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Fachartikel
03. Juli 2026

Wasserpolitik

Rückblick aufs Jahr 2025

Hydrologisch ist 2025 geprägt von grosser Trockenheit im ersten Halbjahr, geringen Schneereserven und einem überdurchschnittlich warmen Jahresverlauf. Die Wärme ist mitverantwortlich für die Katastrophe vom 28. Mai, als das Dorf Blatten im Lötschental unter Eis, Fels und Schutt begraben wird. Politisch löst dies in Bern eine ausserordentliche Parlamentssession und über 20 Vorstösse aus, im Zentrum stehen die Soforthilfe, aber auch eine Neubeurteilung von Naturgefahren. In Bezug auf den weiteren Ausbau der Wasserkraft verabschiedet das Parlament den «Beschleunigungserlass». Beim Thema Wasserqualität dominieren Fragen zur Festlegung von Grenzwerten für PFAS sowie rund um Zulassung und Monitoring bei Pestiziden.
Andri Bryner, Manuel Fischer, Stefan Vollenweider, 

Nach 2024 stehen auch 2025 zwei wasser- und gewässerrelevante Themen im Fokus der Debatten auf Bundesebene: der weitere und möglichst beschleunigte Ausbau der Wasserkraft im Rahmen der Energiewende und die Belastung der Gewässer mit Pflanzenschutzmitteln und PFAS. In beiden Bereichen treten Zielkonflikte zutage, die schwer lösbar sind. Zusätzlich kommt 2025 verstärkt und bezüglich beider Themen zum Ausdruck, dass die Mittel, um Belastungen zu reduzieren oder frühere Schäden zu reparieren, begrenzt sind. Im Fall der Sanierung von ökologischen Folgen der Wasserkraft teilt der Bund den Kantonen offiziell mit, dass weder die gesetzliche Frist (2030) noch das Geld ausreichen wird, um die Ziele zu erreichen. Entsprechend stehen auf der politischen Bühne neue Ziele und verlängerte Fristen zur Diskussion. Im Fall der Pflanzenschutzmittel und PFAS werden neu auch das Gewässermonitoring und die von der Gewässerbelastung abhängige Überprüfung von Stoffzulassungen infrage gestellt.

Initiativen

Am 9. Februar lehnt das Stimmvolk die Umweltverantwortungs-Initiative mit fast 70% Nein-Stimmen ab. Das Begehren hätte auch Massnahmen im Bereich von Wasserverbrauch, Stickstoff- und Phosphoremissionen sowie Biodiversitätsschutz eingeschlossen.

Der Bundesrat empfiehlt am 13. August die Ablehnung der «Ernährungs-Initiative» – ohne Gegenvorschlag. Diese fordert neben sauberem Trinkwasser die Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion und mehr pflanzliche Lebensmittel. Die Regierung hält die Ziele innerhalb der angestrebten Fristen für nicht realistisch. Am 17. Dezember lehnt auch der Nationalrat das Begehren ohne Gegenvorschlag ab. Es kommt voraussichtlich im November 2026 vors Volk.

Parlament

In der Herbstsession behandelt der Ständerat erstmals das Entlastungspaket 27. Unter den 57 Sparmassnahmen des Bundesrats sind auch solche, die den Bereich Umwelt/Gewässer betreffen (Verbundaufgaben), so die Kürzung der Mittel für Revitalisierungen, beim Hochwasserschutz oder für Natur und Landschaft. Das Paket kommt in die Frühlingssession 2026 des Nationalrats. Gestrichen wird im Rahmen der Budgetdebatte auch die Langzeitstudie in der Bevölkerung zur Auswirkung von PFAS auf die Gesundheit (Fig. 1).

Wasserkraftnutzung und Beschleunigungserlass

In der Frühlingssession beraten beide Räte den Beschleunigungserlass (23.051) zum Ausbau von einheimischer Wasser-, Solar- und Windkraft, kommen aber wegen gewichtiger Differenzen nicht zu einem Beschluss (Fig. 2). Den Ausbau von erneuerbaren Energien rasch voranzutreiben, ohne gleichzeitig den Umweltschutz zu stark einzuschränken, ist eine hohe Hürde. SRF strahlt dazu am 31. März den Beitrag «Verbands­beschwerderecht bei Wasserkraft unter Druck» aus. Am 2. Mai beantragt eine bürgerliche Mehrheit um Beat Rieder (Mitte/VS) in der ständerätlichen Umweltkommission (UREK-S), in der Sommersession auch der Ständerat, dass das Verbandsbeschwerderecht für die 16 im Stromversorgungsgesetz gelisteten Wasserkraftprojekte ganz aufgehoben wird. Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen sollen ausserdem auch mit finanziellen Abgeltungen geregelt werden können. Erst in der Herbstsession, nach fast zwei Jahren zäher Debatte, wird das Geschäft bereinigt: Das Verbandsbeschwerderecht wird für die 16 im Stromgesetz gelisteten Wasserkraftprojekte auf die oberste kantonale Instanz beschränkt. Eine allfällige Beurteilung durch das Bundesgericht entfällt. Zudem ist künftig unter gewissenVoraussetzungen eine monetäre Abgeltung für die Beeinträchtigung von Lebensräumen zulässig.

Am 10. November zieht die nationalrätliche Umweltkommission (UREK-N) ihre parlamentarische Initiative 20.434 zur ökologischen Aufwertung bei der Erneuerung von Wasserkraftkonzessionen zurück. Diese wollte eine minimale Korrektur der Wasserrechtsgesetz-Änderung von 2020 bewirken, wonach bei Neukonzessionen von bestehenden Wasserkraftwerken der (vorbelastete) Istzustand als Ausgangszustand gilt.

Aktionsplan Fische

Am 11. März nimmt der Ständerat und am 9. September auch der Nationalrat die Motion 24.4317 «Fische. Damit unsere Flüsse, Seen und Teiche lebendig bleiben» von Céline Vara (GPS/NE) an. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder Massnahmen zu ergreifen, um einen «Aktionsplan Fische» nach dem Vorbild des «Aktionsplans Flusskrebse Schweiz» einzuführen.

PFAS

Am 11. März diskutiert der Nationalrat die Antwort des Bundesrats zur Interpellation 24.4056 von Tiana Moser (GLP/ZH) «Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien wie PFAS. Nächste Schritte». Die aufschlussreiche Debatte ist der Auftakt zu breiten PFAS-Diskussionen. Am 19. Dezember beschliesst der Bundesrat, einen Aktionsplan zum Umgang mit langlebigen Chemikalien zu erstellen. Dies auch in Erfüllung des Postulats 22.4585 von Tiana Moser (GLP/ZH). Dazu kommen neue Vorstösse, darunter die Motion 25.3865 von Tiana Moser (GLP/ZH) für einen PFAS-Absenkpfad und die Motion 25.3868 von Mathilde Crevoisier (SP/JU), die eine Beschränkung der Zulassung von PFAS auf «wesentliche Verwendungszwecke» fordert (Fig. 3).

In einer ausserordentlichen Session am 9. September behandelt der Nationalrat gleich acht Vorstösse zum Themenbereich PFAS. Im Zentrum steht die Festlegung von Grenzwerten. Die grosse Kammer will, dass diese «neben dem Schutz der Bevölkerung auch die Realität der Industrie, Landwirtschaft und Wasserversorgung beachten» sollen. Weiter bejaht der Nationalrat eine Deklarationspflicht für PFAS-haltige Produkte sowie eine stärkere Förderung nachhaltiger Chemikalien. Die Motion der ständerätlichen Umweltkommission (UREK-S) 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen festlegen» und die Motion 25.3906 von Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) «PFAS-Grenzwerte mit realistischen Begleitmassnahmen» werden angenommen. Der Bundesrat plant 2026 Grundlagenarbeiten dazu (Voranschlag: Band 2 UVEK, S. 84). Trotz der Sondersession bleibt das Thema PFAS für die Räte aktuell. Dutzende neue Geschäfte werden in der Herbst- und der Wintersession neu eingereicht, darunter die Interpellationen Hasan Candan (SP/LU) 25.4209 «Sind PFAS-Pestizide zur Anwendung in Grundwasserschutzzonen zugelassen?», Felix Wettstein (GPS/SO) 25.4175 «PFAS in Schweizer Fischen: Was ist der aktuelle Stand der Dinge?», Delphine Klopfenstein Broggini (GPS/GE) 25.4294 «Inwiefern ist der Ansatz des Bundes­rates im Umgang mit TFA-Mikroverunreinigungen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar?». Alle drei Interpellationen sind inzwischen beantwortet.

Pflanzenschutzmittel

Am 7. Mai nimmt der Nationalrat die Motionen 23.4289 und 23.4197 von Christine Badertscher (GPS/BE) bzw. Philipp Bregy (Mitte/VS) an. Sie verlangen ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Pflanzenschutzmittel «mit Wirkstoffen mit geringen Risiken».

Am 12. Juni nimmt der Ständerat entgegen dem Antrag des Bundesrats das Postulat 25.3431 von Maya Graf (GPS/BL) an, wonach der Bund berichten soll, wie es um die «Forschung zu Risiken und nachhaltigem Umgang mit Chemikalien (Chemikaliensicherheit)» steht. In seiner Stellungnahme anerkennt die Regierung zwar das grundlegende Anliegen eines zusätzlichen interdisziplinären Forschungsbedarfs für risikobehaftete Chemikalien, verschiebt aber die Diskussion über ein entsprechendes Nationales Forschungsprogramm (NFP) auf 2026.

Im Gegensatz zum Nationalrat lehnt der Ständerat in der Sommersession die Motion 20.3052 von Kurt Fluri (FDP/SO) ab. Sie verlangt eine verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen infolge strengerer Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel.

Der Nationalrat unterstützt am 18. Dezember eine vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gemäss der parlamentarischen Initiative 22.441 von Philipp Bregy (Übernahme von EU-Entscheiden). Entgegen der Haltung des Bundesrates sollen nicht nur Zulassungen aus den Nachbarländern, sondern auch aus Belgien und Holland übernommen werden, und auch Notfallzulassungen aus EU-Ländern sollen in der Schweiz automatisch nachvollzogen werden. SRF bringt dazu am 18. Januar 2026 ein Interview mit dem Vizedirektor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Michael Beer.

Gewässer- und Abwassermonitoring

Der Nationalrat nimmt in der Sondersession die Motion 24.4589 von Leo Müller (Mitte/LU) an. Mit der geforderten Anpassung der Gewässerschutzverordnung wird der Mechanismus, dass bei Überschreitung von stoffspezifisch festgelegten Grenzwerten die Zulassung der jeweiligen Substanz überprüft werden muss, geschwächt. Ein Grenzwert gilt nur dann für Oberflächengewässer als wiederholt und verbreitet überschritten, wenn er mindestens in 20% aller untersuchten Gewässer überschritten wird und wenn eine Verbreitung mindestens in vier von fünf aufeinanderfolgenden Jahren gemessen wird.

Bundesrat Rösti räumt in der Debatte ein, dass es um eine Abwägung zwischen Gewässerschutz und landwirtschaftlicher Produktion gehe.¹

¹ Siehe dazu das Infoblatt «Pestizide: Wie hängen Gewässerüberwachung und Zulassung zusammen?» des Oekotoxzentrums.

Der Ständerat überweist am 18. Juni die Motion 25.3154 von Johanna Gapany (FDP/FR) «Das Schweizer Gewässermonitoring an dasjenige der EU angleichen» an seine Umweltkommission. Der Nationalrat hat dasselbe mit dem gleichlautenden Vorstoss 25.3186 von Katja Riem (SVP/BE) schon zuvor getan. Aus Sicht des VSA und der Eawag würde die Verlängerung der Zeit für Mischproben von zwei Wochen auf die ganze Vegetationsperiode de facto einer pauschalen Erhöhung von Grenzwerten gleichkommen (Fig. 4). (Nachtrag: Johanna Gapany zieht die Motion am 10. Februar 2026 zurück).

Am 4. Juni nimmt der Nationalrat entgegen dem Antrag des Bundesrats die Motion 24.3078 von Nicolas Kolly (SVP/FR) «Aufhebung der Pflicht zur Verwendung von Digiflux für Landwirtschaftsbetriebe» an. Die Standesinitiative aus St. Gallen 24.323 mit ähnlichem Ziel lehnt der Ständerat am 18. Dezember dann ab.

Claudia Friedl (SP/SG) verlangt im Juni mit einer Motion (25.3605), den Straftatenkatalog der Lex Schweizerhalle im Strafgesetzbuch mit weiteren Umweltdelikten zu ergänzen. Als aktuelles Beispiel führt sie die Verschmutzung des Bodensees mit krebserregenden Stoffen durch die Firma Amcor in Goldach SG an (Löschschaum mit PFOS). Mangels geeigneter rechtlicher Instrumente wurde das Unternehmen mit einer Busse von lediglich 5000 Franken bestraft. Der Bundesrat lehnt die Änderung ab. Er will den besagten Art. 102 StGB, wenn schon, gänzlich überarbeiten.

Der Nationalrat nimmt am 12. Juni die Motion 23.4379 von Werner Salzmann (SVP/BE) «Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die praktizierte Nutztierhaltung» an. Sie verlangt, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe ab einer Grösse von mindestens acht Düngergrossvieheinheiten ihr häusliches Abwasser mit dem Hofdünger vermischen dürfen und von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation befreit werden.

In der Sommersession verlangt Franziska Ryser (GPS/SG) mit ihrem Postulat 25.3920, dass der Bund ein System aufbaut, um einen Anstieg im Konsum synthetischer Opioide, insbesondere Fentanyl, früh zu erkennen. Die Forderung zielt u. a. auf das laufende Abwassermonitoring der Eawag und eine Verankerung des Projekts Dromedario ab. (Nachtrag: Seit Anfang 2026 ist die Eawag im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit offizielles Nationales Referenzzentrum für Abwassermonitoring – sowohl für Krankheitserreger [Viren] als auch für den Bereich Suchtmittel und Pharmaka.)

Grundwasser

Der Ständerat lehnt am 18. Juni die zwei Motionen aus der Geschäftsprüfungskommission 22.3873 «Fristen für die Umsetzung der Massnahmen des planerischen Grundwasserschutzes» und 22.3874 «Klärung und Stärkung der Aufsichtsinstrumente und Interventionsmöglichkeiten des Bundes im Bereich des Grundwasserschutzes» entgegen der Haltung von Bundesrat und Nationalrat ab. Gleichentags sendet die kleine Kammer die Änderung des Geoinformationsgesetzes 23.060 an den Bundesrat zurück. Bis der Bund oder die Kantone auch auf Daten von Dritten über den Untergrund, also auch über Grundwasser, zugreifen können, dürfte also noch Zeit verstreichen.

Bundesrat und Verwaltung 

Am 10. Januar veröffentlicht das Bundesamt für Landwirtschaft Informationen über die Revision des bäuerlichen Bodenrechts. Befürchtungen von Umweltschutzverbänden und Kantonen werden relativiert. Diese erklären, mit den geplanten Änderungen würde es praktisch unmöglich, Landwirtschaftsland für Natur- und Hochwasserschutzprojekte zu erwerben. Der Bericht zur Motion 22.4253 «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» ist hängig.

Am 15. Januar präzisiert der Bundesrat die Jagdverordnung: Die Kantone können ab Februar einzelne Biber schiessen, «wenn sie erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden» (Fig. 5).

Das Bundesamt für Landwirtschaft publiziert am 7. März im Zusammenhang mit der AP 2030+ die Studie des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) zu versteckten Landwirtschaftskosten. Viele Inhalte sind sehr relevant für die Wasserressourcen und deren Schutz.

Der Bund (BAFU, MeteoSchweiz und swisstopo) lanciert Anfang Mai ein neues FrĂĽherkennungs- und Warnsystem fĂĽr Trockenheit fĂĽr die ganze Schweiz im Rahmen der Nationalen Trockenheitsplattform.

Am 21. Mai gibt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von über 300 Mio. Franken für die dritte Rhonekorrektion im Bereich Chablais und Rhonedelta frei. Insgesamt sind für Arbeiten entlang der 162 Rhonekilometer bis zum Genfersee vom Bund über eine Milliarde Franken veranschlagt. Das Projekt wurde im Wallis allerdings 2024 gestoppt und wird aktuell überarbeitet.

Gleichentags lanciert der Bundesrat eine Sonderbotschaft, um die Kantone Tessin, Graubünden und Wallis mit 17 Mio. Franken zu unterstützen bei der Bewältigung der Unwetterschäden von 2024. Im Juni folgen 5 Mio. Franken Soforthilfe für Betroffene vom Bergsturz in Blatten VS.

Ein Bericht des Bundesamts für Umwelt (BAFU) stellt Anfang Juni eine Klima-Risikoanalyse für die Schweiz vor. Das grösste Risiko bis ins Jahr 2060 stellt die zunehmende Hitzebelastung dar. Dazu gehören Sommertrockenheit, steigende Durchschnittstemperaturen, wachsendes Risiko von Naturgefahren sowie Veränderung von Lebensräumen und Artenzusammensetzung.

Wasserkraftnutzung

Der Bundesrat heisst am 13. Juni den Bericht zum Postulat 23.3006 «Potenzial für Erneuerungen und Erweiterungen bei der Grosswasserkraft» der Umweltkommission des Nationalrates gut. Gemäss Bericht besteht ein erhebliches Ausbaupotenzial. Gleichzeitig bestehen aber Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Konzessionen, umweltrechtlichen Vorschriften, der Rentabilität und allfälligen Einsprachen. Gleichentags hat dazu der Bundesrat die Mitteilung «Verschiedene Hindernisse beim Ausbau der Grosswasserkraft» veröffentlicht.

Ende Juni schickt der Bundesrat einen Vorschlag zur Ergänzung des Wasserrechts in Vernehmlassung, wie die aus der Zeit gefallenen ehehaften Rechte aufgehoben bzw. abgelöst werden sollen. Umstritten ist die lange Übergangsfrist bis 2040.

In einem Infobrief äussert sich das BAFU im Sommer zum Stand der Umsetzung «Ökologische Sanierung der Wasserkraft». Weder die gesetzliche Frist bis 2030 noch die verfügbaren Mittel werden ausreichen, um die Ziele zu erreichen.

Ende August informiert der Bundesrat und Anfang Dezember das UVEK über den Stand der Dinge mit den 16 Projekten, die im Anhang des Stromversorgungs­gesetzes aufgeführt sind. Weil sich mehrere dieser Projektideen als nicht oder nur redimensioniert machbar herausgestellt haben, ihre Wirtschaftlichkeit infrage steht oder weil sie auf Widerstand stossen, sollen neue Projekte geprüft werden.

Gewässerschutz, PFAS und Pflanzenschutzmittel

Ende Januar stellt der Bundesrat den Bericht vor zur Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil respektive dessen Abbauprodukten. Diese übersteigen im Trinkwasser in gewissen Regionen der Schweiz den erlaubten Höchstwert. Dazu hat der Bundesrat die Medienmitteilung «Chlorothalonil: Bundesrat verabschiedet Bericht zu Sanierung des Trinkwassers» veröffentlicht. Ergänzende Informationen bietet dazu auch das Postulat 20.4087 von Christophe Clivaz (GPS/VS).

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Mai auf die Interpellation 25.3205 von Delphine Klopfenstein Broggini (GPS/GE) sorgt für Irritation. Danach werden nur zwei Pestizidwirkstoffe zu TFA abgebaut (dazu der SRF-Beitrag «Irreführend: Bundesrat stapelt tief bei Pestiziden»). Anfang Oktober bringt eine Agroscope-Studie mehr Klarheit: Aus 14 in der Schweiz zugelassenen Pestizidwirkstoffen kann TFA gebildet werden. Dieses Potenzial ist, bezogen auf die gesamte Schweiz, rund halb so gross wie der TFA-Eintrag über die Atmosphäre. Bezogen auf die Agrarfläche (ohne Wiesen und Weiden), ist der potenzielle TFA-Eintrag aus Pestiziden allerdings rund sechs- bis zehnfach höher als derjenige aus dem Niederschlag.

Am 18. August stellt das BAFU neue Befunde zur aquatischen Biologie vor. Daten aus dem Programm «Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität» (NAWA) zeigen: In Schweizer Bächen und kleineren Flüssen haben es Fische, Kleintiere und Pflanzen schwer. Dank Massnahmen hat sich die Situation stabilisiert – allerdings auf tiefem Niveau.

Am 20. August verabschiedet der Bundesrat die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV). Sie tritt am 1. Dezember in Kraft. Die Revision gleicht das Zulassungsverfahren weiter an dasjenige der EU an. Pflanzenschutzmittel können künftig in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, wenn sie bereits in einem Nachbarland bewilligt sind. Mit der parlamentarischen Initiative 22.441 wollen Philipp Bregy (Mitte/VS) und die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats auch Wirkstoffzulassungen aus Belgien und den Niederlanden und EU-Notfallzulassungen übernehmen. (Nachtrag: Am 5. März 2026 stimmt nach dem National- auch der Ständerat zu.)

Der Bundesrat antwortet am 27. ­August auf die Interpellation 25.3875 von Manue­la Weichelt (GPS/ZG). So wird bekannt, dass das BAG die «Schweizer Gesundheitsstudie» einstellt. Sie wollte die Wirkung von Pestiziden und PFAS-Chemikalien auf die Gesundheit der Bevölkerung untersuchen. SRF berichtet am 2. September darüber: «Bund spart Studie zu Belastung durch PFAS und Pestizide weg».

Seit dem 1. Oktober ist der Biozideinsatz im Wald gegen invasive Arten wie die Asiatische Hornisse möglich. Aus Sicht der Wasserversorger erhöht dies Risiken für die Trinkwassergewinnung. Der Bundesrat plant, weitere Ausnahmen in die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung aufzunehmen. Sie sollen es den Kantonen ermöglichen, die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Quarantäneorganismen in sensiblen Lebensräumen ausnahmsweise zu bewilligen. Auch der SVGW beteiligt sich an der Vernehmlassung. Darin hält er fest, dass die Bekämpfung von Quarantäneorganismen mit Bioziden oder Pflanzenschutzmitteln nicht zu Verunreinigungen in den Trinkwasserressourcen führen darf.

Der Bundesrat genehmigt am 29. Oktober mehrere Verordnungen in den Bereichen Chemikalien, Biotopschutz und Abfall. Unter anderem werden Regelungen des EU-Rechts zu PFAS und Mikroplastik übernommen, z. B. das Verbot des Stoffs Perfluorhexansäure und dessen Vorläuferverbindungen in Verwendungen wie Textilien oder Skiwachs. Ebenfalls verboten wird die Zugabe von Mikroplastik in Kosmetik und Waschmitteln. Anpassungen im Biotopschutz erleichtern die Nutzung von Flächen, die an Hoch- und Flachmoore, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen grenzen. In der Abfallverordnung wird die Phosphorrückgewinnung präzisiert, da die gesetzten Ziele bis 1. Januar 2026 nicht erreichbar seien.

Ende November eröffnet der Bundesrat die beiden Vernehmlassungen zur Revision des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung. Umstritten im Paket sind vor allem der höhere Schutz von Zuströmbereichen für Grundwasserfassungen, eine flächige Steigerung der Stickstoffelimination durch Abwasserreinigungsanlagen (ARA) ohne gleichzeitige Forderung nach Reduktion seitens Landwirtschaft sowie die Nichtaufnahme von ökotoxikologischen Grenzwerten für drei Pflanzenschutzwirkstoffe. Letztere sind zwar anerkannt problematisch für das Wasser, seien aber für die Landwirtschaft unverzichtbar, begründet der Bundesrat.

Am 5. Dezember stellt der Bundesrat seinen Bericht zur verbesserten Wirksamkeit des Gewässerschutzprogramms in der Landwirtschaft vor (gemäss Art. 62a im GSChG). Die Ziele seien nicht erreicht, der mangelnde politische Wille zur Umsetzung von Massnahmen führe zu einem grossen Vollzugsdefizit im Gewässerschutz. Schweizweit seien aktuell nur sehr wenige Zuströmbereiche bezeichnet, hält der Bundesrat fest (Fig. 6).

Gerichte

Gewässerraum und Grundwasserschutz

Mehrmals weist das Bundesgericht kantonale Entscheide zum Gewässerraum zurück. In den zwei Urteilen 1C_331/2023 vom 25. April und BGer 1C_176/2024 vom 2. Juli geht es in den Kantonen Zug und Appenzell A.Rh. um die Frage, ob Ausnahmebewilligungen für Bauten im Gewässerraum erteilt werden dürfen, da dieser nach Ansicht der Kantone bereits dicht überbaut ist. Das oberste Gericht legt «dicht überbaut» zurückhaltender aus als die Vorinstanzen, insbesondere, wenn das betroffene Gewässer seine Funktion noch erfüllen kann. Im Fall des Steintobelbachs (Risch-Rotkreuz) rügt das Gericht ausserdem die fehlende Koordination mit einem laufenden Hochwasserschutz-/Revitalisierungsprojekt. Am 8. Oktober publiziert das Bundesgericht sein Urteil 1C_271/2024 zum Gewässerraum an einem Abschnitt der Töss im Kanton Zürich. Es weist die Bewilligungen für eine gewässernahe Überbauung zurück und wertet dabei das neue Bundesrecht höher als einen privaten Gestaltungsplan von 1994. Zudem wird der Kanton angehalten, den definitiven Gewässerraum auszuscheiden und nicht Bauten mit Übergangsrecht zu bewilligen, die später im definitiven Gewässerraum zu liegen kämen und dort dann Bestandsschutz hätten. Die Frist, um übergangsrechtliche Regelungen in Anspruch zu nehmen, könne nicht beliebig verlängert werden, da die Kantone schon bis 2018 die definitiven Gewässerräume hätten festlegen müssen und ansonst eine Schutzlücke bestehe, hält das Gericht fest.

Im Urteil 1C_199/2023 vom 12. Mai unterstützt Lausanne den Kanton Aargau da­rin, dass für einen zwar lange geduldeten, aber nie korrekt bewilligten Modellflugplatz im Gewässerraum auch nachträglich keine Baubewilligung erteilt werden kann.

Im Urteil 1C_128/2024 vom 18. März unterstreicht das Bundesgericht die Bedeutung des Grundwasserschutzes. Anders als der Kanton Solothurn und die Gemeinde Grenchen betont das Gericht, dass eine sorgfältige Überprüfung bestehender Genehmigungen notwendig ist, insbesondere wenn neue Informationen oder Umstände in Bezug auf Umweltrisiken bekannt werden. Es geht um die Sanierung der Grenchenbergstrasse mit diversen Stützmauern.

 

Wasserkraftnutzung

Im Urteil 2C_671/2023 vom 21. Januar kommt das Bundesgericht im Fall des Wasserkraftwerks Ernen VS zum Schluss, dass wiederkehrende Betriebs- und Unterhaltskosten für eine Fischwanderhilfe im Zuge von Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken nicht erstattet werden können.

Vor dem Hintergrund der Debatte um eine Beschränkung des Verbandsbeschwerderechts zieht die Organisation Aqua Viva am 29. Juli die vor dem Berner Verwaltungsgericht hängige Beschwerde gegen den Trift-Stausee zurück. Ziel sei, dass für die 15 weiteren im Stromgesetz aufgelisteten Wasserkraftprojekte rechtsstaatlich korrekte Verfahren durchlaufen würden, schreibt der Verband. Zudem ­einigen sich alle beteiligten Umweltverbände, der Kanton Bern und die Kraftwerke Oberhasli (KWO) im «Grimseldialog» auf umfassende zusätzliche Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft für die Speicherprojekte der KWO.

Pestizide

Am 20. März weist das Bundesverwaltungsgericht im Urteil B-3340/2020 eine Beschwerde des Agrochemiekonzerns Syngenta grösstenteils ab. Der Bund darf eine neue Weisung an die Kantone erlassen zu Massnahmen gegen möglicherweise krebserregende Abbauprodukte des Pestizids Chlorothalonil.

Am 18. Juni publiziert das Bundesgericht seinen Entscheid 2C_341/2023 gegen eine erweiterte Verwendung von Tefluthrin. Es stärkt damit das Vorsorgeprinzip, u. a. muss ein möglicher Eintrag des Pestizids über Drainagen in die Gewässer berücksichtigt werden.

Kantone

Zahlreiche Themen spiegeln sich in den Parlamenten der Kantone oder in Beschlüssen der Kantonsregierungen wider; dazu zählen folgende:

Invasive Arten

Mehrere Kantone, so Bern, Zürich, Graubünden oder Luzern, führen 2025 bei Schiffen eine Melde- und Reinigungspflicht ein zur Vermeidung der Verbreitung der Quagga-Muschel. Diese führt bereits zu Schäden in Systemen zur Trinkwassergewinnung oder Kühlung. Auf dem Hochrhein zwischen Diessenhofen und Stein am Rhein muss Ende Juni die Schifffahrt eingestellt werden wegen grosser Bänke von Wander- und Quagga-Muscheln bei gleichzeitig tiefem Wasserstand.

Im Tessin und im Wallis und in der ganzen Westschweiz werden Massnahmen getroffen, um die Verbreitung der TigermĂĽcken zu stoppen.

PFAS

PFAS, insbesondere auch TFA, im Trinkwasser und in Böden führt zu kantonalen Strategien und Forderungen nach Entschädigung der (Berufs-)Fischer wegen Fang- oder Verkaufsverboten, z. B. am Zugersee.

Wasserkraft

Mehrere Kantone erarbeiten Strategien, wie sie mit der Neukonzessionierung von Wasserkraftwerken umgehen wollen. Politisch gerungen wird insbesondere darum, wie Heimfälle gehandhabt werden, so in Bern, wo es im Kantonsparlament um den Einfluss von Stadt und Kanton Bern auf das Energieunternehmen BKW geht und die Regierung nun ihre Konzessionsstrategie nach Rückweisung am 25. November im Grossen Rat überarbeiten muss. Eine Übersicht über neue und im Bau befindliche Wasserkraftwerke gibt die Wasserkraftstatistik (WASTA) des Bundes. So hat z. B. der Kanton Graubünden die Konzessionen erteilt für die Werke Chlus und Fideris im Prättigau, der Kanton Glarus für das Werk Bächialp.

Schwammstadt/Schwammland

Mit Vorstössen werden in Kantonsparlamenten Strategien verlangt zum Wasserrückhalt im Siedlungsraum, aber auch in der Landschaft. In Basel-Landschaft fordert ein Postulat im Oktober ein «Wasserpaket für ein klimaresilientes Baselbiet». In die andere Richtung zielt eine Motion im Kanton Bern. Sie will, dass funktionierende Drainagen gleichgestellt sind mit Revitalisierungen.

Gewässerraum und Zuströmbereiche

Insbesondere der Landwirtschaft nahe Kreise fordern eine restriktive Ausscheidung von Gewässerräumen (z. B. Postulat im Kanton Luzern). Generell verläuft die Umsetzung der Vorgaben des Bundes in kantonales Recht auch nach Fristablauf 2018 verzögert. Einzelne Kantone wollten pauschale Regeln einführen, was dem Bundesrecht nicht gerecht wird. Das erfordert zweite Anläufe, wie z. B. im Kanton Zug, wo die Regierung am 1. Juli eine Revision des Gesetzes über die Gewässer vorlegt, oder in Appenzell A.Rh., wo der Kantonsrat am 16. Juni dem Gesetz über den Gewässerraum und den Schutz vor Naturereignissen zustimmt. In den Einzugsgebieten um Zuger-, Hallwiler-, Sempacher- und Baldeggersee wehren sich die bäuerlichen Kreise gegen den Vorwurf, alleinige Verursachende der Überdüngung in den Seen zu sein. In den Antworten auf entsprechende Vorstösse zeigen die Regierungen auf, dass auch andere Quellen (Siedlungsabwasser, natürliche Einträge) mitverantwortlich sind, die Landwirtschaft jedoch mit rund 70% Anteil mit Abstand am meisten beiträgt.2

² Siehe dazu u. a. Antwort auf das Postulat 18/25 vom 2. Dezember im Kanton Schwyz.

Hochwasserschutz und Revitalisierung

Eine Übersicht über Beschlüsse zu Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekten sprengt den Rahmen dieses Beitrags; einige Beispiele: Der Kanton Zürich genehmigt 10 Mio. Franken für einen rund 2 km langen Abschnitt der Sihl bei Sihlwald. Luzern spricht rund 7 Mio. Franken für die Wyna in Beromünster und verabschiedet ein Massnahmenprogramm zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer für die Jahre 2025 bis 2028: Für Wigger, Sure, Kleine Emme und Reuss sind Ausgaben von jährlich total 65–70 Mio. Franken geplant. Im Thurgau soll ein rund 1,5 km langer Abschnitt der Murg bei Wängi aufgewertet werden. In Obwalden beginnen die Arbeiten zur Aufwertung der Sarneraa im Rahmen des Grossprojekts Hochwassersicherheit Sarneraatal. Der Entlastungsstollen Sarnersee soll ab 2027 in Betrieb gehen. Im Kanton Fribourg laufen die Arbeiten an der Petite Glâne – bis 2030 sollen über 7 km aufgewertet werden. Die Waadtländer Regierung verabschiedet im Februar ein 14-Mio.-Paket für Revitalisierungen an den Flüssen Bey, Valleyre, Bruet, Grand-Canal und Lutrive. Nach den Hochwassern von 2024 laufen zudem in mehreren Kantonen und Regionen Überarbeitungen der Gefahrenkarten, neben den stark betroffenen Graubünden, Tessin und Wallis, z. B. auch in Appenzell I.Rh. (Fig. 7).

Auswahl von BeschlĂĽssen und Debatten aus einzelnen Kantonen
ZĂĽrich

Am 1. November hätte das neue Wassergesetz in Kraft treten sollen. Ein Rekurs führt dazu, dass die Regierung das Paket (Wassergesetz, Wasserverordnung und die damit verbundenen Verordnungsänderungen) nun auf 1. Juni 2026 in Kraft setzt.

Bern

Das Kantonsparlament stimmt am 5. März einer Motion zu, welche das Funktionieren von Drainagen für Fruchtfolgeflächen (FFF) höher gewichtet als allfällige Veränderungen an Vorflutern im Zuge von wasserbaulichen Massnahmen.

Luzern

Der Kanton erwirbt für 1,6 Mio. Franken Zertifikate an neuen FFF, um bei Wasserbauprojekten mit Verlust an FFF Kompensationsmöglichkeiten zu haben. Das Land selbst erwirbt der Kanton nicht.

Uri

Im April verabschiedet der Regierungsrat ein neues Reglement über die generelle Wasserversorgungsplanung und eine entsprechende Wegleitung, um die Trinkwasserversorgung der Urner Bevölkerung langfristig sicherzustellen und Zuständigkeiten zu klären.

Schwyz

Neue Hochwasserschutzmassnahmen an der Biber in Rothenthurm beeinträchtigen die natürlichen Funktionen des Gewässers. Instream-Aufwertungsmassnahmen auf einem rund 300 m langen Abschnitt zeigen hingegen Erfolg. Forellen und Groppen sind häufiger geworden, wie eine im Mai präsentierte Wirkungskontrolle des Kantons aufzeigt. Stellvertretend für Vollzugsdefizite im Moorschutz steht die Situation am Lauerzersee: Der Kanton schickt am 22. August einen Nutzungsplan mit Korrekturmassnahmen in Vernehmlassung (und im März 2026 zur Auflage). Unter anderem müssen der illegal erweiterte Campingplatz Buchenhof und eine Strasse verkleinert werden und es werden verbindliche Schutz- und Pufferzonen geschaffen (Fig. 8).

Glarus

Die Regierung beschliesst am 9. Dezember, das Glarner Wasserrecht umfassend zu revidieren und ein kantonales Wassergesetz zu schaffen, das verschiedene Erlasse zusammenfasst. Die Hoheit über die Gewässer soll weiterhin bei den privaten Grundeigentümern verbleiben – eine Glarner Spezialität.

Zug

Der Regierungsrat beantragt dem Parlament am 4. März einen Kredit über 12,6 Mio. Franken für Planung, Bau und Monitoring einer winterlichen Zirkulationsunterstützung im überdüngten Zugersee. Zusammen mit see-externen Massnahmen soll eine Sanierung des Sees bis 2070 dauern. Der Kantonsrat Schwyz lehnt am 16. April eine Kostenbeteiligung ab und verlangt weitere Abklärungen. Das Postulat der Zuger GLP, eine Rückgewinnung des Phosphors aus dem See zu prüfen, wird am 30. Oktober abgelehnt (Fig. 9).

Freiburg

Der Staatsrat verabschiedet Mitte Mai den Sachplan Trinkwasserinfrastrukturen zur Sicherung von Qualität und Quantität des Trinkwassers. Am 9. Mai beschliesst er eine Revision des Gewässergesetzes: Unter anderem soll der mögliche Beitrag von Bund und Kanton an Revitalisierungen auf bis zu 95% erhöht werden. Am 28. September lehnen die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Für die Erhaltung des Greyerzersees und seiner Ufer» mit 59,7% Nein-Stimmen ab. Die Initiative wollte einen strengeren Schutz des Sees und seiner Umgebung in der Kantonsverfassung verankern. Staatsrat, Kantonsparlament und Anrainergemeinden haben sich gegen die aus ihrer Sicht zu restriktive Initiative ausgesprochen.

St. Gallen

Der Kantonsrat berät in der Frühlings- und der Sommersession das Gesetz über die Verfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Rhesi). Der Erlass wird von der Regierung auf den 1. September in Kraft gesetzt. Es wurde kein Referendum ergriffen. In Erfüllung eines Postulats präsentiert die Regierung dem Kantonsrat am 22. April einen Bericht über eine Erhöhung der Stromproduktion durch effizientere Wasserkraftanlagen im Kanton St. Gallen. Das Potenzial wird auf 30–40 GWh/Jahr geschätzt, aber gemessen an den noch wenig genutzten Potenzialen von Wind und Photovoltaik als gering eingestuft.

GraubĂĽnden

Am 12. Juni bewilligt der Regierungsrat den neuen Richtplan Energie. Dieser kategorisiert u. a. rund 1000 Gewässerstrecken hinsichtlich ihrer Eignung für die Wasserkraftnutzung unter Berücksichtigung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Am 3. Juli bewilligt der Regierungsrat das Programm für Wiederherstellungs- und Sicherungsmassnahmen für die Hochwasserschäden von 2024 im Misox mit Projekten für rund 14 Mio. Franken. Rund 2 Mio. Franken sind bereits für die Sicherung vor Murgängen bei Poschiavo genehmigt.

Aargau

Eine Studie vom September 2025 zeigt das Potenzial für Wiedervernässungen von Waldflächen auf. Sie bildet die Grundlage für die Umsetzung des politischen Auftrags des Grossen Rats (Fig. 10).

Tessin

Der Grosse Rat verabschiedet am 21. Januar ein neues Wassergesetz. Es verankert den Grundsatz der integrierten und ganzheitlichen Wasserbewirtschaftung und fasst acht bisherige Erlasse zusammen. Neu geregelt werden die GebĂĽhren: Die AnschlussgebĂĽhr wird abgeschafft, und es wird eine GrundgebĂĽhr sowie eine VerbrauchsgebĂĽhr geben.

Waadt

Am 7. Oktober verlangt der Grosse Rat mit einer Motion vom Staatsrat eine Gesetzesänderung, die verstärkte Kontrollen und Haftungsregeln enthalten soll für Unternehmen, die Schadstoffe ausstossen. Hintergrund ist die Belastung des Genfersees mit 1,2,4-Triazol, das mutmasslich aus einem Betrieb der Syngenta in Monthey stammt. Gemeinsam mit der Waadt informieren am 17. Oktober auch Genf und das Wallis über die erhöhten Triazol-Werte, zudem gibt es einen Bericht des Zentrums für Humantoxikologie zur Einschätzung des Risikos.

Wallis

Der Staatsrat verabschiedet am 10. Oktober die neuen Leitlinien für die 3. Rhonekorrektion. Das Projekt war 2024, primär nach Widerstand gegen zu viel Raumsicherung für Revitalisierungen und Rückhalt, gestoppt worden. Neu wird u. a. der Projektperimeter nicht mehr endgültig, sondern schrittweise festgelegt und die Abwägung zwischen den Interessen der Sicherheit, der Umwelt und der Landwirtschaft wird expliziter festgehalten. Das ganze Projekt wird nun bis Ende 2026 überarbeitet. Inwieweit dies Auswirkungen hat auf bereits bewilligte Subventionen des Bundes, ist noch offen.

Genf

Der Staatsrat verabschiedet am 5. Februar ein neues Wassergesetz und einen Aktionsplan für die Rhone. Am 14. Februar genehmigt der Kantonsrat einen 1,3-Mio.-Kredit, um die Machbarkeit eines neuen Rhonekraftwerks zwischen Chancy und der Grenze zu Frankreich zu prüfen. Es würde den letzten frei fliessenden Genfer Rhone-Abschnitt und Auengebiete von nationaler Bedeutung betreffen. Am 15. Mai unterzeichnen der Kanton, die Agglomeration Annemasse Agglo, der Genfer Gemeindeverband und der Zweckverband für die Raumplanung der Arve und ihrer Nebenflüsse ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Wasserwirtschaft. Dazu gehören u. a. ein Projekt zur Renaturierung der Mündung des Foron in die Arve sowie Vereinbarungen über das französisch-schweizerische Grundwasser im Genfer Becken.

Internationales 

GrenzĂĽbergreifendes

In trockenen Sommermonaten sinke der Rheinpegel aufgrund des fehlenden Gletscherwassers um bis zu 30 cm, hält der Deutsche Wasserwirtschaftsverband (DWA) fest. Das führe u. a. zu Störungen in der Binnenschifffahrt. Der DWA fordert intelligente und abgestimmte Wasser­managementstrategien entlang des Rheins. Betroffen ist auch die Wassertemperatur. Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) erwartet einen Anstieg der Wassertemperaturen um bis zu 4,2 °C bis Ende des Jahrhunderts. Eher positiv bewertet die IKSR am 15. Dezember in einem Bericht die Entwicklung bei den Mikroverunreinigungen. Insbesondere bei den Kläranlagen seien jedoch weitere Anstrengungen für alle Emissionsbereiche notwendig, um das im Programm «Rhein 2040» festgelegte Ziel zu erreichen. Alarmiert zeigt sich dagegen die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) in einer Medienmitteilung vom 22. Mai. Denn nach dem neuesten Rhein-Bericht verbreitet sich die Ewigkeitschemikalie Trifluoracetat (TFA) ungebremst weiter. Das Trinkwasser sei direkt betroffen und könnte irreversibel geschädigt werden. Seit dem ersten Nachweis 2016 hat sich die TFA-Konzentration im Rhein verdoppelt (Fig. 11).

Am 4. September unterzeichnen Bundesrat Albert Rösti und der französische Minister Laurent Saint-Martin zwei Abkommen zur Bewirtschaftung von Rhone und Genfersee. Im Zentrum steht eine verbesserte Zusammenarbeit in Ausnahmesituationen bei Hochwasser oder Trocken-heit.

Europa

Anfang März fällt das Deutsche Bundesverwaltungsgericht einen wegweisenden Entscheid zur Nitratbelastung. Er betrifft zwar nur Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, hat aber Bedeutung für ganz Deutschland. Die Länder müssten mehr tun, so das Gericht, um der EU-Wasserrahmenrichtlinie, insbesondere dem Verschlechterungsverbot, Nachachtung zu verschaffen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Am 4. Juni nimmt die EU-Kommission die Strategie zur Widerstandsfähigkeit der Wasserversorgung, die Europäische Wasserresilienzstrategie, an. Sie will den Wasserkreislauf wiederherstellen und schützen, sauberes und erschwingliches Wasser für alle sichern und eine nachhaltige, widerstandsfähige, intelligente und wettbewerbsfähige Wasserwirtschaft in Europa schaffen.3

3 Siehe dazu auch das EU-Dossier: «Europas Gewässer: Herausforderungen und Lösungsansätze».

Mitte Juli fordern Wasserversorger beim Gericht der EU, in die Verfahren gegen die Herstellerverantwortung einbezogen zu werden. Vor allem die Pharma- und die Kosmetikbranche versuchen, die Anfang 2025 in der Kommunalabwasserrichtline (KARL) verankerte Herstellerverantwortung zu kippen. Insgesamt sind 16 Verfahren hängig.

Am 24. September einigen sich Parlament und Rat der EU auf neue Standards für PFAS in Oberflächengewässern. Im Summenwert für 25 PFAS ist nun zusätzlich zum Vorschlag von 2022 auch TFA enthalten. Beim Grundwasser bleibt es bei einem Parameter für die vier schädlichsten PFAS, die Liste mit Umweltqualitätsnormen wurde aber um mehr Arzneimittel, Industriechemikalien und nicht relevante Metaboliten von Pestiziden erweitert.

Die EU-Kommission will Mitte Dezember das Verfahren für die Zulassung von Pestiziden vereinfachen und diese unter bestimmten Bedingungen unbefristet, also ohne Erneuerung der Risikobewertung, zulassen. Umweltverbände und Trinkwasserversorger kritisieren die Pläne.4

4 Siehe dazu z. B. die Stellungnahme des DVGW.

In Genf gehen am 15. August die internationalen Verhandlungen zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung ohne ein Abkommen zu Ende.

Ausblick

Das Ziel der erweiterten Nutzung der Wasserkraft wird auch 2026/2027 Gewicht haben in Bern. Bereits laufen Gespräche, mit welchen Projekten die Liste der alpinen Speicher erweitert werden könnte, da sich mehrere der ins Stromversorgungsgesetz aufgenommenen Projekte als kaum realisierbar herausgestellt haben. Zudem wird die Antwort des Bundesrats auf das Postulat 23.3007 erwartet, das eine Lockerung der Restwasserbestimmungen fordert bei gleichzeitiger Verbesserung der Gewässerbiodiversität. Gleichzeitig soll die Postulatsantwort daher auch Vorschläge zur Frist und Finanzierung der ökologischen Sanierung Wasserkraft enthalten.

Im Bereich der Grundwassernutzung dürfte weiterhin die Festlegung der Zuströmbereiche zu reden geben. Beim tieferliegenden Grundwasser geht es vor allem darum, wie weit dieses künftig thermisch verändert werden darf. Umstritten bleiben sodann die Ausscheidung der Gewässerräume und deren (extensive) Nutzung. Hier laufen Pilotprojekte dazu, welche Ausnahmen erlaubt werden sollen. Eine Änderung der Gewässerschutzverordnung ist beim Bund in Vorbereitung. Nach den Planungen für die Fliessgewässer haben die Kantone auch die Revitalisierungsplanungen für die Seeufer abgeschlossen, von denen rund zwei Drittel künstlich verbaut oder erheblich beeinträchtigt sind. Hier zeichnen sich weitere Debatten in den kantonalen Parlamenten ab.

In Bezug auf Mikroverunreinigungen stehen Diskussionen an um die Übernahme von Grenzwerten (PFAS) und Zulassungen (Pestizide) aus der EU. Dazu gehört auch die Forderung, deutlich mehr Abwasserreinigungsanlagen als ursprünglich geplant für die Elimination von Mikroverunreinigungen auszubauen und gleichzeitig die Limiten für die Stickstoffelimination zu verschärfen (Fig. 12). Schliesslich haben die Arbeiten an einer nationalen Wassermanagement-Strategie begonnen, wie sie in den Legislaturzielen 2023–2027 verlangt wird.

Auf EU-Ebene ist eine Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie im zweiten Quartal 2026 geplant. Vorgesehen sind u. a. unbefristete Zulassungen für Pestizide und Erleichterungen für den Bergbau, was von Umweltverbänden kritisiert wird.

Dank

Die Autoren bedanken sich bei Jessica Casanova, Dorina Schneider und Reto Schmid.Jessica Casanova hat zu wasserpolitischen Ereignissen in den Kantonen recherchiert, Dorina Schneider hat die Bildersuche unterstĂĽtzt, und Reto Schmid von der Vereinigung fĂĽr Umweltrecht (VUR) hat RĂĽckmeldungen zu den Gerichtsentscheiden gemacht.

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