soll hingegen eine Aufweitung des Ausflusses zu hohe Seepegel vermeiden. Eine künstliche Regulierung des Sees und einen Entlastungsstollen hat der Regierungsrat aus Kostengründen und Gründen des Naturschutzes verworfen.
St. Gallen publiziert den Mitwirkungsbericht zum Grossprojekt Rhesi am Alpenrhein. Einwendungen betreffen u. a. den Landbedarf für Aufweitungen und Auswirkungen auf das Grund- und Trinkwasser. Auch in Wattwil sind die Sorgen um den Verlust von Kulturland wegen Gerinneaufweitungen an der Thur gross. Zudem gibt es Bedenken zum künftigen Unterhaltsaufwand. Damit die Kosten von über 110 Mio. Franken für das Projekt für die Gemeinde tragbar werden, plant die Regierung ein temporäres Gesetz mit einem neuen Kostenteiler mit Kanton und Bund.
Weil im Linthkanal zwischen Walen- und Zürichsee kaum mehr Äschen und Forellen schwimmen, verhängt die Fischereikommission für einen Teil des Kanals ein dreijähriges Fischereiverbot. Lebens- und Fortpflanzungsräume der Fische sollen besser geschützt werden, und auf dem ganzen Kanal sind keine Motorboote mehr zugelassen. Der Linthkanal gibt auch oberhalb des Walensees, im Kanton Glarus zu reden: Dort hat ein Erdrutsch Teile einer Deponie mit Asbest erfasst. Nun wird im Landrat um die Sanierung und die Kosten dafür gerungen.
Luzern und Basel kennen nicht nur den Begriff der Schwammstadt, sondern sprechen auch vom «Schwammland»: Im Projekt Slow Water geht es darum, Regenwasser vermehrt in Böden zu speichern und dessen Abfluss zu verlangsamen. Dabei werden mit Landwirtschaftsbetrieben und Gemeinden, Methoden, wie bauliche Massnahmen und Änderungen an der Bewirtschaftung von Flächen, getestet.
Graubünden stellt im November eine Analyse der Hochwasserereignisse im Misox vom 30. Juni vor. Es zeigt sich, dass die Gefahrenkarten vielerorts überarbeitet werden müssen. So wurden insbesondere das Geschiebepotenzial unterschätzt. Die neuen Karten werden auch Einfluss auf die zukünftige Dimensionierung von Hochwasserschutzmassnahmen haben. Für die Autobahn bei Nufenen/Medels plant der Kanton einen verbesserten Hochwasserschutz kombiniert mit einer Revitalisierung des Hinterrheins mit Kosten von rund 8 Mio. Franken. Auch das Tessin reagiert auf das Unwetter: Im September zieht der Führungsstab Bilanz über die Massnahmen und den Armeeeinsatz im Maggiatal und im Oktober bewilligt die Regierung gut 12 Mio. Franken für Massnahmen an den Flüssen – vor allem im Bereich Ceneri.
Die Waadt hat 194 Kilometer Seeufer untersucht und 28 Kilometer identifiziert, die mit hoher Priorität ökologisch aufgewertet werden sollen. Für ein 250 m langes Pilotprojekt bei St. Sulpice/Lausanne hat der Kanton rund 800 000 Franken bewilligt.
Im Wallis wird das Generationenprojekt der dritten Rhonekorrektion für total rund 3,6 Mrd. Franken nach einem Entscheid des Staatsrates gestoppt, bzw. grundlegend revidiert. Die Herausforderungen und Bedürfnisse hätten sich seit dem Start vor über 20 Jahren stark verändert – Eine Analyse spricht von «überhöhten Sicherheitszielen». Der Entscheid löst mehrere Anfragen im Parlament in Bern aus, etwa nach den bereits ausbezahlten oder bewilligten Subventionen; 24.7326, 24.7341, 24.7344, 24.7350. Bundesrat Albert Rösti will abwarten, was der Kanton exakt ändern will. Wenn die Ziele des Projekts nicht mehr erreicht werden, könne der Bund Subventionen zurückfordern, sagt er vor dem Parlament. Widerstand gegen das Projekt kommt vor allem von Landwirten, welche für lokale Flussraumaufweitungen Land abgeben müssten. Dem widerspricht die Kommission für Hochwasserschutz, Wasserbau und Gewässerpflege des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (KOHS) vehement: Die kommunizierten Sachverhalte und Schlussfolgerungen seien fachlich unvollständig, nicht differenziert und führten die Öffentlichkeit in die Irre. Nach den Hochwasserereignissen kommt es am 16. Oktober zu einer Sondersession im Kantonsrat mit fast 50 Vorstössen. Ohne eine einzige Gegenstimme wird eine Parlamentarische Untersuchungskommission verlangt, welche das Debakel um nie umgesetzte «prioritäre Massnahmen» (vor allem im Bereich Siders und Chippis) untersuchen soll.
Gegen die Seegrundsanierung vor dem ehemaligen Industrieareal in Uetikon Zürich wird ein Einspruch vom Baurekursgericht teilweise gutgeheissen. Grund ist eine Projektänderung, die vorsieht das betroffene Gebiet zu überschütten, anstatt die belasteten Sedimente vollständig abzutragen. Die Überschüttung beurteilt das Gericht grundsätzlich als zulässige Methode. Doch die Abklärung zur Schadstoffverteilung wird als unzureichend befunden.
Eine schweizweite Studie der Eawag fördert ans Licht, dass auch Naturschutzgebiete nicht vor Pestizideinträgen verschont sind. Das löst in einigen Kantonen Reaktionen aus, so im März ein Postulat im Zürcher Kantonsrat, das von der Regierung nähere, lokal und regional differenziertere Untersuchungen verlangt. Da sowohl für die Zulassung von Pestiziden als auch für Einschränkungen bei deren Verwendung der Bund zuständig sei, lehnt der Regierungsrat den im Kantonsrat noch hängigen Vorstoss ab.
Die Ende Juni präsentierten Resultate des kantonal bernischen Pflanzenschutzprojekts zeigen eine deutliche Abnahme von Gewässerbelastungen durch Pestizide. Erfolgreich ist vor allem die Sanierung von Waschplätzen für Spritzgeräte. Werden allerdings alle Wirkstoffe einheitlich anhand von stoffspezifischen chronischen Qualitätskriterien (CQK) beurteilt, zeigt sich, dass die Anzahl Überschreitungen immer noch zu hoch und für Gewässerorganismen ein Risiko ist.
Medienberichte sowie eine in der EU geplante Verschärfung von Grenzwerten für die kaum abbaubaren Schadstoffe aus der Gruppe der PFAS sowie eine vom Bund im November vorgestellte nationale Untersuchung zu TFA im Grundwasser führen in zahlreichen Kantonen zu politischen Vorstössen und vertieften Untersuchungen. Einige Kantone, wie Uri oder Appenzell geben, zumindest was das Trinkwasser betrifft, Entwarnung. Andernorts zeichnen sich gravierendere Probleme ab: St. Gallen stellt im Fleisch von einigen Kühen und Rindern von Betrieben mit belasteten Flächen wie auch im Boden und im Quellwasser dieser Flächen erhöhte oder zu hohe PFAS-Werte fest. Als Ursache wird Klärschlamm, welcher zum Düngen der Flächen benutzt wurde, vermutet. Die PFAS-Beprobung wird ausgeweitet und die Regierung fordert einen nationalen Aktionsplan. Auch Genf bewilligt einen Kredit (4 Mio. Franken) zur Erstellung eines kantonalen PFAS-Katasters. In Zug übersteigern einzelne Fische aus dem Zugersee die Höchstwerte. Basel empfiehlt Ende September Freizeitanglern, maximal einmal pro Monat selbst gefangenen Fisch aus Gewässern beider Basel zu essen.
Die Bündner Regierung genehmigt Ende August ein Projekt der Engadiner Kraftwerke zur Sanierung des PCB-belasteten Spöls. 2016 kam es bei Sanierungsarbeiten zu einem Austritt von PCB in der Stauanlage Punt dal Gall. Die belasteten Sedimente sollen nun ausgehoben, aufbereitet und wieder in den Spöl zurückgeführt werden.
Der Kanton Wallis bekommt vom Bundesrat die Genehmigung für den Teil des Richtplans, der vorsieht die Wasserkraftproduktion vor allem im Winter weiter zu steigern. Im Plan enthalten sind acht Stauseen, übereinstimmend mit der Liste im Anhang zum Stromversorgungsgesetz auf nationaler Ebene. Neun weitere Projekte möchte das Wallis auch aufnehmen. Umweltverbände kritisieren, dass nur Nutzungen, aber kein Schutz geplant sei. Der Kanton Fribourg will das Projekt eines Stollens zwischen dem Stausee Schiffenen und dem Murtensee weiterverfolgen. Damit sollen die künstlichen Abflussschwankungen in der Saane aufgefangen und zusätzlich rund 100 GWh Energie produziert werden. Nun sollen die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.
In Graubünden muss sich die Regierung mit mehreren Fragen zu seiner Wasserkraftstrategie befassen. Diese setzt darauf, bestehende Kraftwerke bei Ablauf der Konzession zu übernehmen (Heimfall). Dass dies ein Weg mit Hürden ist, zeigt sich am Beispiel des EWZ-Werks Marmorera, wo eine Erhöhung der Staumauer geplant ist, die aber ihrerseits den Neubau der Julierstrasse zur Folge hätte. An der Calancasca bei Buseno im Calancatal bewilligt die Bündner Regierung eine Konzession für eine neue Nutzung, obwohl der Fluss auf der entsprechenden Strecke bereits nur Restwasser führt, weil ein grosser Teil des Wassers 10km flussaufwärts von den Misoxer Kraftwerken abgeleitet wird.
Im Kanton Uri soll im Zusammenhang mit den Plänen, die Staumauer des Göscheneralpstausees um 15 m zu erhöhen, die Definition des Begriffs «wesentliche Konzessionsänderung» neu festgelegt werden. Die entsprechende Änderung der Gewässernutzungsverordnung geht im Juli in Vernehmlassung. So muss das Werk mit dem vergrösserten See nicht neu konzessioniert, sondern kann mit einer Konzessionsergänzung und ohne neue Festlegung der Restwassermengen betrieben werden. Uri und Tessin erzielen anfangs November nach jahrelangem Ringen eine Einigung über den Weiterbetrieb des Kraftwerks Lucendro, das sowohl Wasser der Reuss als auch des Ticinos braucht. Es wird zu 50% unter den Kantonen aufgeteilt. Uri bezieht jedoch mehr Strom.
Laut einer Studie des Amt für Umwelt und Energie vom November ist die Wasserkraft im Kanton Schwyz bereits sehr gut ausgebaut. Bisher noch ungenutzte Standorte würden nur ungefähr 7% des Strombedarfes decken.
Nachdem sowohl angrenzende Bundesländer als auch Kantone mitgeteilt haben mehr Wasser aus dem Bodensee zu beziehen, wird im Kantonsrat Schaffhausen nachgefragt, welche Effekte dies für den See und den Rhein mit sich bringe. In seiner Antwort vom Juni beschwichtigt der Regierungsrat und schreibt, dass dies nur minimale Auswirkungen auf den Pegel des Sees habe. Ein Faktenblatt der IGKB (Int. Gewässerschutzkommission für den Bodensee) vom Oktober fasst die Sachlage ähnlich zusammen.
Für einmal nicht um Wasserkraft, aber um Konzessionen für Bauten und Anlagen auf dem Zürichsee geht es in einer Anfrage im Kantonsrat Zürich im November. (Die Antwort des Regierungsrats vom März 2025 ist eine präzise Auslegeordnung zum Thema Konzessionsablauf und Umgang mit Ersatzmassnahmen.) Und im Kanton Waadt lancieren die Grünen eine Motion, womit sie die Grundlage schaffen wollen, dass – ähnlich wie schon beim Strom oder den Heizkosten – auch der Wasserverbrauch in Mietwohnungen individuell, also pro Wohnung, abgerechnet werden soll. Sie versprechen sich davon Einsparungen im Wasser- und Energieverbrauch.
Mehrere Kantone führen neue Regeln zur Bootsreinigung oder gar Verbote ein für das Einwassern von Schiffen, um das Verschleppen von invasiven Arten zu vermeiden, so auch der Kanton Zürich, nachdem die Quaggamuschel auch im Zürichsee gefunden wurde. Die zentralschweizer Kantone und Bern erweitern ihre Schiffreinigungspflicht ab Anfang August 2024 um eine Melde- und Bewilligungspflicht. Im Kanton Schwyz bedroht der Japankäfer das Naturschutzgebiet am Lauerzersee. Zur Bekämpfung werden Fadenwürmer eingesetzt,
Mehrere Kantone (z. B. AG, LU, FR, BE) befassen sich mit der Frage des Besatzes. An den Jurarandseen zieht die Interkantonale Kommission für die Fischerei im Juni eine Bilanz der Situation der Fischerei und diskutiert Massnahmen zum Erhalt der Bestände. Die Fangerträge sind gegenüber 2016–2017 um mehr als die Hälfte zurückgegangen. 2023 wurden im Neuenburgersee über acht Millionen Fische ausgesetzt. In der neuen Fischzucht in Estavayer wird ein Versuch gestartet. Fischer sollen bis 2027 finanziell unterstützt, und der Schutz des Kormorans soll gelockert werden. In Zug bewilligt der Kantonsrat im Juli die Grundlagen zur künstlichen Belüftung des überdüngten Zugersees. Im September stellen die drei Anrainerkantone Schwyz, Zug und Luzern das gut 11 Millionen Franken kostende Projekt vor. Es soll schon 2026 starten.
Der Zürcher Kantonsrat lehnt im August eine grosse, schwimmende Solaranlage auf dem Zürichsee – einen Vorstoss aus der EVP – deutlich ab. Im Kanton Aargau sorgt das grossflächige Ausbringen von Gülle rund um den Hallwilersee im Herbst für Zündstoff. Nun verlangt auch der Bund mehr Schutz, sprich: verbindliche Pufferzonen für die betroffenen Flachmoore.
Der EU Umweltministerrat verabschiedet am 17. Juni das umstrittene Renaturierungsgesetz. Demnach sollen in der EU Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt sowie mehr Bäume gepflanzt werden, bis 2030 auf mindestens 20% der Land- und Meeresflächen, bis 2050 in allen Ökosystemen, die einer Wiederherstellung bedürfen. Zentrale Punkte betreffen die Wiedervernässung entwässerter Moore sowie die Überführung von mindestens 25 000 Flusskilometern in einen natürlichen, frei fliessenden Zustand bis 2030. Die knappe Mehrheit kam durch einen Kurswechsel Österreichs zustande.
Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) stellt Ende Juli den Bericht zur Entwicklung der Abflüsse des Rheins unter dem Einfluss des Klimawandels vor: Häufigkeit und Intensität der hydrologischen Extreme werden weiter und schneller als bisher angenommen zunehmen. Es bestehe ein dringender Bedarf für Anpassungsmassnahmen.
Die EU-Kommission fordert im August Österreich, die Niederlande und Slowenien zur Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie auf. Es geht v. a. um die Erteilung von unbefristeten Genehmigungen zur Wasserentnahme. An Belgien und Frankreich gehen Rügen wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie, an Griechenland wegen der Abwasserrichtlinie.
Die Europäische Umweltagentur (EUA) stellt am 15. Oktober ihre Bewertung der Gewässer Europas vor. Sie hält fest: Verschmutzung, Klimawandel und Übernutzung bedrohen die Resilienz der Wasserversorgung in Europa. Im Rahmen der EU-Vorschriften können die Ziele zur Verbesserung des Gewässerzustandes voraussichtlich nicht erreicht werden.
Die 10. Tagung der Vertragsparteien der Wasserkonvention (MOP10) fand vom 23. bis 25. Oktober 2024 in Ljubljana statt. Sie wurde von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) ausgerichtet. Hauptziel der Konvention ist die Sicherstellung einer ökologisch nachhaltigen Nutzung von grenzüberschreitenden Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen. Die Schweiz forderte u. a. die Integration des Grundwassers ins Einzugsgebietsmanagement.
Der EU-Ministerrat verabschiedet am 5. November die neue Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL). Neu wird die Grenze für eine kommunale ARA schon bei 1000 Einwohnergleichwerten (statt bisher 2000) gesetzt, und bis 2029 müssen alle ARA mit über 150 000 EW-Gleichwerten eine Stufe zur Entfernung von Stickstoff und Phosphor haben, ab 2045 auch zur Entfernung von Mikroverunreinigungen. Neu eingeführt wird auch die Pflicht für grössere ARA, Energie zu nutzen, die auf der eigenen Anlage anfällt. Die Pharmabranche klagt gegen die Herstellerverantwortung, über welche der Ausbau der ARA finanziert werden soll.
Die UN-Wirtschaftskommission unterstützt Ende November die Erklärung über Wasser für den Klimaschutz. Die Initiative der COP29-Präsidentschaft will zusammen mit dem «Baku-Dialog über Wasser für den Klimaschutz» die Verbindung zwischen Wasser und Klimawandel intensivieren. Die Erklärung wird bereits von 70 Ländern, darunter auch die Schweiz, und weiteren Organisationen unterstützt.
Im Bereich der Wasserkraftnutzung stehen in Bern die Fortsetzung der Debatte zum Beschleunigungserlass (23.051) sowie diverse Vorstösse zur Stärkung der Winterstromproduktion aus Wasserkraft (24.3547) an. Im zweiten Halbjahr wird der Bericht zum Restwasser (23.3007) erwartet. Im Bereich Wasser und Landwirtschaft sind Vorstösse zur Stärkung der Bewässerung (23.3917) und zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln pendent, darunter die Parlamentarische Initiative 22.441 von Philipp Bregy (Mitte/VS). Sie will, dass Zulassungen aus der EU in der Schweiz ungeprüft übernommen werden und macht Wasserversorgern Kopfzerbrechen. Auch der 2023 eingeführte Mechanismus, dass Wirkstoffe überprüft werden müssen, wenn sie Grenzwerte in den Gewässern wiederholt und verbreitet überschreiten, wird in Frage gestellt. Ins Parlament kommen werden sodann zwei Motionen (22.3873 und 22.3874) zum planerischen Grundwasserschutz aus der Geschäftsprüfungskommission GPK.
Im Zusammenhang mit den Hochwassern und Murgängen im Tessin, Südbünden und im Wallis stehen generell vermehrt Debatten an um Ausbau und Grenzen des Hochwasserschutzes, bzw. des Risikomanagements.
Für die EU will Jessika Roswall, EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserversorgung und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, bis Ende 2025 eine umfassende Wasserresilienzstrategie vorlegen.
Die Autoren bedanken sich bei Clemens Kemmerich und Reto Schmid. Clemens Kemmerich hat zu wasserpolitischen Ereignissen in den Kantonen recherchiert, und Reto Schmid von der Vereinigung fĂĽr Umweltrecht VUR hat RĂĽckmeldungen zu den Gerichtsentscheiden gemacht.
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