Gewässerschutz- und Fischereigesetz sind von zunehmender praktischer Bedeutung, gerade auch im Licht des qualitativen Gewässerschutzes, der Forderung nach Renaturierung der Gewässer und erhöhtem Nutzungsdruck durch erneuerbare Energien. Heute sind Vorhaben zur Nutzung der Gewässer undenkbar, die nicht auf die eine oder andere Weise vom Gewässerschutz- und Fischereigesetz erfasst werden. Bei Genehmigungen, Bewilligungen und Entscheiden ist zwischen Schutz und Nutzung abzuwägen.
Die Teilnehmenden sind nach dem Kurs mit den wichtigsten Prinzipien, Inhalten und Instrumenten des Gewässerschutzes vertraut. Sie lernen die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, damit sie gewässerschutzrechtliche Problemstellungen den relevanten Rechtsnormen zuordnen und einfache Konfliktsituationen methodisch korrekt bearbeiten können.
Überblick über die Gesetzgebung im Bereich des Gewässerschutzes und Fischereirechts, Vertiefung folgender Inhalte:
(In diesem Kurs werden keine grundlegenden Prinzipien oder Instrumente des Umweltrechts behandelt.)
Der Kurs richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bund, Kantonen und Gemeinden, die mit dem Vollzug des Gewässerschutzes und des Grundwasserschutzes, mit Fragen zur Artenvielfalt an Gewässern oder mit Projekten zur Revitalisierung oder zum Schutz des Gewässerraums zu tun haben, an Umweltverantwortliche in Industrie, Gewerbe und Energieunternehmen, an Vertreter der Landwirtschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungs- und Umweltberatungsbüros, die derartige Projekte betreuen sowie Natur- und Umweltschutzorganisationen
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