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05. August 2021

VSA Stellungnahme zum «Massnahmenplan sauberes Wasser»

VSA begrüsst konkrete Zielvorgabe der Nährstoffreduktion

Oberflächengewässer sowie Grund- und Trinkwasser sollen mit dem bundesrätlichen «Massnahmenplan sauberes Wasser» wirksam vor Verunreinigungen durch Pestizide und Überdüngung geschützt werden. Die Gewässerschutzexperten des VSA begrüssen die konkreten Absenkpfade, mit denen Nährstoffe und Pestizide deutlich reduziert werden sollen sowie die Stossrichtung mit neuen Informationssystemen und besserer Transparenz bzgl. Sonderbewilligungen beim Pestizideinsatz. Der VSA fordert aber verbindliche Korrekturmassnahmen, sollten die gesteckten Ziele nicht erreicht werden. Um die Umweltziele der Landwirtschaft zu erreichen, braucht es ausserdem zusätzliche Schritte.

Die aktuelle Belastung von Trinkwasser, Gewässer, Boden und Luft mit Pestiziden und Nährstoffüberschüssen ist zu gross - die Ziele des Parlamentsbeschlusses (Pa.Iv. 19475) sind klar: Oberflächengewässer sowie Grund- und Trinkwasser sind vor Überdüngung und Verunreinigungen durch Pestizide zu schützen. Die mit dem Einsatz von Pestiziden verbundenen Risiken sind bis 2027 um 50 Prozent und die Nährstoffeinträge angemessen zu reduzieren.

Der VSA hat sich seit Beginn für eine Pa.Iv. 19.475 ausgesprochen, welche die Gewässer von Nährstoffüberschüssen und Pestiziden aus der Landwirtschaft besser schützen. Stefan Hasler, VSA-Direktor sagt denn auch klar, dass die Massnahmen in die richtige Richtung abzielen: «Wir begrüssen die beiden Absenkpfade zu den Nährstoffen und Pestiziden sehr. Der verbindliche Absenkpfad für Stickstoff erachten wir als dringend notwendig.» Auch die Einführung von zentralen Informationssystemen zum Nährstoffmanagement und zur Verwendung von Pestiziden sei zielführend.

Umweltziele nur mit weiteren Absenkpfaden nach 2030 erreichbar

Die vorgesehene Reduktion der Stickstoff- und Phosphorverluste um mindestens 20 Prozent im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2014 bis 2016 betrachtet der VSA als notwendig und auch als realistisch. Damit die seit 2008 geltenden Umweltziele Landwirtschaft jedoch eingehalten werden können, braucht es beim Stickstoff eine Reduktion von über 30 Prozent. Die Umweltziele schreiben vor, die Stickstoffeinträge in die Gewässer gegenüber 1985 um 50 Prozent zu reduzieren und der Grenzwert von 25mg/l Nitrat im Grundwasser einzuhalten. Deshalb muss die Absenkung auch nach 2030 weitergehen um die Umweltziele Landwirtschaft zu erreichen. «Und für den Fall, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden, müssen verpflichtende Korrekturmassnahmen festgelegt werden», führt Stefan Hasler weiter aus.

Strengere Zulassung der Pestizide und Lenkungsabgabe angezeigt

Die VSA-Wasserexpertinnen und -experten begrüssen die strengeren Vorgaben bei der Zulassung der Pestizide. Doch auch das Risiko für naturnahe Lebensräume muss gesenkt werden, so will es der Gesetzestext (Art. 6. LwG). Das Risiko für Nichtzielorganismen wie Amphibien, Bienen etc. muss deshalb nicht nur in naturnahen, sondern in allen Flächen bewertet und berücksichtigt werden. Dazu fordert der VSA eine Bewertung der Risikopotenziale für Nichtzielorganismen und die Aufnahme in den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN).

«Wir begrüssen die beiden Absenkpfade zu den Nährstoffen und Pestiziden sehr. Der verbindliche Absenkpfad für Stickstoff erachten wir als dringend notwendig.» Stefan Hasler, Direktor

Sollten die Ziele der Pestizidrisiko- und Pestizidmengenreduktion nicht erreicht werden, braucht es wie bei den Nährstoffen verbindliche Korrekturmassnahmen wie zum Beispiel die bereits international bewährte Lenkungsabgabe auf Pestizide. Gemäss Hasler zeigt die Studie «Ökonomische Analyse des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln» von Finger et al. (2016), dass eine Lenkungsabgabe einen wichtigen Beitrag zur Reduktion des Risikos leisten kann, das durch den Einsatz von Pestiziden ausgeht. Lenkungsabgaben setzen wichtige und richtige Anreize für die Zukunft. Es gebe weder aus ökologischer noch aus wirtschaftlicher Sicht einen plausiblen Grund, der gegen die Einführung einer Lenkungsabgabe sprechen würde. Als erste Korrekturmassnahme könnte die Aufhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Produktionsmittel sein. Der bestehende reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Pestiziden erachten die VSA-Experten als äusserst inkohärent.

«Für den Fall, dass die gesetzten Ziele nicht erreicht werden, müssen verpflichtende Korrekturmassnahmen festgelegt werden.» Stefan Hasler, Direktor

Berücksichtigen der hydraulischen Kurzschlüsse

Die Agrarlandschaft weist ein dichtes Weg- und Strassennetz auf, dessen Entwässerung oft direkt in Oberflächengewässer führt. Es wirkt damit gemäss aktuellen Studien als hydraulischer Kurzschluss und als ungewollter Transportpfad für Pestizide. Um die Wirksamkeit der Risikoreduktions-Massnahmen garantieren und belegen zu können, muss die Reduktion des Transports über hydraulische Kurzschlüsse integriert werden.

Knackpunkt Vollzug und Kontrolle

Massnahmen können ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie auch konsequent umgesetzt werden. Es braucht dazu eine effiziente Kontrollierbarkeit. Dies ist heute nicht der Fall. Die Kantone haben nicht genügend Kapazitäten, all diese komplexen Vorgaben wirksam und effizient zu kontrollieren. Hier braucht es zwingend Massnahmen zur Unterstützung der Kantone im Vollzug, damit die wichtigen Massnahmen nicht zum Papiertiger verkommen.

Der Bundesrat hat Ende April die Vernehmlassung zum Massnahmenplan eröffnet, der das Wasser in der Schweiz besser schützen will. Der «Massnahmenplan sauberes Wasser» enthält ein Paket von Landwirtschaftsverordnungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln». Die Vernehmlassung zum zweiten Paket des bundesrätlichen Massnahmenplans mit den vorgesehenen Änderungen in der Gewässerschutzverordnung soll im November folgen.

Der VSA äussert sich als Gewässerschutzorganisation fokussiert zu den Bereichen «Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pestiziden» sowie der «Nährstoffverluste». Die vollständige VSA-Stellungnahme ist ab 18. August auf der VSA-Website in Deutsch verfügbar.

Links:

- Verordnungspaket Massnahmenplan sauberes Wasser

- Pa.Iv. 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren»

- Umweltziele Landwirtschaft

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